Nach europäischen Prüfkriterien können Holzfaser-WDVS als Komplettsystem bis B-s1,d0 nach DIN EN 13501-1 [55] klassifiziert werden. Nach deutschem Baurecht wurden diese WDVS allerdings bisher als „normalentflammbare“ Baustoffe eingestuft, sodass die Anwendung meist auf die Gebäudeklassen 1, 2 und 3 („Gebäude geringer Höhe“) begrenzt war. In einigen Bundesländern sind jedoch Anwendungen bei höheren Gebäudeklassen möglich, wenn entsprechende Brandschutzkonzepte vorliegen.
Mit neu entwickelten Holzfaserdämmplatten, welche die nationale Klassifizierung als „schwerentflammbarer“ Baustoff erreichen, werden nach Abschluß der laufenden Zertifizierung auch Anwendungen bei den Gebäudeklassen 4 und 5 möglich sein.
Holzfaserdämmplatten verfügen über ein ausgesprochen gutmütiges Abbrandverhalten. Im Brandfall wird der Temperaturdurchgang aufgrund der hohen Wärmespeicherkapazität der Holzfaserdämmplatten stark verzögert. Weiterhin bildet sich wie bei Massivholz eine ausgeprägte Verkohlungsschicht, die den Abbrand des Dämmstoffes hemmt und somit für lange Volumenbeständigkeit im Bauteil sorgt. Dadurch wird der Feuerwiderstand der Außenwand nachweislich verbessert. Ein Schmelzen oder brennendes Abtropfen/Abfallen tritt nicht auf. Für mit Holzfaser-WDVS gedämmte Holzbaukonstruktionen liegen allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse vor, in denen Feuerwiderstandsklassen bis F90 nachgewiesen werden.
Eine solche, mit Holzfaser-WDVS gedämmte Außenwand in Holzbauweise behält somit für mindestens 1,5 Stunden nach Brandausbruch alle wesentlichen Eigenschaften, wie Tragfähigkeit, Raumabschluß und Begrenzung des Temperaturdurchgangs. Flucht-, Rettungs- und Löschmaßnahmen werden dadurch wirksam unterstützt. Und mit geprüften Gebäudeabschlußwänden der Klassifizierung F 30-B von innen und F 90-B von außen (Brandwandersatzwand bis zur Gebäudeklasse 3) wird vor der Brandausbreitung zwischen benachbarten Gebäuden geschützt.
Abb. 103 | Verwendbarkeitsnachweis in Form eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (Muster für das Deckblatt eines Prüfzeugnisses. Für die Bewertung eines Bauteiles ist ein vollständiges Prüfzeugnis zugrunde zu legen)