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Anstriche
Ein Egalisationsanstrich verbessert das Erscheinungsbild, den Wetterschutz, verzögert den witterungsbedingten Substanzverlust der Putzoberfläche und kann die Verschmutzungsanfälligkeit durch eine Reduzierung der Oberflächenporigkeit vermindern.
Alle mineralisch gebundenen Oberputze wie auch die Silikatoberputze können witterungsbedingt wolkig auftrocknen bzw. ausblühen. Ursache ist der Abbindeprozess des Bindemittels. Diese Erscheinung stellt keine funktionelle Beeinträchtigung dar, wird aber aus optischen Gründen meistens nicht akzeptiert. Deshalb ist bei eingefärbten mineralischen Oberputzen und Silikatoberputzen ein systemkonformer Egalisationsanstrich vorzusehen. Zusätzlich können die Farben algizid und fungizid ausgestattet sein. Bei weißen Putzen kann auf einen Egalisationsanstrich verzichtet werden. Aber auch für diese Putze ist aus vorgenannten Gründen ein Egalisationsanstrich empfehlenswert.
Silikonharzputze müssen hingegen nicht übergestrichen werden. Grundsätzlich stellt jedoch ein Egalisationsanstrich einen zusätzlichen Schutz der Fassade dar. Der Einsatz von algiziden Egalisationsanstrichen kann sinnvoll sein, wenn aufgrund der Ausrichtung oder Lage des Gebäudes (z. B. Lage am Waldrand oder starke Bewitterung einzelner Gebäudeteile) eine erhöhte Veralgungsgefahr gegeben ist.
Bei einer Farbgebung nur über den Anstrich ist zu bedenken, dass ein Abplatzen einzelner Putzkörner optisch wahrnehmbar ist. Insbesondere bei mechanisch beanspruchten Flächen (z. B. Eingangsbereich) sollte daher ein eingefärbter Oberputz eingesetzt werden.
Da Holzfaser-WDVS i.d.R. Bestandteil diffusionsoffener Wandaufbauten sind, ist bei allen Anstrichen auf den Diffusionswiderstand des Anstrichs zu achten, um Feuchteschäden im Bauteil zu vermeiden. Die Hersteller benennen geeignete Anstrichsysteme und geben erff. die sd-Werte der Anstrichsysteme vor. Grundsätzliche Informationen zur Auswahl geeigneter Egalisationsanstriche enthält z. B. [77]. Beim Egalisationsanstrich sollten die schon im Abschnitt Oberputz genannten Hellbezugswerte nicht unterschritten werden.
| [77] | BFS-Merkblatt Nr. 9 „Beschichtungen auf Außenputz“ Hrsg. Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz, Frankfurt am Main |