Wissenswertes über ...

... Übereinstimmungskennzeichen

Die Eigenschaften gemäß DIN EN 13171 normgerechter hergestellter Holzfaserdämmplatten müssen im Rahmen der Eigenüberwachung von jedem Hersteller regelmäßig überprüft werden. Dieser Eigenüberwachung geht eine Erstprüfung durch eine bauaufsichtlich anerkannte unabhängige Stelle voraus. Nur, wenn alle Anforderungen erfüllt sind, dürfen die Produkte mit dem europaweit einheitlichen CE-Zeichen versehen werden.

Abb. UE-1: CE-Kennzeichen

Baustoffe unterliegen in Deutschland gesetzlichen Bestimmungen, die zwingend eingehalten werden müssen. Dafür, dass sich der Bauinteressent oder Bauherr bei der Entscheidung für das eine und gegen alle anderen Bauprodukte auf der sicheren Seite wähnen darf, werden kontrollierte Materialien mit dem so genannten Übereinstimmungs-Kennzeichen (Ü-Zeichen) versehen. Es besagt, dass das gekennzeichnete Produkt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, bauaufsichtlichen Normen und anerkannten Regeln der Bautechnik produziert wurde. Dass dem so ist, wird regelmäßig kontrolliert. Neben der so genannten Fremdüberwachung durch unabhängige Sachverständige findet in VHD-Mitgliedsunternehmen zusätzlich eine Eigenüberwachung statt.

Das klingt komplizierter, als es in Wirklichkeit ist. Hat aber handfeste Vorteile:

Vom Hersteller deklarierte Nennwerte der Wärmeleitfähigkeit λd müssen vom Planer mit einem 20%-igen Aufschlag in Bemessungswerte λ = 1,20·λd umgerechnet werden. Dies gilt, sofern nicht der Hersteller die Wärmeleitfähigkeit im Rahmen einer ergänzenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) ebenfalls durch die unabhängige Stelle überwachen lässt. Für Dämmstoffe mit abZ kann der Planer die angegebenen Bemessungswerte λ ohne weiteren Aufschlag für die Berechnung verwenden. Die in den abZ enthaltenen Bemessungswerte sind deutlich niedriger als die mit 20% beaufschlagten Nennwerte! Verfügt der Hersteller über eine ergänzende abZ, werden die Platten zusätzlich mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) versehen.

Gut zu wissen: Ist eine Holzfaserdämmplatte nur mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet und gibt der Hersteller im Rahmen seiner Produktkennzeichnung nur den deklarierten Nennwert λd an, so ist beim Wärmeschutznachweis ein um 20% höherer Wert anzusetzen!