Artikel per E-Mail empfehlen
Empfehlen Sie diesen Artikel an Freunde und Kollegen indem Sie Ihnen eine E-Mail senden.
Baurechtliche Grundlagen
WDVS müssen u. a. einen dauerhaft wirksamen Wetterschutz des Tragwerkes gewährleisten. Es gibt zwar europäische Produktnormen für Dämmstoffe [z. B. 60], aber noch keine nationale oder europäische Produktnorm für WDVS. Da WDVS Bauteile mit Sicherheitsanforderungen sind, werden sie derzeit über nationale allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (im Folgenden Zulassung genannt) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) geregelt.
Abb. 74 Beispiel für das Deckblatt einer Zulassung
Die Zulassungen werden i.d.R. für jeweils fünf Jahre erteilt und haben folgenden Inhalt:
- Beschreibung des WDVS und seines Anwendungsbereichs;
- Beschreibung der Eigenschaften und der Zusammensetzung aller systemrelevanten Komponenten wie z. B. des Dämmstoffs, der Putzkomponenten, der Anstriche und Zubehörteile;
- Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung;
- Übereinstimmungsnachweis;
- Bestimmungen für Entwurf und Bemessung;
- Bestimmungen für die Ausführung.
Die nationale Zulassung führt zum Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen, siehe Abbildung ). In den Zulassungen werden die zulässigen Untergründe geregelt. Beplankungen aus Holzfaserdämmplatten und damit auch Holzfaser-WDVS dürfen derzeit nicht zur Aussteifung der Tragkonstruktion herangezogen werden. Die nationalen Zulassungen enthalten u. a. Bestimmungen für die Verarbeitung. Die Verarbeitungshinweise der Hersteller können auf Teile der DIN 55699 [60], der nationalen Norm für die Verarbeitung von WDVS, verweisen. Die Vorgaben der Zulassungen sind aber immer verbindlich. Bei den Zulassungen für WDVS handelt es sich um so genannte System-Zulassungen, d. h. dass das Gesamtsystem bestehend aus Dämmstoff, Putzschichten, Anstrichen, Befestigungsmitteln und Zubehörteilen geregelt wird. Es dürfen daher nur die in der jeweiligen Zulassung geregelten Komponenten verwendet werden. Werden systemfremde Komponenten verwendet, so ist dies baurechtlich unzulässig und es erlischt zudem der Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Zulassungsinhaber. Das ist auch der Fall, wenn systemfremde Komponenten verwendet werden, die für andere WDVS zugelassen sind. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sind die Verarbeiter verpflichtet, an einer von den Systemanbietern durchgeführten Schulung teilzunehmen. Darüber hinaus müssen sie für jedes Bauvorhaben ein gemäß den Vorgaben des Zulassungsinhabers erstelltes Übergabeprotokoll über die sachgerechte Ausführung des WDVS anfertigen. Vorlagen für Übergabeprotokolle finden sich als Anhang in den Zulassungen. Die Zulassungen der verwendeten Systeme müssen den Planern und Verwendern vorliegen. Sie werden von den Systemanbietern bereit gestellt. In den kommenden Jahren sollen die ausschließlich für Deutschland gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen durch europaweit gültige Europäische Technische Zulassungen (European Technical Approval = ETA) ersetzt werden. Anders als die nationalen Zulassungen enthalten die europäischen ETAs keine Vorgaben für das zu erreichende Sicherheitsniveau, da dieses weiterhin der nationalen Regelung unterliegt. Daher werden die ETAs für die Anwendung in Deutschland durch nationale Anwendungsdokumente (wahrscheinlich Anwendungszulassungen) ergänzt werden. Diese werden die sicherheitsrelevanten Belange, z. B. des Holz und Brandschutzes, regeln. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Schrift wurden noch keine ETAs für Holzfaser-WDVS erteilt. Es wird im Folgenden daher nur auf Holzfaser-WDVS eingegangen, die über nationale Zulassungen geregelt sind.
| [60] | DIN 55699: 2005-02 Verarbeitung von Wärmedämmstoffen |
