Eigenschaften, Anforderungen und Prüfverfahren von Unterdeckplatten sind mit DIN EN 14964 [24] genormt worden. Mit Latex, Naturharz, Paraffin o.ä. hydrophobierte Holzfaser-Unterdeckplatten werden nach Prüfung gemäß DIN EN 14 964 als „wasserundurchlässig“ eingestuft. Darüber hinaus wurde in einem umfangreichen Forschungsvorhaben [20] eine praxistaugliche Prüfung der Regensicherheit von Unterdeckungen aus Holzfaser-Unterdeckplatten entwickelt und zahlreiche Produkte erfolgreich geprüft. Mit diesem Prüfnachweis, der als Anforderung in das vorgenannte ZVDH-Produktdatenblatt [22c] aufgenommen wurde, sowie der Konformität mit den entsprechenden Produktnormen, können Holzfaser-Unterdeckplatten der Klasse UDP-A zugeordnet werden. Damit sind diese Produkte auch für die Ausführung von Behelfsdeckungen im Sinne des ZVDH-Regelwerkes geeignet. Produkt- und anwendungsabhängig deklarieren die Mitgliedsunternehmen hierfür einen Freibewitterungszeitraum von bis zu drei Monaten. Ergänzend wurde mittlerweile eine Reihe von Unterdeckplatten auf ihren Hagelwiderstand geprüft, wobei produkt- und dickenabhängig die höchste Widerstandsklasse HW5 – entspricht Hagelkörnern von 5 cm Durchmesser - erreicht wurde. Damit ist sogar ohne Dacheindeckung bzw. nach deren Zerstörung ein wirksamer Unwetterschutz gegeben. Hinsichtlich der Verlegetechnik wird unterschieden, ob die Unterdeckplatten lediglich über die Verfalzung der Plattenkanten, in der Regel eine Nut-und-Feder-Profilierung, verbunden werden, oder ob eine zusätzliche Verklebung oder Abklebung der Plattenfugen mit Systemzubehör erfolgt. Dabei sind die produkt- und herstellerspezifischen Mindestdachneigungen und Verarbeitungsrichtlinien zu beachten.
Bei Dächern mit Unterdeckungen aus Unterdeckplatten darf die Regeldachneigung des Eindeckungsmaterials höchstens um 8 Grad unterschritten werden. Auch hier sind die herstellerspezifischen Anwendungsgrenzen zu beachten.
Die Befestigung von Holzfaser-Unterdeckplatten erfolgt, indem die Platten zunächst mit Breitkopfnägeln oder Klammern an den Sparren fixiert werden (siehe Abb. 21). Nach Abkleben der Anschlüsse an First, Kehlen, Graten, Durchdringungen usw. wird die Konterlattung schub- und sogsicher mit Nägeln, maschinengängigen Nägeln oder Klammern durch die Platten in den Sparren befestigt. Da die Latten nicht direkt auf den Sparren aufliegen (sog. „Holz-Holz-Verbindung“), ist gemäß den Regeln der Technik die Lastabtragung rechnerisch nachzuweisen. Hierzu stellen die Mitgliedsunternehmen in ihren Verarbeitungsrichtlinien typisierte Nachweise für die verschiedensten Anwendungsfälle am Steildach bereit. Für Unterdeckplatten bis 60 mm Dicke gibt es zudem das BDZ-Merkblatt „Befestigung von Unterdeckplatten auf Satteldächern“ [25] mit ausführlichen Tabellenwerten.
Die Befestigung von Unterdeckplatten sowie Dämmelementen mit Unterdeckplattenfunktion über 60 mm Dicke erfolgt wie bei der nachfolgend beschriebenen Aufsparrendämmung mit für diesen Zweck allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Schrauben.