Wissenswertes über ...

... Technische Regeln

Holzfaserdämmstoffe unterliegen der Norm DIN EN 13171: 2001-10: "Wärmedämmstoffe für Gebäude - werksmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF)".

In Deutschland ist darüber hinaus eine so genannte Fremdüberwachung durch eine bauaufsichtlich anerkannte Prüfstelle vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Holzfaserdämmstoffe eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) brauchen. Auf dieser Grundlage können die Hersteller den vorgeschriebenen Wärmeschutznachweis korrekt erbringen (durch Ansatz niedrigerer Wärmeleitfähigkeiten gemäß DIN V 4108-10 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe - Teil 10: Werksmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe").

Auch für den Einsatz von Holzfaserdämmstoffen als Putzträgerplatten in Wärmedämmverbundsystemen ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Pflicht. Darüber hinaus verfügen die Mitgliedsfirmen im VHD über Prüfzeugnisse und Gutachten - zum Beispiel zu produkt- oder systemspezifischen Fragen des Schall- oder Brandschutzes.


Abb. TE-1:

Abb. TE-2:

Abb. TE-3: