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Verarbeitung
Die Systemanbieter geben Verarbeitungsrichtlinien heraus, die aus Gründen der Gewährleistung immer beachtet werden sollten. In den folgenden Abschnitten werden die allgemeinen, für die Planer interessanten Hinweise aufgeführt. Die in den jeweiligen Zulassungen enthaltenen Vorgaben sind in jedem Fall verbindlich.
Sofern nicht die Ausführung der Holzfaser-WDVS aus einer Hand erfolgt, sind zwei Gewerke für die Gesamtleistung verantwortlich: Die Holzfaserdämmplatten werden dann in der Regel durch einen holzverarbeitenden Betrieb montiert, die Putzarbeiten liegen in der Verantwortung eines Maler- oder Stuckateurbetriebes. Für die ordnungsgemäße und zulassungskonforme Systemumsetzung, die Grundlage für etwaige Gewährleistungsansprüche ist, ist in einem solchen Fall eine protokollierte Gewerkeübergabe wichtig. Eine Checkliste für die Übergabe ist sinnvoll. Es ist zudem sicherzustellen, dass die gemäß der Anlagen der WDVS-Zulassungen geforderten Dokumentationspflichten erfüllt werden.
Die Verarbeiter von WDVS müssen gemäß Zulassung geschult sein. Bei einer Teilung der Gewerke gilt diese Anforderung für alle Ausführenden.