Die Systemanbieter geben Verarbeitungsrichtlinien heraus, die aus Gründen der Gewährleistung immer beachtet werden sollten. In den folgenden Abschnitten werden die allgemeinen, für Planer und Verarbeiter interessanten Hinweise aufgeführt. Die in den jeweiligen Zulassungen enthaltenen Vorgaben sind in jedem Fall verbindlich.
Sofern die Ausführung der Holzfaser-WDVS nicht aus einer Hand erfolgt, sind zwei Hauptgewerke für die Leistungserbringung verantwortlich: Die Holzfaserdämmplatten werden dann in der Regel durch einen holzverarbeitenden Betrieb montiert, die Putzarbeiten liegen in der Verantwortung eines Maler- oder Stuckateurbetriebes. Der Planer oder Bauleiter stimmt den Bauablauf mit den beteiligten Unternehmen ab und bespricht die auszuführenden Details. Für die ordnungsgemäße und zulassungskonforme Systemumsetzung, die Grundlage für etwaige Gewährleistungsansprüche ist, ist in einem solchen Fall eine protokollierte Gewerkeübergabe wichtig. Checklisten für die Übergabe sind bei den Systemgebern erhältlich oder stehen produktneutral im Downloadbereich dieser Homepage zur Verfügung [45a], auch als ausfüllbare Formularversion [45b]. Es ist zudem sicherzustellen, dass die gemäß der Anlagen der WDVS-Zulassungen geforderten Dokumentationspflichten durch den/die Unternehmer erfüllt werden, wie im Abschnitt >Baurechtliche Grundlagen beschrieben.
Das Fachpersonal der ausführenden Firma hat sich über die besonderen Bestimmungen in der jeweiligen Zulassung sowie über alle für eine einwandfreie Ausführung der Bauart erforderlichen weiteren Einzelheiten beim Systemanbieter zu informieren. Bei einer Teilung der Gewerke gilt diese Anforderung für alle Ausführenden.