Anwendungsbereich Wand

 

Außenwände

Holzfaserdämmstoffe können bei nahezu allen Bauarten von Außenwänden Anwendung finden. Zum Beispiel als Gefachdämmung bei hohlraumbildenden Konstruktionen wie Holzständer-, Holztafel- oder Holzrahmenbauweise sowie als zusätzliche raumseitige und/oder außenseitige Dämmschicht bei diesen Wänden. Bei massiven Wandbauarten aus Mauerwerk, Beton, Fertigteilen oder Massivholzelementen als homogene Dämmschicht hinter der Fassade oder als raumseitige Dämmung bei der Sanierung von Bestandsgebäuden.

Außenwände mit WDVS-Fassade

Die Anwendung von Holzfaserdämmplatten bei Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) wird in dem separaten Abschnitt > Holzfaser-WDVS ausführlich beschrieben. Ergänzend stehen die Broschüre des INFORMATIONSDIENST HOLZ „Holzfaser-Wärmedämmverbundsysteme“ des holzbau handbuch, Reihe 4, Teil 5, Folge 3 [31] sowie die WDVS-Detailkataloge als Download zur Verfügung.

Außenwände mit hinterlüfteten Fassaden

Abb. 42 | Mehrfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise mit einem Mix aus hinterlüfteten Fassaden (siehe auch Detail 25.4.3 V-2) Abb. 42 | Mehrfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise mit einem Mix aus hinterlüfteten Fassaden (siehe auch Detail 25.4.3 V-2)

Zu den Außenwänden mit hinterlüfteten Fassaden zählen solche mit Außenwandbekleidungen, auch Vorhangfassaden genannt, und solche mit Mauerwerk-Vorsatzschalen, auch Verblendschalen oder Vormauerschalen genannt. Beide Fassadenbauweisen müssen als Bestandteil der Außenwand ausreichend standsicher sein, um vor allem Windkräfte in die Tragkonstruktion abzuleiten. Sie gelten jedoch nicht als mittragend oder aussteifend.

Als Tragkonstruktionen kommen im Holzbau vorwiegend Holzrahmenbau- bzw. Holztafelbauweise sowie flächige Holzmassiv-Wandelemente zum Einsatz. In der mineralisch-monolithischen Bauweise kann die tragende Wand aus Mauerwerk oder Beton bzw. Betonfertigteilen bestehen.

Dieser Abschnitt beschreibt ausschließlich hinterlüftete Außenwandbekleidungen einschließlich Bekleidungen mit offenen Fugen sowie hinterlüftete Mauerwerk-Vorsatzschalen. Darüber hinaus gibt es Außenwandbekleidungen mit belüfteten, mit nicht be- bzw. hinterlüfteten sowie mit luftdurchlässigen Bekleidungen und Mauerwerk-Vorsatzschalen ohne Hinterlüftung mit sog. Kerndämmung.

Beispielhaft werden in diesem Abschnitt folgende Außenwände mit hinterlüfteten Fassaden näher beschrieben und detailliert dargestellt:

  • Wände in Holzrahmenbauweise mit geschlossener, brettformatiger Bekleidung
  • Wände in Holzrahmenbauweise mit offener, brettformatiger Bekleidung
  • Wände in Holzrahmenbauweise mit Mauerwerk-Vorsatzschale
  • Wände in Holzmassivbauweise mit kleinformatiger Plattenbekleidung auf Schalung
  • Wände in Mauerwerksbauweise mit großformatiger Blechbekleidung auf Schalung

Wände mit Außenwandbekleidungen

Der Begriff Außenwandbekleidung beschreibt eine nicht tragende oder aussteifende Konstruktion, die der Außenluft zugewandt und mit der tragenden Außenwand mechanisch verbunden ist. Sie besteht aus einer Unterkonstruktion, auch mit Dämmung, und einer außenseitigen Bekleidung.

Normative Regelungen und Anforderungen an Außenwandbekleidungen finden sich in „DIN 18516-1 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet“ [96]. Danach „dürfen nur Bekleidungselemente, Unterkonstruktionen, Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente, Ergänzungsteile und Dämmstoffe verwendet werden, deren Verwendbarkeit für diesen Anwendungszweck nachgewiesen ist. Der Nachweis muss nach Normen oder durch bauaufsichtliche Ver- und Anwendbarkeitsnachweise geführt werden. Für niet- und schraubenartige Befestigungen und Verbindungen können allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse erbracht werden.“ 

Darüber hinaus werden in den „Hinweisen für Außenwandbekleidungen“ [22e] des Dachdeckerhandwerks die Materialien sowie Planungs- und Ausführungsgrundsätze beschrieben. Speziell für Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen gibt es die „Fachregeln des Zimmererhandwerks 01 – Außenwandbekleidungen aus Holz“ [67]. Diese werden ergänzt durch den umfangreichen „Regeldetailkatalog – Planungshilfen für Außenwandbekleidungen aus Holz“ [98], ebenfalls herausgegeben vom Zimmererhandwerk.
Für tragende Außenwände in Holzbauweise ist zudem die Holzschutznorm DIN 68800-2 [53] zu beachten. Weiterführende Informationen zum Holzschutz enthält die umfangreiche Schrift des Informationsdienst Holz „Holzschutz – Bauliche Maßnahmen“, Holzbau Handbuch Reihe 5, Teil 2, Folge 2 [47].
Für tragende Außenwände aus Mauerwerk sind die wichtigsten Normen die der Normenreihe DIN EN 1996 (Eurocode 6) für die Bemessung und Konstruktion sowie die zugehörigen nationalen Anhänge. Die Normenreihen DIN 1045 und DIN EN 1992 (Eurocode 2) mit nationalen Anhängen regeln die Bemessung und Konstruktion von tragenden Wänden aus Beton bzw. Betonfertigteilen.

Die Unterkonstruktion ist eine an der tragenden Wand befestigte Konstruktion zur Befestigung der Bekleidungselemente. Sie kann z. B. aus Holzlatten, Kanthölzern, Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen, Metallprofilen oder Konsolen bestehen.
Für die Bekleidungselemente kommen als sog. kleinformatige Bekleidungen z. B. Schiefer, Schindeln, Faserzementplatten und ähnliche in Betracht, welche eine Fläche ≤ 0,4 m² und ein Eigengewicht ≤ 5 kg aufweisen. Weiterhin sog. brettformatige Bekleidungen wie senkrechte oder waagerechte Bretterschalungen in geschlossener oder offener Ausführung, welche eine Breite ≤ 0,3 m und einen Achsabstand der Unterkonstruktion ≤ 0,8 m aufweisen. Außerdem sog. großformatige Bekleidungen mit Fassadentafeln aus verschiedenen Materialien sowie Blechbekleidungen und andere, welche eine Fläche > 0,4 m² und ein Eigengewicht > 5 kg aufweisen. Bei Bekleidungen mit offenen Fugen oder aus perforierten Bekleidungselementen werden zusätzliche Anforderungen an die UV- und Witterungsbeständigkeit der dahinter liegenden Materialschicht gestellt. Für alle Bekleidungsarten gilt, dass für sichtbare Befestigungen nur Befestigungsmittel aus Stahl mind. der Korrosionsbeständigkeitsklasse CRC II (Stahlsorte A2) zu verwenden sind.

Hinterlüftete Außenwandbekleidungen verfügen hinter der Bekleidung über eine durchgehende Luftschicht, die über Öffnungen am unteren und oberen Abschluss mit der Außenluft in Verbindung steht. Für eine ausreichende Hinterlüftung  zur Ableitung von Feuchtigkeit muss die Luftschicht mind. 20 mm betragen, wobei punktuelle Unterschreitungen bis auf 5 mm zulässig sind. Die Öffnungen am unteren und oberen Abschluss müssen mind. 50 cm² je 1 m Wandlänge aufweisen. Bei Öffnungen mit Spaltbreiten ≥ 10 mm ist ein Kleintierschutz, z. B. aus Lüftungsgittern notwendig, wobei der Lochanteil bei der Berechnung des Be- und Entlüftungsquerschnitts maßgeblich ist. Ein Kleintierschutz dient grundsätzlich nicht dem Fernhalten von Insekten. Gemäß der o.g. Fachregel 01 des Zimmererhandwerks [67] ist ein Insektenschutz bei Außenwandbekleidungen nicht erforderlich. 

Wände in Holzbauweise mit Außenwandbekleidungen

Während bei den Wärmedämmverbundsystemen der sog. „dauerhaft wirksame Wetterschutz“ für die tragende Holzkonstruktion durch das auf die Dämmplatten abgestimmte Putzsystem erfolgt, besteht der Wetterschutz bei den hier dargestellten Wänden gemäß DIN 68800-2 [53] aus der „hinterlüfteten Außenwandbekleidungen auf lotrechter Lattung oder auf waagerechter Lattung mit Konterlattung“. Das Konstruktionsprinzip einer solchen Außenwand, bei der die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 erfüllt sind, ist in dieser Norm in Bild A.1 und Bild A.2 dargestellt, und zeigt zwischen Lattung/Luftschicht und der Tragkonstruktion eine Bekleidung aus Holzfaserdämmplatten. Die Außenwandbekleidung schützt zwar vor der direkten Bewitterung der Konstruktion, sie ist aber nicht unbedingt dauerhaft regendicht. Deshalb übernehmen an dieser Stelle vergütete Holzfaserdämmplatten des Anwendungstyps WAB (= Außendämmung der Wand hinter Bekleidung) die Funktion einer „wasserableitenden Schicht“, die damit zugleich eine „winddichte Schicht“ im Sinne der Fachregel 01 [67] darstellt – bei gleichzeitig hoher Diffusionsoffenheit.

Die Platteneigenschaften entsprechen den bewährten Holzfaser-Unterdeckplatten UDP-A Typ IL, sodass sich praktisch die gleichen bauphysikalischen Vorzüge wie bei der Anwendung auf dem Dach ergeben, also Verbesserungen bei Wärme-, Hitze-, Schall- und Brandschutz. Außerdem stellt die fertige Plattenbekleidung einen befristeten Bauzeitenschutz für die Außenwände dar, dessen Dauer von den Herstellern produktspezifisch angegeben wird.

Holzrahmenbau mit Außenwandbekleidungen

Die Verlegung der allseitig mit Nut- und Federkanten ausgerüsteten Holzfaserdämmplatten Typ WAB erfolgt fortlaufen im Verband mit versetzten senkrechten Fugen. Dabei werden die Platten zunächst z. B. mit Breitrückenklammern an den Holzständern fixiert, was aktuell bis zu einer Plattendicke von 140 mm möglich ist. Dabei wird die genaue Position der Holzständer witterungsbeständig auf den Holzfaserdämmplatten markiert. Die endgültige Befestigung erfolgt dann über die lastabtragenden Grundlatten, die i.d.R einen Querschnitt von mind. 40x60 mm haben müssen. Wie bei dem Befestigungsprinzip für Konterlatten bei Aufsparrendämmungen werden bauaufsichtlich zugelassene Holzbauschrauben im 90° Winkel als Sogschrauben sowie im 60° Winkel als Schubschrauben in die Holzständer geschraubt. Da die Holzfaserdämmplatten für dieses Anwendungsgebiet WAB i.d.R. eine Druckfestigkeit (Druckspannung bei 10% Stauchung) von mind. 50 kPa aufweisen, kann das Befestigungsprinzip für „druckfeste Dämmung“ angewendet werden.

Mehrere Anbieter von Befestigungsmitteln stellen entsprechende Berechnungsprogramme für die Vorbemessung der Unterkonstruktion und der Schrauben zur Verfügung oder erstellen anhand eines ausgefüllten Eingabeformulars als Serviceleistung eine Vorbemessung, die jedoch nicht den erforderlichen statischen Nachweis ersetzt.
Für eine erste Orientierung, welche Schraubenanzahl und –längen erforderlich werden, stehen auch Planungshilfen [97] zur Verfügung.

Bei Außenwänden in Holztafel- oder Holzrahmenbauweise kann die Gefachdämmung gleichermaßen mit flexiblen Holzfaserdämmmatten oder losem Holzfaser-Einblasdämmstoff erfolgen. Bei Einblasdämmstoffen – auch aus anderen losen Dämmmaterialien - ist hersteller- und produktspezifisch ggf. eine Mindestdicke der Holzfaserdämmplatten Typ WAB zu beachten, die in Dicken von derzeit 22 bis 240 mm lieferbar sind.
Wenn raumseitig eine Installationsebene vorgesehen ist, können die Lattenzwischenräume ebenfalls mit flexiblen Holzfaserdämmmatten, die ab 30 mm Dicke erhältlich sind, ausgefüllt werden. 

Holzrahmenbau mit geschlossenen, brettformatigen Bekleidungen aus Vollholz

Zu dieser Gruppe zählen z. B. waagerechte Bekleidungen aus Stülpschalungsbrettern mit einfacher Stülpung bzw. mit Falz sowie aus konischen Stülpschalungsbrettern mit Nut und Feder bzw. mit Falz. Weiterhin Profilbrettbekleidungen für senkrechte, waagerechte oder diagonale Anordnung. Zu den senkrechten Bekleidungen gehören Schalungen aus gespundeten Brettern, die Deckleistenbekleidung und Leisten-Deckel-Bekleidung sowie die Boden-Deckel-Bekleidung, auf die nachfolgend stellvertretend für die übrigen geschlossenen Bekleidungen aus Vollholz näher eingegangen wird. 

Beispiel: Holzrahmenbau mit geschlossen senkrechter Boden-Deckel-Bekleidung

Diese Art von Bekleidung aus Brettern hat eine jahrhundertelange Tradition und war zuerst vor allem im waldreichen Skandinavien und dem Alpenraum verbreitet. Insbesondere nach Erfindung der Sägemühlen im 13. Jahrhundert konnten große Mengen maßhaltiger Bretter hergestellt werden. In Skandinavien sind diese Holzfassaden häufig in dem typischen „Schwedenrot“ anzutreffen.

Abb. 23-01 | Wohnhaus in Skandinavien mit Fassade aus Boden-Deckel-Bekleidung im klassischen Farbton „Schwedenrot“ Abb. 23-01 | Wohnhaus in Skandinavien mit Fassade aus Boden-Deckel-Bekleidung im klassischen Farbton „Schwedenrot“

Für die Bekleidung aus Vollholz-Brettern gibt es in der Fachregel 01 des Zimmererhandwerks [67] einige Festlegungen: Die Mindestdicke der Bretter beträgt 18 mm und zur Reduzierung von Verformungen soll die Breite der Bretter das 11-fache ihrer Dicke nicht überschreiten. Die Mindestüberdeckung beträgt 20 mm.

Abb. 23-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Außenwandbekleidung aus geschlossen senkrechter Boden-Deckel-Bekleidung Abb. 23-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Außenwandbekleidung aus geschlossen senkrechter Boden-Deckel-Bekleidung

Das Konstruktionsprinzip in Abb. 23-02 und alle Wandaufbauten in Abb. 23-03 erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist (sog. „nachweisfreie Bauteile“). Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt. 

Beispielhafte Außenwandaufbauten von zu errichtenden Gebäuden

Anhand der beispielhaften Wandaufbauten in Abb. 23-03 wird deutlich, dass sich mit Holzfaserdämmstoffen bei der Dämmung von Außenwänden hervorragende mittlere Bauteil-U-Werte (Um-Werte) erzielen lassen. Der orientierende U-Wert für Außenwände wird beim GEG-Referenzgebäude [21] für zu errichtende, beheizte Wohngebäude mit ≤ 0,28 W/(m² K) angegeben. Soll das „Vereinfachte Nachweisverfahren (GEG-easy) für ein zu errichtendes Wohngebäude“ gem. GEG [21], § 31 und Anlage 5 angewendet werden, gilt für Außenwände ein U-Wert ≤ 0,20 W/(m² K). Alle Um-Werte < 0,15 W/(m² K) erfüllen die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH. Alle Um-Werte gelten gleichermaßen auch für andere hinterlüftete, belüftete, luftdurchlässige und offene Außenwandbekleidungen bei gleichem Konstruktionsprinzip. 
Bei der Berechnung wurde in Gefachdämmungen aus flexiblen Holzfaserdämmmatten1) oder losem Holzfaser-Einblasdämmstoff2) unterschieden, da diese produktspezifisch unterschiedliche Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit aufweisen können (siehe Fußnote). 

Abb. 23-03 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung Abb. 23-03 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung

Am Beispiel des Fensteranschlusses in Abb. 23-04 und der entsprechenden Wärmebrückenberechnung in Abb. 23-05 wird nachgewiesen, dass mit Holzfaserdämmstoffen wärmebrückenfreie Bauteilanschlüsse (negative Ψ-Werte) möglich sind und damit eine besonders energieeffiziente Gebäudehülle realisiert werden kann. 

Abb. 23-04 | Horizontalschnitt Ausführungsbeispiel für den seitlichen Fensteranschluss Abb. 23-04 | Horizontalschnitt Ausführungsbeispiel für den seitlichen Fensteranschluss Abb. 23-05 | Wärmebrückennachweis für den seitlichen Fensteranschluss in Abb. 23-04 Abb. 23-05 | Wärmebrückennachweis für den seitlichen Fensteranschluss in Abb. 23-04

23 | Details für den Holzrahmenbau mit geschlossenen senkrechter Boden-Deckel Bekleidung

Alle Details werden einheitlich mit dem Außenwand-Regelquerschnitt, welcher in Abb. 23-03 gekennzeichnet ist, dargestellt.

Dabei wird raumseitig eine Installationsebene mit 40 mm dicken, flexiblen Holzfaserdämmmatten ausgedämmt. Die Gefachdämmung zwischen den Holzständern besteht aus 160 mm flexiblen Holzfaserdämmmatten oder losem Holzfaser-Einblasdämmstoff. Die außenseitige Dämmung besteht aus 40 mm dicken Holzfaserdämmplatten Typ WAB.

Piktogramm - Info

> Bedeutung der Schraffuren und Füllungen in den Details

Mit Anklicken dieser Zeile öffnet sich in einem separaten Tab eine Bilddatei mit Beschreibungen der Schraffuren und Füllungen in allen Details. Diese Abbildung findet sich außerdem hier auf dieser Homepage-Seite. 

Die Zeichnungen sind maßstäblich, jedoch wird die Dicke von sehr dünnen Materialschichten, wie Bahnenwerkstoffe und Klebebänder, vergrößert dargestellt.

Verbindungsmittel, wie Schrauben und Dübel, werden überwiegend nur dort gezeigt, wo es dem besseren Verständnis der Konstruktion dient. Außerhalb der Schnittebenen werden diese Verbindungsmittel transparent dargestellt.

Piktogramm Lupe
Alle Details stehen als hochauflösende pdf-Dokumente zum Download zur Verfügung.
Die Links zum Download als Einzelblatt finden sich oberhalb der jeweiligen Details.

23.1 | Sockelanschlüsse

Für die Holzbauweise ist die Sockelausführung im Hinblick auf den Holzschutz der tragenden Bauteile in DIN 68800-2 [53] geregelt:
„Bei Außenwänden mit einem dauerhaft wirksamen Wetterschutz  sind Sockelausbildungen mit folgenden Abständen zwischen Unterkante Holz und Oberkante Gelände ohne weiteren Nachweis zulässig: ≥ 30 cm oder ≥ 15 cm (siehe Detail 23.1.1), wenn zusätzlich ein Kiesbett (Korngröße mindestens 16/32) mit mindestens 15 cm Breite und einem Abstand Außenkante Kiesbett zur Außenkante Schwelle von mindestens 30 cm oder ein Wasser ableitender Belag mit mindestens 2% Gefälle vorhanden ist; oder ≥ 5 cm mit zusätzlichen geeigneten Abdichtungsmaßnahmen nach der Normenreihe für Bauwerksabdichtung DIN 18533 [56].
Können diese Abstände nicht eingehalten werden, z. B. im Eingangs- oder Terrassenbereich, sind besondere Maßnahmen erforderlich, um dadurch eine unzuträgliche Feuchteerhöhung der Holzbauteile zu verhindern: Durch Anordnung von ausreichend breiten Gitterrosten über Abläufen kann der Spritzwasserhorizont abgesenkt und dadurch der Schutz des Holzbauteils gesichert werden; oder durch Schutz des Holzbauteils mittels Dachüberständen, so dass zwischen Vorderkante Dachüberstand und Unterkante Holz ein Winkel von höchstens 60°, bezogen auf die Horizontale, vorhanden ist.“
Beispiele für solche niveaugleichen Terrassenaustritte werden im Abschnitt > Außenwände mit WDVS-Fassaden detailliert dargestellt und sind sinngemäß anwendbar (Details 1.1.4, 10.1.3, 10.1.4 und 17.1.4).
Für den Schutz von Außenwandbekleidungen aus Holz oder Holzwerkstoffen im Sockelbereich gibt es Festlegungen in der Fachregel 01 des Zimmererhandwerks [67]:
„Die Sockelhöhe ist abhängig vom Untergrund. Üblicherweise ist zwischen der Außenwandbekleidung und Oberkante (OK) Gelände ein Abstand von 30 cm einzuhalten („Planmaß“). Der Abschluss der Außenwandbekleidung kann auf 15 cm über Oberkante Gelände reduziert werden, wenn gemessen ab Außenkante (AK) der Außenwandbekleidung eine mindestens 15 cm breite Kiesschüttung (Korngröße 16/32 mm) vorhanden ist (siehe Detail 23.1.1). Für den Spritzwasser beanspruchten Sockelbereich zwischen Außenwandbekleidung und dem unteren angrenzenden Gelände sollten Spritzwasser unempfindliche Materialien verwendet werden, wie beispielsweise Putze, Beton- oder Faserzementplatten.
Es ist nicht notwendig, Bretter am unteren Ende schräg anzuschneiden. Der Tropfkanteneffekt lässt mit zunehmender Erosion der Kante stark nach. Die Kanten von Massivholzplatten und zementgebundenen Spanplatten sind mit einer Neigung von 15° abzuschrägen.
Pflanzen im Sockelbereich sind zu vermeiden. Humus im Spritzwasserbereich kann zu erhöhter Verschmutzung und Schäden führen und soll deshalb nicht großflächig verwendet werden. Kletterpflanzen, die Holzrisse durchwachsen können, sollen nicht angepflanzt werden. Durch den Bewuchs kann an der Fassade eine erhöhte Holzfeuchte über längere Zeit nicht ausgeschlossen werden. In jedem Fall ist es wichtig, dass das Holz belüftet wird und, falls es feucht wird, ungehindert abtrocknen kann.“

Bei Sockeldämmungen aus Hartschaumplatten ist zum Schutz gegen Nagetiere eine Bekleidung, z. B. aus mineralisch gebundenen Fassadentafeln, oder eine Beschichtung mit Sockelputz aufzubringen. Es gibt auch XPS-Sockeldämmplatten, die bereits werksseitig mit dünnen Faserzementplatten kaschiert sind.

23.1.1 | Sockel mit Kiesstreifen bei Geländeoberfläche im Endzustand („Fertigmaß“) - Ausführung mit beheiztem Keller

Die im Detail 23.1.1 dargestellte, beispielhafte Kelleraußenwand weist einen U-Wert von 0,218 W/(m² K) auf. Damit wird die Bauteilanforderung an den höchstzulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten U ≤ 0,25 W/(m² K) für Außenwände, die an das Erdreich grenzen, bei zu errichtenden Wohngebäuden erfüllt, und ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21].
Außerdem gilt diese Kelleraußenwand gemäß DIN 4108-3 [29] als Bauteil, für das kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. 

Detail 23.1.1 | Vertikalschnitt Sockelausführung bei Geländeoberfläche im Endzustand Detail 23.1.1 | Vertikalschnitt Sockelausführung bei Geländeoberfläche im Endzustand

23.1.2 | Sockel mit Sockelaufkantung sowie Entwässerungsrinne mit Gitterrost - Ausführung mit Gründungsplatte ohne Keller

Bei dieser Variante mit Sockelaufkantung werden alle tragenden Holzbauteile gewissermaßen aus dem Spritzwasserbereich herausgehoben. Die Beton-Aufkantung (7) der Bodenplatte kann aus Ortbeton hergestellt werden, wobei anstatt einer herkömmlichen Schalung auch Schalungssysteme eingesetzt werden können, die als verlorene Schalung verbleiben und eine sehr ebene Oberfläche aufweisen. Alternativ können an dieser Stelle Beton-Fertigteile zur Anwendung kommen, analog zu vergleichbaren Fertigteilen für Attika oder Brüstung. Wenn aus gestalterischen Gründen kein Sockel aus anderen Materialien sichtbar sein soll, kann gemäß der vorgenannten Fachregel 01 [67] die Außenwandbekleidung aus Holz oder Holzwerkstoffen bis auf 2 cm an die OK Fertiggelände herabgeführt werden. Dafür ist eine Entwässerungsrinne mit Gitterrostabdeckung (8) anzuordnen und die im Detail angegebenen Mindestabstände sind einzuhalten. Und „es ist darauf zu achten, dass die Roste entnehmbar sind um eine regelmäßige Reinigung der Rinne gewährleisten zu können“. Um das vereinfachte Nachweisverfahren „GEG-easy“ [21] anwenden zu können, gilt für Bodenflächen gegen Erdreich ein U-Wert ≤ 0,25 W/(m² K). Im dargestellten Bauteil wird mit einer Kombination aus 40 mm dicken Holzfaserdämmplatten Typ DEO (13c) unter dem Estrich, sowie 120 mm XPS-Perimeterdämmplatten (13f) unter der Bodenplatte ein U-Wert von 0,212 W/(m² K) erzielt. Bei dieser Dämmstoffkombination beträgt der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteilschichten (13a-c) raumseitig der Abdichtung (13d) nicht mehr als 20% des Gesamtwärmedurchlasswiderstandes des Bauteils. Damit werden die Bedingungen für ein „nachweisfreies Bauteil“ gemäß DIN 4108-3 [29] erfüllt.

Detail 23.1.2 | Vertikalschnitt Sockelausführung mit Sockelaufkantung Detail 23.1.2 | Vertikalschnitt Sockelausführung mit Sockelaufkantung

23.2 | Fenster- und Türanschlüsse

Als Fenster bzw. Fenstertür wurde bei den Details beispielhaft eine Holz-Aluminium-Kombination gewählt. Alle andere Rahmenmaterialien und Verglasungen sind möglich.
Aus den verschiedenen Möglichkeiten des Fensteranschlages wurde bei den Details 23.2.1 und 23.2.2 die Einbausituation gewählt, bei der die Innenseite des Blendrahmens bündig mit der Innenkante der raumseitigen, aussteifenden Beplankung (2) abschließt und der Blendrahmen gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 [78] an den Laibungen mind. 30 mm überdämmt wird. Andere Einbausituationen, wie außenbündig oder mittig in der Laibung mit entsprechender Laibungsdämmung sind ebenfalls möglich.

Auf Basis der zu erwartenden Beanspruchung in Abhängigkeit von Gebäudestandort, Einbaulage, Fensterkonstruktion, Nutzung und Anschlussausbildung muss eine objektspezifische Auswahl des richtigen Dichtsystems erfolgen.
Die Anforderungen nach Luftdichtheit innen, Schlagregensicherheit außen, lückenloser Dämmung und Aufnahme von Bauteilbewegungen/-verformungen werden bei den hier dargestellten Fensteranschlüssen mit einem Dichtsystem aus Fensteranschlussbändern, vorkomprimierten Dämm- und Dichtbändern, oder alternativ mit elastischem Fenster- und Fassadenschaum erfüllt. Der Diffusionswiderstand des raumseitigen Anschlussbandes muss dabei höher als der des äußeren sein, was auch mit einem feuchtevariablen Anschlussband auf beiden Seiten erreicht wird.
Je nach Beanspruchung können auch andere Dichtsysteme zur Anwendung kommen, welche die notwendige Gebrauchstauglichkeit aufweisen.

23.2.1 | Anschluss von Jalousiekasten und Fensterbank

Auch zu Fensteranschlüssen gibt es in der Fachregel 01 [67] einige Festlegungen:
Über Fenster- und Türöffnungen sowie unterhalb der Fensterbank sind Lüftungsöffnungen (10) (13n) vorzusehen, die ab einer Spaltbreite von 10 mm mit einem Lüftungsgitter als Kleintierschutz zu versehen sind. Dies gilt auch für Öffnungen, die sich typischerweise zwischen den Boden-Brettern von Boden-Deckel-Bekleidungen ergeben. Fensterbänke müssen einen Überstand von mind. 20 mm über die Bekleidung haben, und die zweite Dichtebene (13i) ist in die Hinterlüftungsebene zu entwässern.

Im Detail 23.2.1 ist auf dem Brüstungsriegel eine Abdeckung (13f) aus einem Streifen wasserundurchlässiger Unterdeckbahn (UDB) dargestellt (siehe auch Isometrie rechts). Diese Abdeckung entspricht den aktuellen Empfehlungen des „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren bei Neubau und Renovierung“ [82]. Der Bahnenstreifen wird von der Innenkante der raumseitigen, aussteifenden Beplankung bis zur Außenkante der Holzfaserdämmplatte Typ WAB auf den Brüstungsriegel aufgelegt, seitlich an den Laibungsflächen mind. 15 cm hochgeführt und dort angeklebt. Diese Abdeckung dient sofort nach Montage der Wandelemente als Bauzeitenschutz und später als dauerhafter Feuchteschutz für den Brüstungsbereich.
Nach der Fenstermontage wird eine für diese Anwendung geeignete Abdichtung (13i)  an der Außenseite des unteren Blendrahmens schlagregendicht und hinterlaufsicher angeschlossen, und seitlich mit der UDB (13f) verklebt. Aus dieser Kombination ergibt sich die sog. zweite Dichtebene unter der Fensterbank.
Ergänzend gelten die Hinweise zum „Gewerkeloch“ sowie den Kopplungsnuten und Gehrungsspalten im Blendrahmen in den Abb. 153, 154 und 155 im Abschnitt  > Außenwände mit WDVS-Fassaden.

Unter der Fensterbank wird im Detail ein Fensterbank-Dämmkeil (13h) dargestellt, welcher mit 5° Gefälle vorkonfektioniert ist und aus Holzfaser, Kork oder Hartschaum bestehen kann. Alternativ zu dem eingebauten Lüftungsgitter (13n) unter der Fensterbank kann ein Entlüftungsspalt mit mind. 5 mm und weniger als 10 mm Breite zwischen Boden-Deckel-Bekleidung und Fensterbank verbleiben (siehe auch Detail 23.5.1).
Die Außenjalousie zeigt eine Variante mit verdeckt eingebautem Jalousiekasten (5) und einen motorbetriebenen Raffstore mit Seilführung (8). 

Detail 23.2.1 | Vertikalschnitt Jalousiekasten und Fensterbank / Isometrie Brüstungsbereich Detail 23.2.1 | Vertikalschnitt Jalousiekasten und Fensterbank / Isometrie Brüstungsbereich

23.2.2 | Seitliche Anschlüsse von Fenster und Terrassentür

Das Detail 23.2.2 zeigt links den zum Detail 23.2.1 passenden Laibungsanschluss mit einer Blendrahmenverbreiterung des Fensters. Damit wird genügend Platz für die Laibungsdämmung (9ab), das äußere Fensteranschlussband (6b), die Laibungsbekleidung (12) und die Seilführung (8) des Raffstores geschaffen.
Zur Laibungsausführung gibt es in der Fachregel 01 [67] folgende Festlegungen:
„Laibungen und Anschlüsse sind schlagregensicher zu konstruieren und auszuführen. Vor der Montage eines abdeckenden Bauteils (z. B. des Laibungsbretts) ist eine Sichtprüfung vorzunehmen, ob der Anschluss oder die Fuge schlagregensicher ausgeführt ist. Der untere Abschluss des seitlichen Laibungsbretts ist mit einer offenen Fuge auszuführen. Fensterlaibungsbretter sind Verschleißbauteile.“
Zur Info: „Verschleißbauteile sind nicht tragende Bauteile, welche aufgrund von Abnutzungsbeanspruchungen (bspw. Bewitterung) geringere Nutzungsdauern aufweisen als sie für andere Bauteile gefordert werden; sie können ohne größeren Aufwand und Kosten erneuert und ausgetauscht werden. Verschleißbauteile müssen gewartet werden“ [67].

Das Detail 23.2.2 zeigt rechts einen niveaugleichen Terrassenaustritt, welcher zur Sockelausführung im Detail 23.1.2 passt. Die Sockelaufkantung (7b) wird dafür entsprechend ausgespart und die Entwässerungsrinne mit Gitterrostabdeckung (15) wird bis an die Schwelle der Terrassentür herangeführt. Beispiele für Schwellen- und Schwellen-Unterbauprofile sind in Detail 23.5.2 des Balkontüraustrittes sowie in Abb. 23-06 A dargestellt. 

Detail 23.2.2 | Horizontalschnitte Fensterlaibung und Terrassentürlaibung Detail 23.2.2 | Horizontalschnitte Fensterlaibung und Terrassentürlaibung

23.3 | Dachanschlüsse

Ausführliche Informationen zur Dämmung von Dächern und zu Unterdeckungen enthält das Kapitel > Dach.

Bei den geneigten Dächern mit Dachdeckungen werden eine Variante mit Aufsparrendämmung, sowie eine Variante mit Zwischen- und Untersparrendämmung dargestellt, jeweils mit Unterdeckungen aus Holzfaser-Unterdeckplatten.
Als Flachdach mit Dachabdichtung wird ein unbelüftetes, begrüntes Dach mit von innen sichtbaren Dachbalken und allseitigem Dachüberstand dargestellt.

23.3.1 | Traufausführung bei Aufsparrendämmung

Die Traufe wird beispielhaft mit einem Dachüberstand ausgeführt, welcher durch Stichsparren (9) getragen wird. Deren Höhe entspricht nur der Hälfte der Dämmschichtdicke (1d), womit gestalterisch eine möglichst schlanke Traufansicht erzielt wird. Der Höhenausgleich zur restlichen Dämmschichtdicke wird durch Kreuzsparren (7) hergestellt, die wiederum in die tragenden Sichtsparren (1g) verschraubt werden. Die Dämmung zwischen den Stich- und Kreuzsparren wird vorzugsweise mit flexiblem Holzfaserdämmstoff ausgeführt.

Der Anschluss der Boden-Deckel-Bekleidung an den Dachüberstand entspricht einer Variante aus dem Regeldetailkatalog des Zimmererhandwerks [98]. Dabei werden zwischen den Stichsparren (9) Stellbretter (6) eingebaut, sodass die Boden-Deckel-Bekleidung nicht an jedem Stichsparren ausgespart werden muss. Auf Lüftungsgitter kann an dieser Stelle verzichtet werden, wenn die Spaltbreiten weniger als 10 mm betragen. Mindestens 5 mm sind jedoch erforderlich, um den notwendigen Lüftungsquerschnitt von 50 cm² je 1 Meter Wandlänge zu gewährleisten.

Bauphysikalische Daten des beispielhaften Dachaufbaus in den Details 23.3.1 und 23.3.2 mit 35 mm Holzfaser-Unterdeckplatten und insgesamt 240 mm Holzfaserdämmstoff:
U-Wert = 0,139 W/(m² K)  |  Phasenverschiebung φ = 18,3 Std.  |  TAV = 0,0111 (≅ 1,0%).
Mit diesem U-Wert wird die Bauteilanforderung an den höchstzulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten U ≤ 0,14 W/(m² K) für Dachflächen von zu errichtenden Wohngebäuden erfüllt, und ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21].
Die Dachaufbauten erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist (sog. „nachweisfreie Bauteile). Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt. 

Detail 23.3.1 | Vertikalschnitt Traufe bei Aufsparrendämmung Detail 23.3.1 | Vertikalschnitt Traufe bei Aufsparrendämmung

23.3.2 | Ortgangausführung bei Aufsparrendämmung

Die Optik und das Ausführungsprinzip des Ortgangs entsprechen der Traufe. Hier werden jedoch zunächst Kontersparren (8) für die Befestigung der Stichsparren (7) in die tragenden Sichtsparren (12g) verschraubt. 

Detail 23.3.2 | Vertikalschnitt Ortgang bei Aufsparrendämmung (Schnittebene in der Dachschräge idealisiert) Detail 23.3.2 | Vertikalschnitt Ortgang bei Aufsparrendämmung (Schnittebene in der Dachschräge idealisiert)

23.3.3 | Traufausführung bei Zwischen- und Untersparrendämmung

Das beispielhafte Dach mit Zwischensparrendämmung aus 200 mm flexiblen Holzfaserdämmmatten oder losem Holzfaser-Einblasdämmstoffe, einer raumseitigen Untersparrendämmung aus 40 mm flexiblem Holzfaserdämmstoff, sowie mit einer Unterdeckung aus 60 mm dicken Holzfaser-Unterdeckplatten wird mit Dachkästen an Traufe und Ortgang dargestellt.
Als Material für die Verkleidung (9) der Sparrenköpfe (8) an der Traufe kommen Holz, witterungsbeständige Holzwerkstoffe, Blech oder andere Fassadenbekleidungen wie HPL-Platten (= High Pressure Laminate) zur Anwendung.

Bauphysikalische Daten des beispielhaften Dachaufbaus in den Details 23.3.3 und 23.3.4:
Um-Wert = 0,140 W/(m² K)  |  Phasenverschiebung φ Gefach = 15,5 Stunden  |  TAVGefach = 0,0325 (≅ 3%).
Dieser Um-Wert ≤  0,14 W/(m² K) ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21]. Darüber hinaus erfüllt dieser U-Wert < 0,15 W/(m² K) die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH.
Die Dachaufbauten erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist (sog. „nachweisfreie Bauteile). Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt. 

Detail 23.3.3 | Vertikalschnitt Traufe bei Zwischen- und Untersparrendämmung Detail 23.3.3 | Vertikalschnitt Traufe bei Zwischen- und Untersparrendämmung

23.3.4 Ortgangausführung bei Zwischen- und Untersparrendämmung

Auch der Ortgang wird durch einen Dachkasten abgeschlossen, dessen Bekleidung (3) an einer Unterkonstruktion (5) befestigt wird. Dabei ist zu beachten, dass der freie Überstand der Traglattung (8b) am Ortgang nicht mehr als 30 cm betragen darf. 

Detail 23.3.4 | Vertikalschnitt Ortgang bei Zwischen- und Untersparrendämmung (Schnittebene in der Dachschräge idealisiert) Detail 23.3.4 | Vertikalschnitt Ortgang bei Zwischen- und Untersparrendämmung (Schnittebene in der Dachschräge idealisiert)

23.3.5 | Flachdach mit Abdichtung

Aus den zahlreichen Konstruktionsvarianten von Flachdächern mit Abdichtungen wurde beispielhaft ein mit mind. 260 mm Holzfaser-Flachdachdämmplatten bzw. -Gefälledämmplatten gedämmtes Gründach mit einem Tragwerk aus sichtbaren Dachbalken, einer darauf verlegten Beplankung und einem allseitigen Dachüberstand ohne Dachrandaufkantung (Attika) gewählt.
Die Ausführung von ungenutzten und genutzten Dächern mit Abdichtungen wird durch die ZVDH-Fachregel für Abdichtungen („Flachdachrichtlinie“) [22d] sowie in DIN 18531-1/2/3 [83/84/85] geregelt. Darüber hinaus ist die Ausführung begrünter Dächer in den „Dachbegrünungsrichtlinien“ [90] geregelt.

Bauphysikalische Daten des beispielhaften Dachaufbaus im Detail 23.3.5:
U-Wert = 0,146 W/(m² K)  |  Phasenverschiebung φ = 19,5 Stunden  |  TAV = 0,0057 (< 1%).
Dieser U-Wert < 0,15 W/(m² K) erfüllt die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH. Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt.

Ein Dachaufbau wie in Detail 23.3.5 gilt gemäß DIN 4108-3 [29] als sog. „nachweisfreies Bauteil“, wenn zwischen Tragkonstruktion (20/21/22) und Dämmschicht (18) eine diffusionssperrende Schicht (19) mit sd,i ≥ 100 m verlegt ist. Ergänzend heißt es in der Norm: „Bei Dachbegrünungen und massiven Terrassenbelägen in Bettungsschicht sollte der sd-Wert der Dachabdichtung (17) ≥ 100 m betragen.“
Bei Abweichung von diesen Vorgaben ist laut vorgenannter Norm „bei begrünten und bekiesten Dachkonstruktionen sowie solchen mit Plattenbelägen und Holzrosten zur Berechnung von Diffusionsvorgängen das Periodenbilanzverfahren nach Glaser nicht anzuwenden.“ Die Feuchteschutzbemessung soll deshalb durch hygrothermische Simulation erfolgen. 

Detail 23.3.5 | Vertikalschnitt Flachdach mit Abdichtung Detail 23.3.5 | Vertikalschnitt Flachdach mit Abdichtung

23.4 | Wandanschlüsse und -übergänge

23.4.1 | Aufstockung und Anbau bei Bestandsgebäuden

Bei Aufstockungen auf Flachdächern oder obersten Decken und bei Anbauten an Bestandsgebäude ist die gleichzeitige energetische Ertüchtigung der bestehenden Außenwände sinnvoll.
Bei dem Detail Aufstockung wird ein neues Geschoss in Holzrahmenbauweise auf eine ausreichend tragfähige Bestandskonstruktion aufgesetzt. Die vormals ungedämmte monolithische Außenwand (14) aus Leichthochlochziegeln hatte im Beispiel einen k-Wert von 0,381 W/(m² K), was einem Dämmstandard des Jahres 2000 entsprach. Mit der 60 mm dicken Holzfaserdämmplatte (16) verbessert sich der Wärmeschutz auf den U-Wert 0,225 W/(m² K), was den Anforderungen des GEG [21] bei Änderungen an Bestandsgebäuden entspricht.
Bei dem Detail Anbau wird eine monolithische Kalksandstein-Wand (1) angenommen, die vormals z.B. mit einem WDVS mit 60 mm dicken Dämmplatten WLG 040 gedämmt war, und damit einen k-Wert von 0,458 W/(m² K) aufwies. Dies entsprach beispielsweise der Wärmeschutzverordnung 1995. Mit der 140 mm dicken Holzfaserdämmplatte Typ WAB (12) verbessert sich der Wärmeschutz auf den U-Wert 0,240 W/(m² K), was auch hier den Anforderungen ≤ 0,24 W/(m² K) des GEG [21] entspricht. Alternativ zu der vollflächigen Verlegung der Holzfaserdämmplatten kann auch eine sog. Aufrippung mit Kanthölzern oder Stegträgern erfolgen, deren Zwischenräume mit losem oder flexiblem Holzfaserdämmstoff ausgefüllt werden. Diese Aufrippung wird außenseitig mit einer dünneren Holzfaserdämmplatte Typ WAB bekleidet (siehe hierzu Abb. 27.01).
In beiden Beispielen werden die Außenwände abschließend mit neuen Fassaden aus einer hinterlüfteten, geschlossen senkrechten Boden-Deckel-Bekleidung versehen. Dabei wird bei der Aufstockung die Bekleidung im Bereich des Geschossüberganges durch eine Horizontalfuge getrennt. Beim Anbau erfolgt eine vollständige Entkopplung vom Bestandsgebäude durch eine senkrechte Trennfuge bis in die Traglattung der Bekleidung. Im Bereich dieser Trennfuge werden die Boden- und Deckelbretter nicht miteinander verbunden. 

Detail 23.4.1 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Anschlüssen an Bestandsgebäude Detail 23.4.1 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Anschlüssen an Bestandsgebäude

23.4.2 | Wandanschlüsse an Außenwände in Mauerwerks- und Betonbauweise

Bei Gebäuden in Mischbauweise, zum Beispiel Außenwände teils aus Mauerwerk und teils in Holzrahmenbauweise, sind mehrere Anforderungen an die Anschlüsse und Übergänge zu berücksichtigen: Neben der Standsicherheit müssen diese Bauteilübergänge schlagregendicht sowie wind- und luftdicht sein, und sie müssen in der Lage sein, vertikale Bewegungen aus nachträglichem oder unterschiedlichem Setzungsverhalten sowie horizontale Bewegungen aus unterschiedlicher temperatur- und feuchtebedingter Materialverformung aufzunehmen. 

Detail 23.4.2 | Horizontalschnitte von Wandanschlüssen an Mauerwerkswände Detail 23.4.2 | Horizontalschnitte von Wandanschlüssen an Mauerwerkswände

23.4.3 | Wandübergänge bei Mix-Fassaden

Mix-Fassaden sind ein beliebtes gestalterisches Element, um durch die unterschiedlichen Materialien optische Akzente zu setzen. Sie können jedoch auch rein funktionell bei der Sanierung von Bestandsgebäuden sowie bei Aufstockung oder Anbau zur Anwendung kommen.
Die Fassadenübergänge sind wie alle An- und Abschlüsse schlagregensicher auszuführen.
Um Risse oder Zwängungen an den Fassadenübergängen zu vermeiden, ist die Putzfassade von der Holzfassade bzw. deren Unterkonstruktion zu entkoppeln, z. B. mit einem Putztrennband oder Putzabschlussprofil (12) bzw. beim vertikalen Übergang mit einem Fugenflankenprofil (5), welches in Kombination mit einem nur einseitig angeklebten, vorkomprimierten Fugendichtband für einen regen- und winddichten Übergang sorgen.
(Beispiele für Putztrennband und Putzabschlussprofil siehe auch Abb. 150 C/D, sowie für Fugenflankenprofil in Abb. 150 X im Kapitel Außenwände mit WDVS-Fassade) 

Detail 23.4.3 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandübergängen bei Mix-Fassaden Detail 23.4.3 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandübergängen bei Mix-Fassaden

23.4.4 | Außen- und Innenecken

Die außenseitige Bekleidung mit Holzfaserdämmplatten Typ WAB kann an den Außenecken je nach Vorfertigungsgrad unterschiedlich ausgeführt werden: Entweder mit einem separaten Passstück (8), welches nach Montage der Wandelemente eingesetzt wird, oder durch einen entsprechenden Überstand bei der Vorfertigung. Gleiches gilt für die raumseitige, aussteifende Beplankung (11).
Für die Befestigung der beiden Grundlatten in der Innenecke (4) sind i.d.R. zusätzliche Holzständer (5 und 10) erforderlich.
Neben der hier gezeigten Eckausführung mit Abdeckleisten werden in dem Regeldetailkatalog des Zimmererhandwerks [98] eine Reihe weiterer Ausführungsmöglichkeiten dargestellt.

Detail 23.4.4 | Horizontalschnitte von Außen- und Innenecke Detail 23.4.4 | Horizontalschnitte von Außen- und Innenecke

23.5 | Balkonanschlüsse

Für die Details 23.5.1 und 23.5.2 wurde ein vorgestellter Holzbalkon gewählt. Die Planung und Ausführung solcher handwerklichen Balkone sind in der Fachregel des Zimmererhandwerks 02 - Balkone und Terrassen (FR02) [45] festgelegt. Danach wird in offene oder geschlossene Konstruktionen unterschieden. Bei offenen Konstruktionen werden die tragenden Belagbretter mit Fugen angeordnet. Ein Unterboden, der Wasser ableitet und Schmutz aufnimmt, ist nicht vorhanden (siehe als Beispiel Detail 24.5.1).
Geschlossene Konstruktionen – wie nachfolgend dargestellt - werden mit einer geschlossenen Wasser ableitenden Schicht ausgeführt. Übereinanderliegende Balkone oder Balkone über Terrassen müssen bei mehr als einer Wohn- und Nutzungseinheit als geschlossene Konstruktion ausgeführt werden.

23.5.1 | Vorgestellter, geschlossener Holzbalkon an aufgehender Wand und Ausführung der horizontalen Bekleidungsfuge im Bereich des Geschossüberganges

Geschlossene Konstruktionen können mit oder ohne Wandanschluss der Balkonabdichtung ausgeführt werden. Wenn ein Wandanschluss  erfolgt, ist die Abdichtung mind. 15 cm über die Wasser ableitende Ebene, die mind. 2% Gefälle aufweisen muss, an der Außenwand hochzuführen. Bei einem Wandanschluss der Abdichtung ist die Balkonkonstruktion unverschieblich mit dem Gebäude zu verbinden. Auf den Wandanschluss kann verzichtet werden, wenn die Balkonkonstruktion mit einem Abstand von 10 bis 20 mm von der Fassade errichtet wird und gebäudeseitig eine Aufkantung (6a) der Abdichtung (6b) hergestellt wird. Ein Metallgitterrost (3a) vor der Außenwandbekleidung verringert die Spritzwasserbeanspruchung der Holzfassade. 
Hinsichtlich des Holzschutzes sind die Vorgaben für die Gebrauchsklassen und Nutzungsklassen gemäß FR02  [45] zu beachten. So kann beispielsweise der Balkonbelag aus Holz der GK 0 hergestellt werden, wenn dieser als nichttragendes sog. „Verschleißbauteil“ eingestuft wird. Der Unterboden (7) ist dann grundsätzlich als tragendes Bauteil zu bemessen.
Werkstoffe und Ausführung der Abdichtung (6b) sind in DIN 18531-5 [54] geregelt.

Im Detail wird auch die Ausführung einer horizontalen Fuge in der Boden-Deckel-Bekleidung im Bereich des Geschossüberganges dargestellt, hier in einer Variante mit Z-Profil (5) gemäß Fachregel des Zimmererhandwerks 01 [67]. Damit wird gleichzeitig die notwendige Fuge zwischen Balkon und Fassade regengeschützt überbrückt. Die Mindestabstände zwischen Z-Profil und Bekleidungsbrettern von 5 mm sind zu beachten. Sofern sich Abstände ab 10 mm Breite ergeben, sind diese z. B. mit einem Lüftungsgitter als Kleintierschutz zu versehen.

Detail 23.5.1 | Vertikalschnitt Holzbalkon an aufgehender Wand und horizontale Bekleidungsfuge Detail 23.5.1 | Vertikalschnitt Holzbalkon an aufgehender Wand und horizontale Bekleidungsfuge

23.5.2 | Niveaugleicher Balkonaustritt auf einen vorgestellten, geschlossenen Holzbalkon

Da die Balkonabdichtung nicht an die Außenwand angeschlossen ist, erfolgt die Ausführung des Balkonaustrittes sinngemäß wie ein Fensterbankanschluss (siehe auch Detail 23.2.1). Dazu wird das in der Horizontalfuge der Bekleidung verlaufende Z-Profil (3e) mit entsprechend größerer Profilbreite bis an das Schwellen-Unterbauprofil (3c) (siehe Abb. 23-06 A) geführt. Als zweite Dichtungsebene wird ebenso wie bei der Fensterbank z. B. eine für diese Anwendung geeignete Abdichtung (3d) unter dem Z-Profil angeordnet. Diese Abdichtung wird außen am Schwellen-Unterbauprofil (3c) angeklebt und seitlich mind. 10 cm hinter dem Laibungsbrett (1) hochgeführt, wo sie mit dem äußeren Fensteranschlussband verklebt wird. Zur Reduzierung der Spritzwasserbeanspruchung im Schwellenbereich wird davor ein Metallgitterrost (3g) angeordnet.
Gemäß Fachregel 01 [67] des Zimmererhandwerks sind Laibungsbretter sog. „Verschleißbauteile“. 

Detail 23.5.2 | Vertikalschnitt niveaugleicher Balkonaustritt Detail 23.5.2 | Vertikalschnitt niveaugleicher Balkonaustritt Abb. 23-06 A | Unterbau-Dämmprofil / Abb. 23-06 B | Alternative Befestigung des Balkonbelages an Keilhölzern (Belagrost) Abb. 23-06 A | Unterbau-Dämmprofil / Abb. 23-06 B | Alternative Befestigung des Balkonbelages an Keilhölzern (Belagrost)

Beispiel: Holzrahmenbau mit offen waagerechter Rhombus- / Rhomboid-Bekleidung

Außenwandbekleidungen aus Brettern oder Latten mit offenen Fugen haben vor allem im ländlichen Raum eine lange Tradition. Diese Fassaden ermöglichten eine besonders gute Durchlüftung von Scheunen, Schobern und Ställen. Durch die praktisch allseitige Belüftung der Bekleidung waren die Holzbauteile zudem sehr langlebig, da keine Staunässe entsteht.

In der Architektur werden Holzfassaden mit offenen Fugen gerne als gestalterisches Element eingesetzt (siehe Abb. 24-01 A). Die Fachregel 01 des Zimmererhandwerks [67] beschreibt allerdings nur die Außenwandbekleidung mit offen waagerechter Bekleidung aus Vollholz, wobei die Schalung mindestens an ihrer Oberseite eine Neigung von mind. 15° zur Wasserableitung aufweisen muss. Gängig sind deshalb sog. Rhombus- oder Rhomboidschalungen, die sich lediglich in Bezug auf ihre Seitenverhältnisse unterscheiden.

Zur Reduzierung von Verformungen beträgt die Mindestdicke der Bekleidungselemente auch hier 18 mm und die Breite darf das 11-fache ihrer Dicke nicht überschreiten. Die Fugenbreite darf nicht größer als die Elementdicke sein, und muss bei unbeschichteten Hölzern mind. 5 mm betragen. Bei beschichteten Hölzern soll die Fugenbreite 15 mm nicht unterschreiten, damit Überholungsbeschichtungen möglich sind.

Eine offene Bekleidung ist als Schlagregenschutz nicht ausreichend. Deshalb ist gemäß Fachregel 01 [67] sowie gemäß DIN 68800-2 [53] der dauerhaft wirksame Wetterschutz mit einer UV beständigen, Wasser ableitenden (Wasserdurchgang Klasse W1) und diffusionsoffenen Fassadenbahn sicherzustellen. Speziell für diese Anwendung werden Bahnen in Schwarz und ohne sichtbare Aufdrucke angeboten (siehe Abb. 24-01 B). Und auch die Traglatten für die senkrechte Unterkonstruktion sind in Schwarz als Lagerware erhältlich (siehe Abb. 24-01 C), denn die Wandschalungsbahn wird stets hinter der Lattung angeordnet.

Als Holzfaserdämmplatten kommen auch hier die Platten des Typs WAB zum Einsatz, die wie bei den oben beschriebenen geschlossenen Bekleidungen verlegt und zunächst an den Holzständern fixiert werden. Deren genaue Position ist zunächst auf den Dämmplatten zu markieren. Dann wird die Wandschalungsbahn mit Überlappung verlegt und mit Klammern an den Holzfaserdämmplatten fixiert (siehe Abb. 24-01 B). Die Klammern werden bei der im Bild unteren Bahn am oberen Rand in den Überlappungsbereich gesetzt. Bei der im Bild oberen Bahn werden die Klammern am unteren Rand dort gesetzt, wo sie später von den senkrechten Traglatten abgedeckt werden, was den Positionen der Holzständer entspricht. Diese Positionen sind deshalb auch auf der Wandschalungsbahn witterungsbeständig zu markieren. Die Bahnenüberlappungen werden mit Systemklebeband verklebt bzw. abgeklebt.

Die Befestigung der senkrechten Traglatten erfolgt nach dem gleichen Verschraubungsprinzip wie die Befestigung einer senkrechten Grundlattung.

Abb. 24-01 A | Bürogebäude mit Fassade aus offen waagerechter Rhomboid-Bekleidung 
 Abb. 24-01 B | Schwarze Wandschalungsbahn für Bekleidungen mit offenen Fugen 
 Abb. 24-01 C | Schwarze Traglatten für Bekleidungen mit offenen Fugen Abb. 24-01 A | Bürogebäude mit Fassade aus offen waagerechter Rhomboid-Bekleidung
Abb. 24-01 B | Schwarze Wandschalungsbahn für Bekleidungen mit offenen Fugen
Abb. 24-01 C | Schwarze Traglatten für Bekleidungen mit offenen Fugen

Das Konstruktionsprinzip der Außenwand in Abb. 24-02 erfüllt die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt. Hinsichtlich des Wärmeschutzes können die mittleren U-Werte von allen in Abb. 23-03 aufgeführten Wandaufbauten übernommen werden, da diese Um-Werte für alle geschlossen hinterlüfteten, belüfteten, luftdurchlässigen sowie offenen Außenwandbekleidungen gelten.

 

Abb. 24-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB mit Wandschalungsbahn, sowie einer Außenwandbekleidung aus offen waagerechter Rhomboid-Bekleidung Abb. 24-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB mit Wandschalungsbahn, sowie einer Außenwandbekleidung aus offen waagerechter Rhomboid-Bekleidung

Wände mit Mauerwerk-Vorsatzschale

Außenwände mit Fassaden aus Mauerwerk-Vorsatzschalen sind traditionell im Norden und Nordwesten Deutschlands verbreitet. Ursprünglich wurden in diesen Regionen vor allem Klinker aus gebranntem Ton verbaut, da diese sehr widerstandsfähig gegen das oft raue Klima mit Stürmen, Regen, Schnee und salzhaltiger Luft sind. Zunächst fast ausschließlich als zweischaliges Mauerwerk mit Luftschicht ausgeführt, wird bei dieser Bauweise ein Durchschlagen von Nässe in die innere Schale verhindert. Mit steigenden Ansprüchen an den Wärmeschutz wurde der Schalenzwischenraum dann zusätzlich gedämmt, zunächst mit belüfteter Luftschicht, später auch ohne Luftschicht als sog. Kerndämmung.

24 | Details für den Holzrahmenbau mit offen waagerechter Rhomboid-Bekleidung

Alle Details werden einheitlich mit folgendem Außenwand-Regelquerschnitt dargestellt:

Abb. 24-03 | Regelquerschnitt der Außenwand in den Details 24 mit Angabe der mittleren U-Werte Abb. 24-03 | Regelquerschnitt der Außenwand in den Details 24 mit Angabe der mittleren U-Werte

Weitere Konstruktionsvarianten und Dämmstoffkombinationen mit ihren jeweiligen Um-Werten können der Abb. 23.03 entnommen werden, da diese Werte unabhängig von der Art der hinterlüfteten bzw. offenen Bekleidung übertragbar sind. 

Piktogramm - Info

> Bedeutung der Schraffuren und Füllungen in den Details

Mit Anklicken dieser Zeile öffnet sich in einem separaten Tab eine Bilddatei mit Beschreibungen der Schraffuren und Füllungen in allen Details. Diese Abbildung findet sich außerdem hier auf dieser Homepage-Seite. 

Die Zeichnungen sind maßstäblich, jedoch wird die Dicke von sehr dünnen Materialschichten, wie Bahnenwerkstoffe und Klebebänder, vergrößert dargestellt.

Verbindungsmittel, wie Schrauben und Dübel, werden überwiegend nur dort gezeigt, wo es dem besseren Verständnis der Konstruktion dient. Außerhalb der Schnittebenen werden diese Verbindungsmittel transparent dargestellt.

Piktogramm Lupe
Alle Details stehen als hochauflösende pdf-Dokumente zum Download zur Verfügung.
Die Links zum Download als Einzelblatt finden sich oberhalb der jeweiligen Details.

24.1 | Sockelanschlüsse

Im Hinblick auf den Holzschutz der tragenden Bauteile gelten für die Sockelausführung die gleichen Festlegungen gemäß DIN 68800-2 [53] wie für den Holzrahmenbau mit geschlossen senkrechter Boden-Deckel-Bekleidung (siehe 23.1 | Sockelanschlüsse).

Für den Schutz von offen waagerechten Außenwandbekleidungen aus Holz im Sockelbereich gelten auch hier die Vorgaben in der Fachregel 01 des Zimmererhandwerks [67]:
„Die Sockelhöhe ist abhängig vom Untergrund. Üblicherweise ist zwischen der Außenwandbekleidung und Oberkante (OK) Gelände ein Abstand von 30 cm einzuhalten („Planmaß“). Der Abschluss der Außenwandbekleidung kann auf 15 cm über Oberkante Gelände („Fertigmaß“) reduziert werden, wenn gemessen ab Außenkante (AK) der Außenwandbekleidung eine mindestens 15 cm breite Kiesschüttung (Korngröße 16/32 mm) vorhanden ist (siehe Detail 24.1.1). Soll der untere Abschluss der Außenwandbekleidung aus Holz auf bis zu 5 cm über Oberkante Gelände in den Spritzwasser beanspruchten Sockelbereich reduziert werden, sollen diese aufgrund der geringeren Lebensdauer als leicht austauschbare Verschleißbauteile ausgeführt werden (siehe Detail 24.1.3).  Für den Spritzwasser beanspruchten Sockelbereich zwischen Außenwandbekleidung und dem unteren angrenzenden Gelände sollten Spritzwasser unempfindliche Materialien verwendet werden, wie beispielsweise Putze, Beton- oder Faserzementplatten.
Pflanzen im Sockelbereich sind zu vermeiden. Humus im Spritzwasserbereich kann zu erhöhter Verschmutzung und Schäden führen und soll deshalb nicht großflächig verwendet werden. Kletterpflanzen, welche die offenen Fugen in der Bekleidung durchwachsen können, sollen nicht angepflanzt werden. Durch den Bewuchs kann an der Fassade eine erhöhte Holzfeuchte über längere Zeit nicht ausgeschlossen werden. In jedem Fall ist es wichtig, dass das Holz belüftet wird und, falls es feucht wird, ungehindert abtrocknen kann.“

Bei Sockeldämmungen aus Hartschaumplatten ist zum Schutz gegen Nagetiere eine Bekleidung, z. B. aus mineralisch gebundenen Fassadentafeln, oder eine Beschichtung mit Sockelputz aufzubringen. 

24.1.1 | Sockel mit Kiesstreifen bei Geländeoberfläche im Endzustand („Fertigmaß“) – 
               Ausführung mit beheiztem Keller und vorgestellter, offener Holzterrasse

Im Detail 24.1.1 wird die o.g. Variante mit einem Abstand von mind. 15 cm von UK Holzbekleidung zur OK Kiesstreifen dargestellt. Beispielhaft wird eine zur Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) niveaugleiche Holzterrasse in sog. „offener Konstruktion“ bis an die Fassade herangeführt. Ein Metallgitterrost vor der Bekleidung verringert dabei die Spritzwasserbelastung und ermöglicht außerdem jederzeit eine Kontrolle des Sockelbereiches.
Terrassen in Holzbauweise können als offene oder geschlossene Konstruktionen ausgeführt werden. Bei offenen Konstruktionen werden die Belagbretter mit Fugen angeordnet. Vorgaben für die Ausführung und die erforderlichen Gebrauchsklassen (GK) der verwendeten Hölzer sind in den Fachregeln des Zimmererhandwerks 02 – Balkone und Terrassen [45] aufgeführt. Der entsprechende niveaugleiche Austritt auf diese Terrasse wird in Detail 24.1.2 gezeigt.

Die im Detail 24.1.1 dargestellte, beispielhafte Kelleraußenwand weist einen U-Wert von 0,218 W/(m² K) auf. Damit wird die Bauteilanforderung an den höchstzulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten U ≤ 0,25 W/(m² K) für Außenwände, die an das Erdreich grenzen, bei zu errichtenden Wohngebäuden erfüllt, und ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21].
Außerdem gilt diese Kelleraußenwand gemäß DIN 4108-3 [29] als Bauteil, für das kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. 

Detail 24.1.1 | Vertikalschnitt Sockelausführung bei Geländeoberfläche im Endzustand mit Holzterrasse Detail 24.1.1 | Vertikalschnitt Sockelausführung bei Geländeoberfläche im Endzustand mit Holzterrasse

24.1.2 | Sockel mit niveaugleichem Austritt auf vorgestellte, offene Holzterrasse

Bei dieser Ausführung ergibt sich keine reduzierte Anschlusshöhe der Bauwerksabdichtung (3) im Sinne der Normenreihe 18533 [56] und somit auch keine Belastung durch Stau- und Sickerwasser. Die Ausführung des Terrassenaustrittes erfolgt sinngemäß wie ein Fensterbankanschluss. Dazu wird ein Z-Profil (1f) an dem Schwellen-Unterbauprofil (1c) (siehe auch Abb. 23-06 A) befestigt. Als zweite Dichtungsebene wird ebenso wie bei der Fensterbank z. B. eine für diese Anwendung geeignete Abdichtung (1e) unter dem Z-Profil angeordnet. Diese Abdichtung wird außen am Schwellen-Unterbauprofil (1c) angeklebt und seitlich mind. 15 cm hinter den Laibungsbrettern hochgeführt, wo sie mit dem äußeren Fensteranschlussband verklebt wird (siehe auch Laibungsdetail 24.2.2). In diesem mind. 15 cm hohen Bereich darf diese Abdichtung nicht durch Befestigungsmittel der Rollladenschienen perforiert werden. Gemäß Fachregel 01 [67] des Zimmererhandwerks sind Laibungsbretter sog. „Verschleißbauteile“. Dennoch sollte zur Verringerung der Spritzwasserbelastung des Schwellenbereiches ein Metallgitterrost (1h) angeordnet werden.

Die Anschlussabdichtung (1d) an das Schwellen-Unterbauprofil (1c) wird bei dieser in DIN 18533-1 [56] beschriebenen Variante zunächst überlappend mit der Sockelabdichtung (3) verklebt, und nach Einsetzen des Schwellen-Unterbauprofils (1c) raumseitig an diesem hochgeführt und luftdicht angeklebt. Alternativ nennt DIN 18533-1 [56] die Möglichkeit, die Anschlussabdichtung an der Außenoberfläche des Schwellen-Unterbauprofils (1c) wasserdicht anzuschließen.

Detail 24.1.2 | Vertikalschnitt Sockelausführung bei niveaugleichem Austritt auf Holzterrasse Detail 24.1.2 | Vertikalschnitt Sockelausführung bei niveaugleichem Austritt auf Holzterrasse

24.1.3 | Sockel mit zusätzlicher Abdichtungsmaßnahme – Ausführung bei nicht unterkellerter Flächengründung

Im diesem Detail wird die Variante mit einem Abstand von mind. 5 cm von UK Holzbekleidung zur OK Gelände dargestellt. Dabei wird die Bekleidung inkl. Traglattung im Sockelbereich, d.h. bis mind. 30 cm über OK Gelände, als sog. „Verschleißbauteil“ eingestuft.
Die Mindestanschlusshöhe von 15 cm für die Sockelabdichtung (7) und der Mindestabstand 5 cm von UK Schwelle zur OK Fertiggelände mit einem Wasser ableitendem Belag (6) oder Kiesstreifen ergibt sich aus DIN 68800-2 [53] für den Holzschutz der tragenden Bauteile.

Im dargestellten Bauteil wird mit 180 mm dicken, ausreichend druckfesten Holzfaserdämmplatten Typ DEO (10c) unter dem Estrich ein U-Wert von 0,238 W/(m² K) erzielt. Um das vereinfachte Nachweisverfahren „GEG-easy“ [21] anwenden zu können, gilt für Bodenflächen gegen Erdreich ein U-Wert ≤ 0,25 W/(m² K). Hinweis: Der sd-Wert der Schichten (10a+b) raumseitig der Wärmedämmung (10c) sollte gemäß DIN 4108-3 [29] ≥ 20 m betragen.
Die herstellerspezifischen Vorgaben (sog. Anwendungsmatrix) für die zulässige Dicke und erforderliche Druckfestigkeit der Holzfaserdämmplatten in Abhängigkeit von der Art des Estrichs oder Trockenestrichs, sowie den zu erwartenden Flächen- und Punktlasten sind zu beachten.

Detail 24.1.3 | Vertikalschnitt Sockelausführung mit zusätzlicher Abdichtungsmaßnahme Detail 24.1.3 | Vertikalschnitt Sockelausführung mit zusätzlicher Abdichtungsmaßnahme

24.2 | Fenster- und Türanschlüsse

Als Fenster bzw. Fenstertür wurde bei den Details beispielhaft ein Holzfenster Profil IV78 gewählt. Alle andere Rahmenmaterialien und Verglasungen sind möglich.
Aus den verschiedenen Möglichkeiten des Fensteranschlages wurde bei den Details 24.2.1 und 24.2.2 die Einbausituation gewählt, bei der die Außenseite des Blendrahmens bündig mit der Außenseite des Tragwerks (Holzständer sowie Brüstungs- und Sturzriegel bzw. Rähm) abschließt und der Blendrahmen gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 [78] mind. 30 mm mit - einem hier separaten Streifen - der Holzfaserdämmplatte (10 in Detail 25.2.2) überdämmt wird. Andere Einbausituationen, wie innenbündig oder mittig in der Laibung mit entsprechender Laibungsdämmung sind ebenfalls möglich.

Hinsichtlich des Dichtsystems für die Fensteranschlüsse und die Abdeckung des Brüstungsriegels gelten die gleichen Hinweise wie bei den Details 23.2. Außerdem sind die Hinweise zum „Gewerkeloch“ sowie den Kopplungsnuten und Gehrungsspalten im Blendrahmen in den Abb. 153, 154 und 155 im Abschnitt  > Außenwände mit WDVS-Fassade zu beachten.

24.2.1 | Anschluss von Rollladenkasten (Innenrevision) und Fensterbank

Zu Fensteranschlüssen gibt es in der Fachregel 01 [67] bei offenen Holzbekleidungen nur diese Festlegungen:
Fensterbänke und andere Blechabdeckungen müssen einen Überstand von mind. 20 mm über die Bekleidung haben. Die zweite wasserführende Ebene (9f) ist seitlich mind. 10 cm hochzuführen und mit der Brüstungsabdeckung (9c) zu verkleben. Unter der Außenfensterbank (9g) ist sie mit der Wandschalungsbahn zu verkleben und in die Hinterlüftungsebene zu entwässern.

Der Rollladenkasten (3) zeigt eine Variante mit Innenrevision. Das Sturzbrett (5) gilt ebenso wie die Laibungsbretter (6) als sog. „Verschleißbauteil“. 

Detail 24.2.1 | Vertikalschnitt Rollladenkasten und Fensterbank Detail 24.2.1 | Vertikalschnitt Rollladenkasten und Fensterbank

24.2.2 | Seitliche Anschlüsse von Fenster und Terrassentür

Das Detail 24.2.2 zeigt links den zum Detail 24.2.1 passenden Laibungsanschluss mit einer seitlichen Blendrahmenverbreiterung des Fensters. Damit wird genügend Platz für die Laibungsdämmung, die Fensteranschlussbänder, die Laibungsbretter und die Führungsschiene des Rollladens geschaffen.
Zur Laibungsausführung gibt es in der Fachregel 01 [67] folgende Festlegungen:
„Laibungen und Anschlüsse sind schlagregensicher zu konstruieren und auszuführen. Vor der Montage eines abdeckenden Bauteils (z. B. des Laibungsbretts) ist eine Sichtprüfung vorzunehmen, ob der Anschluss oder die Fuge schlagregensicher ausgeführt ist. Der untere Abschluss des seitlichen Laibungsbretts ist mit einer offenen Fuge auszuführen. Fensterlaibungsbretter sind Verschleißbauteile.“
Für eine schlagregensichere Ausführung ist deshalb eine durchgehende Dichtungsebene (10b) vom Blendrahmen zur Wandschalungsbahn herzustellen und die Laibungsbretter sind mit vorkomprimiertem Fugendichtband (8) an den Blendrahmen anzuschließen.

Das Detail 24.2.2 zeigt rechts einen niveaugleichen Terrassenaustritt, welcher der Sockelausführung im Detail 24.1.2 entspricht. 

Detail 24.2.2 | Horizontalschnitte Fensterlaibung und Terrassentürlaibung Detail 24.2.2 | Horizontalschnitte Fensterlaibung und Terrassentürlaibung

24.3 | Dachanschlüsse

Ausführliche Informationen zur Dämmung von Dächern und zu Unterdeckungen enthält das Kapitel > Dach.

Bei den geneigten Dächern mit Dachdeckungen werden eine Variante mit Aufsparrendämmung, sowie eine Variante mit Zwischensparrendämmung dargestellt, jeweils mit Unterdeckungen aus Holzfaser-Unterdeckplatten.
Als Flachdach mit Dachabdichtung wird ein belüftetes, begrüntes Dach ohne Dachüberstand dargestellt.

24.3.1 | Traufausführung bei Aufsparrendämmung

Die Traufe wird beispielhaft ohne Dachüberstand ausgeführt, wobei der Überstand des Tropfbleches (5) von mind. 20 mm und ein freier Lüftungsquerschnitt von mind. 200 mm² je Meter Trauflänge (= mind. 20 mm Spaltbreite) zu beachten sind.
Die beispielhafte Schieferdeckung ist in der ZVDH-Fachregel für Dachdeckungen mit Schiefer [103] in Verbindung mit den ZVDH-Hinweisen Holz und Holzwerkstoffe [101] geregelt.

Bauphysikalische Daten des beispielhaften Dachaufbaus in den Details 24.3.1 und 24.3.2 mit 35 mm Holzfaser-Unterdeckplatten und 240 mm Holzfaserdämmstoff:
U-Wert = 0,139 W/(m² K)  |  Phasenverschiebung φ = 18,3 Std.  |  TAV = 0,0111 (≅ 1,0%).
Mit diesem U-Wert wird die Bauteilanforderung an den höchstzulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten U ≤ 0,14 W/(m² K) für Dachflächen von zu errichtenden Wohngebäuden erfüllt, und ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21]. Und dieser U-Wert < 0,15 W/(m² K) erfüllt die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH.
Die Dachaufbauten erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist (sog. „nachweisfreie Bauteile). Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt.  

Detail 24.3.1 | Vertikalschnitt Traufe bei Aufsparrendämmung Detail 24.3.1 | Vertikalschnitt Traufe bei Aufsparrendämmung

24.3.2 | Ortgangausführung bei Aufsparrendämmung

Die Optik und das Ausführungsprinzip des Ortgangs entsprechen der Traufe. Die Übergänge von der Wandschalungsbahn zu den Unterdeckplatten sind an allen Dachrändern winddicht auszuführen (4) bzw. (6) in Detail 24.3.1. 

24.3.2 | Vertikalschnitt Ortgang bei Aufsparrendämmung (Schnittebene in der Dachschräge idealisiert) 24.3.2 | Vertikalschnitt Ortgang bei Aufsparrendämmung (Schnittebene in der Dachschräge idealisiert)

24.3.3 | Traufausführung bei Zwischensparrendämmung

Das beispielhafte Dach mit Zwischensparrendämmung aus 240 mm flexiblen Holzfaserdämmmatten oder losem Holzfaser-Einblasdämmstoff sowie mit einer Unterdeckung aus 60 mm dicken Holzfaser-Unterdeckplatten wird ohne Dachüberstand und mit einer verdeckten Gesimsrinne dargestellt. 
Solche Dächer mit 10° Dachneigung und hier mit einer Metalldeckung werden häufig bei rein erdgeschossigen Gebäuden wie Kindertagesstätten u.ä. ausgeführt. Metalldeckungen sind in der ZVDH-Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk [64] in Verbindung mit den ZVDH-Hinweisen Holz und Holzwerkstoffe [101] sowie in den ZVSHK-Klempnerfachregeln [102] geregelt.

Bauphysikalische Daten des beispielhaften Dachaufbaus in den Details 24.3.3 und 24.3.4:
Um-Wert = 0,140 W/(m² K)  |  Phasenverschiebung φGefach = 15,7 Stunden  |  TAVGefach = 0,0316 (≅ 3%).
Dieser Um-Wert ≤ 0,14 W/(m² K) ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21]. Darüber hinaus erfüllt dieser U-Wert < 0,15 W/(m² K) die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH.
Die Dachaufbauten erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für sog. „nachweisfreie Bauteile. Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt.

Detail 24.3.3 | Vertikalschnitt Traufe bei Zwischensparrendämmung Detail 24.3.3 | Vertikalschnitt Traufe bei Zwischensparrendämmung

24.3.4 Ortgangausführung bei Zwischensparrendämmung

Die Optik und das Ausführungsprinzip des Ortgangs entsprechen der Traufe. Die Übergänge von der Wandschalungsbahn zu den Unterdeckplatten sind an allen Dachrändern winddicht auszuführen (3) bzw. (5) im Detail 24.3.3. An der Traufe dient diese Abdichtung (5) gleichzeitig als Hinterlaufschutz an der Kastenrinne.

Detail 24.3.4 | Vertikalschnitt Ortgang mit Zwischensparrendämmung (Schnittebene in der Dachschräge idealisiert) Detail 24.3.4 | Vertikalschnitt Ortgang mit Zwischensparrendämmung (Schnittebene in der Dachschräge idealisiert)

24.3.5 | Flachdach mit Abdichtung

Aus der Vielzahl von Konstruktionsvarianten bei Flachdächern mit Abdichtungen wurde beispielhaft ein flach geneigtes (3° bis 5°), belüftetes Dach in Holzbauweise ohne Dachüberstand gewählt.

Die Ausführung von Abdichtungen bei ungenutzten und genutzten Dächern wird durch die ZVDH-Fachregel für Abdichtungen („Flachdachrichtlinie“) [22d] sowie in DIN 18531-1/2/3 [83/84/85] geregelt. Hinsichtlich des Holzschutzes der tragenden Bauteile ist DIN 68800-2 [53] zu beachten. Dort ist die im Detail 24.3.5 gezeigte Konstruktion in Bild A.16 konkret dargestellt und die Bedingungen für die Gebrauchsklasse GK 0 gemäß dieser Norm werden unter folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Schicht (9h) zur Begrenzung des Diffusionsstroms, sd ≥ 2 m in Verbindung mit Schichten (9i) und (9j). Unterdeckung (9e) z. B. aus Holzfaser-Unterdeckplatten beliebiger Dicke. Belüfteter Hohlraum (10) mit einer Länge des durchgehenden Hohlraums ≤ 15 m; freie Lüftungshöhe bis 10 m ≥ 5 cm,  je m weiterer Hohlraumlänge +2 cm; bei den Lüftungshöhen sind evtl. Materialtoleranzen zu berücksichtigen; Lüftungsgitter (5) in Be- und Entlüftungsöffnungen müssen Öffnungen von ≥ 40 % der belüfteten Querschnittsfläche aufweisen, also z. B. 200 mm² pro m bei 5 cm Lüftungshöhe (Hinweis: Die Festlegungen in DIN 4108-3 [29] für ein flach geneigtes, belüftetes Dach als „nachweisfreies Bauteil“ weichen teilweise von denen in DIN 68800-2 [53] ab).
Die Ausführung begrünter Dächer ist in den „Dachbegrünungsrichtlinien“ [90] geregelt.

Um-Wert des beispielhaften Dachaufbaus im Detail 24.3.5 = 0,139 W/(m² K) mit 50 mm Holzfaser-Unterdeckplatten und 260 mm Holzfaserdämmstoff im Gefachbereich.
Dieser Um-Wert ≤ 0,14 W/(m² K) ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21]. Außerdem erfüllt dieser U-Wert < 0,15 W/(m² K) die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH. 

Detail 24.3.5 | Vertikalschnitt flach geneigtes Dach mit Abdichtung Detail 24.3.5 | Vertikalschnitt flach geneigtes Dach mit Abdichtung

24.4 | Wandanschlüsse und -übergänge

24.4.1 | Aufstockung und Anbau bei Bestandsgebäuden

In den dargestellten Beispielen für die Aufstockung auf ein Flachdach oder eine vormals oberste Geschossdecke sowie bei einem Anbau an ein Bestandsgebäude in Mauerwerksbauweise wird die gleiche Ausgangssituation sowie die Werte für den Wärmeschutz wie im Detail 23.4.1 angenommen. Damit ist auch der U-Wert von 0,225 W/(m² K) beim Detail Aufstockung identisch.

Beim Detail Anbau wird hier ein alternatives Konstruktionsprinzip für die erneuerte Fassadendämmung angewendet. Es erfolgt eine sog. Aufrippung (8), beispielhaft mit Kanthölzern 60x100 mm auf der Bestandswand und darauf eine Bekleidung mit 60 mm dicken Holzfaserdämmplatten Typ WAB (11). Die so gebildeten Gefache zwischen den Rippen werden mit losem Holzfaser-Einblasdämmstoff (9) hohlraumfrei ausgefüllt. Alternativ können die Zwischenräume der Rippen auch zuerst mit flexiblen Holzfaserdämmmatten hohlraumfrei gefüllt werden, wonach dann die Holzfaserdämmplatten Typ WAB angebracht werden. Unter Einbeziehung der Holzrippen wird mit dieser Konstruktion ein Um-Wert von 0,240 W/(m² K) erzielt, was den Anforderungen des GEG [27] bei Änderungen an Bestandsgebäuden entspricht. Ab 160 mm Rippentiefe werden statt Vollholzrippen vorzugsweise solche aus Stegträgern verwendet, da diese energetisch günstiger sind. (Abb. 27.01)

In beiden Beispielen werden die Außenwände abschließend mit neuen Fassaden aus einer offen waagerechten Rhomboid-Bekleidung versehen. Während bei der Aufstockung im Bereich des Geschossüberganges keine Horizontalfuge erforderlich ist, erfolgt beim Anbau eine vollständige Entkopplung vom Bestandsgebäude einschließlich einer senkrechten, hier offenen Trennfuge in der Bekleidung. Eine Fugenabdeckung oder hinterlegte Fugen sind ebenfalls möglich, wenn diese bei Bewegungsfugen nur einseitig befestigt werden.

Detail 24.4.1 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Anschlüssen an Bestandsgebäude Detail 24.4.1 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Anschlüssen an Bestandsgebäude

24.4.2 | Wandanschlüsse an Außenwände in Mauerwerks- und Betonbauweise

Bei Gebäuden in Mischbauweise, zum Beispiel Außenwände teils aus Mauerwerk und teils in Holzrahmenbauweise, sind mehrere Anforderungen an die Anschlüsse und Übergänge zu berücksichtigen: Neben der Standsicherheit müssen diese Bauteilübergänge schlagregendicht sowie wind- und luftdicht sein, und sie müssen in der Lage sein, vertikale Bewegungen aus nachträglichem oder unterschiedlichem Setzungsverhalten sowie horizontale Bewegungen aus unterschiedlicher temperatur- und feuchtebedingter Materialverformung aufzunehmen.
Für die Ausführung der Bekleidung in der Innenecke wird hier eine Variante mit Eckholz (13), an dem die Traglatten (14) befestigt werden, dargestellt. Andere Ausführungsvarianten sind möglich. Die bei offenen Bekleidungen zulässigen Fugen (16) müssen mind. 5 mm breit sein. 

Detail 24.4.2 | Horizontalschnitte von Wandanschlüssen an Mauerwerkswände Detail 24.4.2 | Horizontalschnitte von Wandanschlüssen an Mauerwerkswände

24.4.3 | Außen- und Innenecken

Die außenseitige Bekleidung mit Holzfaserdämmplatten Typ WAB kann an den Außenecken je nach Vorfertigungsgrad unterschiedlich ausgeführt werden: Entweder mit einem separaten Passstück (8), welches nach Montage der Wandelemente eingesetzt wird, oder durch einen entsprechenden Überstand bei der Vorfertigung. Gleiches gilt für die raumseitige, aussteifende Beplankung (11).
Wir die Wandschalungsbahn in den Eckbereichen gestoßen, sind die Bahnenüberlappungen zu verkleben bzw. abzukleben.
Für die Eckausführung der Bekleidung wird hier eine Variante mit Eckhölzern (4) und (10) dargestellt. In dem Regeldetailkatalog des Zimmererhandwerks [98] werden eine Reihe weiterer Ausführungsmöglichkeiten gezeigt, auch mit hinterlegten Fassadenprofilen oder Gehrungsfugen. Fugen, wie die zwischen den Eckhölzern und der Bekleidung, müssen jedoch grundsätzlich mind. 5 mm breit sein. 

Detail 24.4.3 | Horizontalschnitte von Außen- und Innenecke Detail 24.4.3 | Horizontalschnitte von Außen- und Innenecke

24.5 | Balkonanschlüsse

Für dieses Detail wurde ein vorgestellter Holzbalkon gewählt. Die Planung und Ausführung solcher handwerklichen Balkone sind in der Fachregel des Zimmererhandwerks 02 - Balkone und Terrassen (FR02) [45] festgelegt, wie z. B. die Vorgaben für die Gebrauchsklassen (GK) des Holzes. Danach wird in offene oder geschlossene Konstruktionen unterschieden. Bei offenen Konstruktionen werden wie hier dargestellt die tragenden Belagbretter mit Fugen angeordnet und die Holzträger mit oberseitigen Abdeckungen und Hirnholzschutz geschützt. Ein Unterboden, der Wasser ableitet und Schmutz aufnimmt, ist nicht vorhanden (siehe als Beispiel Detail 23.5.1 und 23.5.2). Deshalb müssen übereinanderliegende Balkone oder Balkone über Terrassen bei mehr als einer Wohn- und Nutzungseinheit als geschlossene Konstruktion ausgeführt werden.

24.5.1 | Niveaugleicher Austritt auf einen vorgestellten, offenen Holzbalkon

Die Ausführung des Balkonaustrittes erfolgt sinngemäß wie ein Fensterbankanschluss (siehe auch Detail 24.2.1). Dazu wird ein fensterbankähnliches Z-Profil (3e) an dem Schwellen-Unterbauprofil (3c) (siehe Abb. 23-07 A) befestigt. Als zweite Dichtungsebene wird ebenso wie bei der Fensterbank z. B. eine für diese Anwendung geeignete Abdichtung (3d) unter dem Z-Profil angeordnet. Diese Abdichtung wird außen am Schwellen-Unterbauprofil (3c) angeklebt und seitlich mind. 10 cm hinter dem Laibungsbrett (1) hochgeführt, wo sie mit der Wandschalungsbahn überlappend verklebt wird. Die Abdichtung darf nicht durch Befestigungsmittel für die Rollladenführungsschienen perforiert werden. Zur Reduzierung der Spritzwasserbeanspruchung im Schwellenbereich wird davor ein Metallgitterrost (3g) angeordnet. Gemäß Fachregel 01 [67] des Zimmererhandwerks gelten Laibungsbretter als sog. „Verschleißbauteile“.

Der Mindestabstand zwischen Z-Profil und Bekleidung von 5 mm ist zu beachten. Ebenso der Tropfkantenabstand von mind. 20 mm.

Detail 24.5.1 | Vertikalschnitt niveaugleicher Austritt auf Holzbalkon Detail 24.5.1 | Vertikalschnitt niveaugleicher Austritt auf Holzbalkon

Wände in Holzbauweise mit Mauerwerk-Vorsatzschale

Seit den 1970er Jahren wurden zunächst Fertighäuser in Holzbauweise auch mit Fassaden aus Mauerwerk-Vorsatzschalen versehen. Mit dem steigenden Erfolg der zimmermannsmäßigen Holzbauweise wurden diese nahezu wartungsfreien Fassaden zunehmend beliebter, auch in Kombination mit anderen Fassadenbaustoffen.

Im Folgenden wird nur auf die Holzrahmenbauweise mit Mauerwerk-Vorsatzschale eingegangen, da derzeit nur die Verankerung an tragenden Holzständern bauaufsichtlich geregelt ist. Grundsätzlich wäre aber auch die Holzmassivbauweise für diese Fassaden sehr gut geeignet.

Beispiel: Holzrahmenbau mit Mauerwerk-Vorsatzschale

Bei Gebäuden in Holzrahmenbauweise mit einer Fassade aus einer Mauerwerk-Vorsatzschale – auch Vormauerschale, Verblendschale oder Verblendmauerwerk genannt – verbinden sich zwei traditionelle Bauweisen zu einem behaglichen und langlebigen Gebäude mit hervorragenden Dämmeigenschaften und einer robusten Fassade. Insbesondere die Kombination von Holzfaserdämmstoffen im Inneren der Konstruktion mit einer schweren Mauerwerksschale auf der Außenseite erzielt mit ihren hohen Dämm- und Speichereigenschaften eine hervorragende Energieeffizienz im Winter sowie im Sommer und vor allem in den Übergangszeiten. 

 

Abb. 25-01 | Einfamilienhaus in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Fassade aus Mauerwerk-Vorsatzschale Abb. 25-01 | Einfamilienhaus in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Fassade aus Mauerwerk-Vorsatzschale

Neben den traditionellen roten Klinkern, die durch Hochtemperaturbrand gesintert werden und dadurch sehr dicht und widerstandsfähig sind, gibt es weitere Vormauersteine aus Ton: Keramikklinker weisen eine noch höhere Dichte und Widerstandsfähigkeit auf. Vormauerziegel haben eine größere Wasseraufnahmefähigkeit, müssen aber wie alle Vormauersteine frost- und witterungsbeständig sein. Handformziegel zeichnen sich aufgrund der traditionellen Herstellung durch ihre rustikale Optik aus und dürfen leicht von der prismatischen Form abweichen. KS-Verblender aus Kalksandstein gibt es in zahlreichen Formaten und mit glatter oder rauer Oberfläche. Sie können bereits werksseitig imprägniert sein.

Vormauersteine aus normgerecht hergestelltem Beton ermöglichen vielfältige Formate, Farben und Oberflächenstrukturen.

Aber auch Vorsatzschalen aus Natursteinen sind möglich, wobei Granit, Quarzit und Basalt besonders widerstandsfähig sind.

Abb. 25-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WZ mit Wandschalungsbahn, sowie einer hinterlüfteten Mauerwerk-Vorsatzschale Abb. 25-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WZ mit Wandschalungsbahn, sowie einer hinterlüfteten Mauerwerk-Vorsatzschale

Die Holzfaserdämmplatten auf der Außenseite des Holzständerwerkes entsprechen in ihren Eigenschaften den bewährten Holzfaser-Unterdeckplatten und sind mit dem Anwendungs-Kurzzeichen WZ gemäß DIN 4108-10 [51] gekennzeichnet („Dämmung von zweischaligen Wänden“. Hinweis: Jedoch nicht als sog. Kerndämmung ohne hinterlüftete Luftschicht).
Wie bei den Unterdeckplatten für geneigte Dächer stehen mit Nut und Feder profilierte Platten ab 22 mm Dicke zur Verfügung, darüber hinaus auch Großformate mit stumpfen Kanten für die werksseitige Vorfertigung. Wenn als Gefachdämmung Einblasdämmstoff zur Anwendung kommen soll, sind hersteller- und produktspezifisch ggf. Mindestdicken der Dämmplatten vorgegeben, um ein Ausbeulen zu vermeiden.
Die Holzfaserdämmplatten werden im Verband mit versetzten senkrechten Plattenstößen verlegt und bis zu einer Plattendicke von derzeit 140 mm besonders rationell mit Breitrückenklammern aus nichtrostendem Stahl an immer mindestens zwei Holzständern befestigt.

Normative Regelungen für Außenwände in Holzrahmen- und Holzmassivbauweise mit Mauerwerk-Vorsatzschalen finden sich in der Holzschutznorm DIN 68800-2 [53]. Dort wird in Bild A.8 das Konstruktionsprinzip dargestellt, welches auch der Abb. 25-02 sowie den nachfolgenden Details in diesem Abschnitt zugrunde liegt. Wesentliche Aspekte sind dabei Witterungs- und Tauwasserschutz, sowie die Einstufung der Holzkonstruktionen in die Gebrauchsklasse GK 0.
Danach ist ein „dauerhaft wirksamer Wetterschutz“ mit folgender Konstruktion gegeben: „Mauerwerk-Vorsatzschale mit mindestens 40 mm dicker Luftschicht. Lüftungs- und Entwässerungsöffnungen mit ca. 75 cm² Öffnungsfläche auf 20 m² Wandfläche einschließlich Türen und Fenster. Auf der äußeren Wandbekleidung oder -beplankung bzw. auf der Massivholzwand Wasser ableitende Schicht sd > 0,3 m bis 1,0 m.“ (Wandschalungsbahn wie beispielhaft in Abb. 25-03 B)

Die genannten Öffnungen für die Hinterlüftung werden beispielsweise durch eine ausreichende Anzahl unvermörtelter Stoßfugen hergestellt. In diese können optional während des Aufmauerns der Vorsatzschale oder auch nachträglich sog. Stoßfugenlüfter aus Kunststoff oder Edelstahl eingesetzt werden. Weniger gebräuchlich, aber möglich, ist das Vermauern kompletter Lüftersteine.

Der Tauwasserschutz für die raumseitige Oberfläche und für den Querschnitt von Bauteilen wird gemäß DIN 4108-3 [29] nachgewiesen. Ein rechnerischer Nachweis des Tauwasserschutzes ist für das Konstruktionsprinzip nach Bild A.8 der Holzschutznorm bzw. für die Wandquerschnitte in Abb. 25-04 jedoch nicht erforderlich, da es sich um sog. „nachweisfreie Bauteile“ handelt (DIN 4108-3, Abs. 5.3.2.3 d) [29].

Die Vorgabe der „Wasser ableitenden Schicht“ in der Holzschutznorm resultiert aus einer Besonderheit bei der Kombination von Holzrahmenbau mit Mauerwerk-Vorsatzschale: Bei starkem, lang anhaltendem Regen kann je nach Verblendmauerwerk und Mauermörtel Feuchtigkeit durch die Vorsatzschale dringen. In der Folge kann sich hinter der Vorsatzschale durch nachfolgendes Erwärmen von außen eine erhöhte Luftfeuchtigkeit einstellen. Die Holzfaserdämmplatten Typ WZ auf der Außenseite des Holzständerwerkes sind aufgrund ihrer Unterdeckplatten-Qualität zwar ein hervorragender Schutz gegen flüssiges Wasser, aber da sie sehr diffusionsoffen sind (sd-Werte ab 0,07 m), können Feuchtemengen in die Dämmebene der Holzrahmenbauwand diffundieren und an der raumseitigen Beplankung sogar einen Tauwasserausfall verursachen.
Herstellerspezifisch stehen auch Holzfaserdämmplatten für diese Anwendung WZ mit bereits aufkaschierter Wandschalungsbahn zur Verfügung. Grundsätzlich sind alle Bahnenüberlappungen mit Systemklebeband zu verkleben bzw. abzukleben.
Für die richtige Positionierung der Drahtanker ist auf der Wandschalungsbahn die genaue Lage der Holzständer witterungsbeständig zu markieren.

Weiterführende Informationen zum Holzschutz enthält die umfangreiche Schrift des Informationsdienst Holz „Holzschutz – Bauliche Maßnahmen“, Holzbau Handbuch Reihe 5, Teil 2, Folge 2 [47]. 

Abb. 25-03 A | Kombiclip und Holzschraubanker / Abb. 25-03 B | Wandschalungsbahn Abb. 25-03 A | Kombiclip und Holzschraubanker / Abb. 25-03 B | Wandschalungsbahn

Die Ausführung der Mauerwerk-Vorsatzschale orientiert sich an den Bestimmungen für die Planung, Bemessung und Ausführung von zweischaligem Mauerwerk, welche in DIN EN 1996-2/NA [95] enthalten sind. Maßgeblich sind aber vor allem die Festlegungen in den jeweiligen allgemeinen Bauartgenehmigungen für die Drahtanker (Abb. 25-03 A), auch Luftschichtanker genannt, mit der die Mauerwerk-Vorsatzschale an den tragenden Holzständern verankert wird. Diese Anker aus nichtrostendem Stahl gibt es als Holzeinschraubanker und Holzeinschlaganker, sowie jeweils in den Varianten mit gewelltem Ankerende oder abgewinkeltem Ankerende für den festen Halt in den Lagerfugen des Verblendmauerwerks. Während der Montage werden ein Halteteller, auch Klemmscheibe genannt, mit üblicherweise 60 mm Durchmesser sowie eine kleinere Tropfscheibe aufgesteckt. Beides gibt es auch als kombinierten Clip (Abb. 25-03 A). Die Halteteller dienen der Befestigung der Wandschalungsbahn, die während der Verlegung zunächst mit Klammern an den Holzfaserdämmplatten fixiert wurde (Abb. 25-03 B). Die Tropfscheibe bzw. integrierte Tropfnase verhindert, dass bei Schlagregen eingedrungenes flüssiges Wasser an den Drahtankern entlang kapillar in die Holzkonstruktion eindringt.

Beispielhafte Außenwandaufbauten von zu errichtenden Gebäuden

In Abb. 25-04 sind Varianten von beispielhaften Wandaufbauten mit unterschiedlichen Dämmstoffkombinationen und -dicken und deren U-Werte aufgeführt. Alle U-Werte ≤ 0,20 W/(m² K) ermöglichen das vereinfachte Nachweisverfahren (GEG-easy) gemäß GEG [21]. Alle U-Werte < 0,15 W/(m² K) erfüllen die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH. Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt.

Neben den hier genannten Normen und Regelwerken sind die herstellerspezifischen Verarbeitungsrichtlinien und Verwendbarkeitsnachweise zu beachten. 

Abb. 25-04 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Mauerwerk-Vorsatzschale Abb. 25-04 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Mauerwerk-Vorsatzschale

25 | Details für den Holzrahmenbau mit Mauerwerk-Vorsatzschale

Alle Details werden einheitlich mit dem Außenwand-Regelquerschnitt, der in Abb. 25-04 gekennzeichnet ist, dargestellt.
Dabei wird raumseitig die Installationsebene mit 40 mm dicken, flexiblen Holzfaserdämmmatten ausgedämmt. Die Gefachdämmung zwischen den Holzständern besteht aus 160 mm flexiblen Holzfaserdämmmatten oder losem Holzfaser-Einblasdämmstoff. Die außenseitige Dämmung besteht aus 40 mm dicken Holzfaserdämmplatten Typ WZ.

Die Verbindung der Mauerwerk-Vorsatzschale mit dem tragenden Holzständerwerk wird einheitlich mit einem schraubbaren Drahtanker mit gewelltem Ankerende dargestellt, welcher mit einer Kombination aus Halteteller und Tropfscheibe ausgerüstet ist (Abb. 25-03 A).

Piktogramm - Info

> Bedeutung der Schraffuren und Füllungen in den Details

Die Zeichnungen sind maßstäblich, jedoch wird die Dicke von sehr dünnen Materialschichten, wie Bahnenwerkstoffe und Klebebänder, vergrößert dargestellt.

Verbindungsmittel, wie Schrauben und Dübel, werden überwiegend nur dort gezeigt, wo es dem besseren Verständnis der Konstruktion dient. Außerhalb der Schnittebenen werden diese Verbindungsmittel transparent dargestellt.

Piktogramm Lupe
Alle Details stehen als hochauflösende pdf-Dokumente zum Download zur Verfügung.
Die Links zum Download als Einzelblatt finden sich oberhalb der jeweiligen Details. 

Die Zeichnungen sind maßstäblich, jedoch wird die Dicke von sehr dünnen Materialschichten, wie Bahnenwerkstoffe und Klebebänder, vergrößert dargestellt.

Verbindungsmittel, wie Schrauben und Dübel, werden überwiegend nur dort gezeigt, wo es dem besseren Verständnis der Konstruktion dient. Außerhalb der Schnittebenen werden diese Verbindungsmittel transparent dargestellt.

Die Verbindung der Mauerwerk-Vorsatzschale mit dem tragenden Holzständerwerk wird einheitlich mit einem schraubbaren Drahtanker mit gewelltem Ankerende dargestellt, welcher mit einer Kombination aus Halteteller und Tropfscheibe ausgerüstet ist (Abb. 25-03 A).

 

Alle Details stehen als hochauflösende pdf-Dokumente zum Download zur Verfügung.
Die Links zum Download als Einzelblatt finden sich oberhalb der jeweiligen Details.

25.1 | Sockelanschlüsse

Für die Holzbauweise ist die Sockelausführung im Hinblick auf den Holzschutz in DIN 68800-2 [53] geregelt: „Bei Außenwänden mit einem dauerhaft wirksamen Wetterschutz  sind Sockelausbildungen mit folgenden Abständen zwischen Unterkante Holz und Oberkante Gelände ohne weiteren Nachweis zulässig: ≥ 30 cm oder ≥ 15 cm (siehe Detail 25.1.1), wenn zusätzlich ein Kiesbett (Korngröße mindestens 16/32) mit mindestens 15 cm Breite und einem Abstand Außenkante Kiesbett zur Außenkante Schwelle von mindestens 30 cm oder ein Wasser ableitender Belag mit mindestens 2% Gefälle vorhanden ist; oder ≥ 5 cm mit zusätzlichen geeigneten Abdichtungsmaßnahmen nach der Normenreihe für Bauwerksabdichtung DIN 18533 [56] (siehe Detail 25.1.2).
Können diese Abstände nicht eingehalten werden, z. B. im Eingangs- oder Terrassenbereich, sind besondere Maßnahmen erforderlich, um dadurch eine unzuträgliche Feuchteerhöhung der Holzbauteile zu verhindern: Durch Anordnung von ausreichend breiten Gitterrosten über Abläufen kann der Spritzwasserhorizont abgesenkt und dadurch der Schutz des Holzbauteils gesichert werden; oder durch Schutz des Holzbauteils mittels Dachüberständen, so dass zwischen Vorderkante Dachüberstand und Unterkante Holz ein Winkel von höchstens 60°, bezogen auf die Horizontale, vorhanden ist.“
Beispiele für solche niveaugleichen Terrassenaustritte werden im Abschnitt > Außenwände mit WDVS-Fassaden detailliert dargestellt und sind sinngemäß anwendbar (Details 1.1.4, 10.1.3, 10.1.4 und 17.1.4).

Die Angabe zum Maximalabstand der untersten Reihe der Drahtanker über dem Auflager der Vorsatzschale leitet sich aus DIN EN 1996-2/NA [95] ab, wonach der vertikale Abstand der Drahtanker höchstens 50 cm betragen soll.
Die Angabe zum Mindestabstand der offenen Stoßfugen über OK Fertiggelände ist nicht normativ festgelegt. In den Verarbeitungsrichtlinien der Steinhersteller können auch abweichende Abstände vorgegeben werden.
Je nach Mauerwerksart werden hersteller- und produktspezifische Vorgaben für die Vormauersteine, den Mauermörtel und ggf. einer Hydrophobierung im Sockelbereich gemacht. 

25.1.1 | Sockel mit Kiesstreifen bei Geländeoberfläche im Endzustand („Fertigmaß“)

Ausführung mit beheiztem Keller

Die sog. L-Sperre (6) ist eine Abdichtung aus Bahnenstreifen (sog. Mauersperrbahn) gem. DIN 18533-1/-2 [56] des Anwendungstyps MSB-nQ oder MSB-Q gem. DIN/TS 20000-202 [94]. Sie wird zunächst durch Fixieren und dann durch Ankleben an der Holzfaserdämmplatte befestigt, und mit ausreichendem Gefälle in die Mitte der Lagerfuge unter den Vormauersteinen mit den Belüftungs- und Entwässerungsöffnungen geführt. Über diese L-Sperre, die dann von der Wandschalungsbahn überlappt wird, wird ggf. abtropfendes Wasser nach außen abgeführt.
Für die Sockelabdichtung (7) kommen vorzugsweise Bahnenstreifen des Anwendungstyps MSB-Q zum Einsatz. Diese Mauersperrbahnen mit rauer Oberfläche werden für die Abdichtung in oder unter Wänden mit Querkraftübertragung in der Abdichtungsebene eingesetzt, um ein Verschieben oder Abrutschen der Vorsatzschale zu vermeiden. Die Sockelabdichtung (7) wird mit einer rückstaudichten Überlappung zur Abdichtung der erdberührten Außenwand (12c) verlegt. Die Abdichtungsmaterialien sowie ihre Kleb- und Hilfsstoffe müssen untereinander verträglich sein.

*Hinweis gemäß DIN 68800-2 [53] zur Oberkante (OK) der L-Sperre (6):
Wenn sich in den äußeren Schichten einer Wandkonstruktion eine Abdichtung - hier die L-Sperre (6) - mit hohem Diffusionswiderstand befindet, sind die Vorgaben gem. Holzschutznorm DIN 68800-2, Bild A.12/A.13 [53] zu beachten: Sofern die OK der Abdichtung (6) höher als die OK des Fertigfußbodens (FFB) im Gebäudeinneren ist, muss außerhalb dieser Abdichtung eine Dämmschicht vorhanden sein, deren Wärmedurchlasswiderstand R mind. ein Drittel des Wärmedurchlasswiderstandes der gesamten Wand betragen muss und dabei 1,2 (m² K)/W nicht unterschreiten darf. Da es bei diesem Detail keine Dämmschicht außerhalb der Abdichtung/L-Sperre (6) gibt, darf deren OK die OK FFB nicht übersteigen.

Der beispielhafte Aufbau der im Detail 25.1.1 dargestellten Kelleraußenwand weist einen U-Wert von 0,239 W/(m² K) auf. Damit wird die Bauteilanforderung an den höchstzulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten U ≤ 0,25 W/(m² K) für Außenwände, die an das Erdreich grenzen, bei zu errichtenden Wohngebäuden erfüllt, und ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21]. 

Detail 25.1.1 | Vertikalschnitt Sockelausführung bei Geländeoberfläche im Endzustand Detail 25.1.1 | Vertikalschnitt Sockelausführung bei Geländeoberfläche im Endzustand

25.1.2 | Sockel mit zusätzlicher Abdichtungsmaßnahme

Ausführung ohne Keller und mit Streifenfundamenten

Die zusätzliche Abdichtungsmaßnahme (6) wird bei der hier gezeigten Ausführung vorzugsweise mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen gem. DIN 18533-2 [56] ausgeführt, die auch auf Holzuntergründen anwendbar sind. Dabei ist die Materialverträglichkeit zwischen Abdichtungsstoffen und Kerndämmplatten (8) zu beachten. Die Abdichtung darf unterhalb der 15 cm-Linie nicht durch Befestigungsmittel o. ä. perforiert werden. Ansonsten gelten die *Hinweise zur L-Sperre (5) und Sockelabdichtung (6) wie beim Detail 25.1.1.

Um das vereinfachte Nachweisverfahren „GEG-easy“ [21] anwenden zu können, gilt für Bodenflächen gegen Erdreich ein U-Wert ≤ 0,25 W/(m² K).
Im dargestellten Bauteil wird mit 180 mm dicken, ausreichend druckfesten Holzfaserdämmplatten (12c) unter dem Estrich ein U-Wert von 0,238 W/(m² K) erzielt.

Hinweis: Der sd-Wert der Schichten (12a+b) raumseitig der Wärmedämmung (12c) sollte gemäß DIN 4108-3 [29] ≥ 20 m betragen.

Die herstellerspezifischen Vorgaben (sog. Anwendungsmatrix) für die zulässige Dicke und erforderliche Druckfestigkeit der Holzfaserdämmplatten in Abhängigkeit von der Art des Estrichs oder Trockenestrichs, sowie den zu erwartenden Flächen- und Punktlasten sind zu beachten. 

Detail 25.1.2 | Vertikalschnitt Sockelausführung mit zusätzlicher Abdichtungsmaßnahme Detail 25.1.2 | Vertikalschnitt Sockelausführung mit zusätzlicher Abdichtungsmaßnahme

25.2 | Fenster- und Türanschlüsse mit Anschlag außenbündig zum Tragwerk

Als Fenster bzw. Fenstertür wurde bei allen Details beispielhaft ein Kunststofffenster aus PVC Profil 88 gewählt. Alle andere Rahmenmaterialien und Verglasungen sind möglich.
Aus den verschiedenen Möglichkeiten des Fensteranschlages wurde bei den Details 25.2.1 und 25.2.2 die Einbausituation gewählt, bei der die Außenseite des Blendrahmens bündig mit der Außenseite des Tragwerks (Holzständer sowie Brüstungs- und Sturzriegel bzw. Rähm) abschließt und der Blendrahmen gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 [78] mind. 30 mm mit - einem hier separaten Streifen - der Holzfaserdämmplatte (10 in Detail 25.2.2) überdämmt wird. Andere Einbausituationen, wie innenbündig oder mittig in der Laibung mit entsprechender Laibungsdämmung sind ebenfalls möglich.

Auf Basis der zu erwartenden Beanspruchung in Abhängigkeit von Gebäudestandort, Einbaulage, Fensterkonstruktion, Nutzung und Anschlussausbildung muss eine objektspezifische Auswahl des richtigen Dichtsystems erfolgen.
Die Anforderungen nach Luftdichtheit innen, Schlagregensicherheit außen, lückenloser Dämmung und Aufnahme von Bauteilbewegungen/-verformungen werden bei den hier dargestellten Fensteranschlüssen mit einem Dichtsystem aus Fensteranschlussbändern, vorkomprimierten Dämm- und Dichtbändern, oder alternativ mit elastischem Fenster- und Fassadenschaum erfüllt. Der Diffusionswiderstand des raumseitigen Anschlussbandes muss dabei höher als der des äußeren sein, was auch mit einem feuchtevariablen Anschlussband auf beiden Seiten erreicht wird.
Je nach Beanspruchung können auch andere Dichtsysteme zur Anwendung kommen, welche die notwendige Gebrauchstauglichkeit aufweisen. 

25.2.1 | Anschluss von Rollladenkasten (Außenrevision) und Fensterbank

Über Fenster- und Türöffnungen sowie unterhalb der Fensterbank sind wie im Sockelbereich Lüftungs- und Entwässerungsöffnungen (4) (12m) vorzusehen, und auch eine L-Sperre (5) im Sturzbereich wird auf gleiche Weise eingebaut.
Bei außenbündigem Fensteranschlag und Dämmplattendicken bis 80 mm ist ein Schrägschnitt der Holzfaserdämmplatte (13h) unter der Fensterbank möglich. Andernfalls werden Dämmkeile aus Holzfaser, Kork oder Hartschaum eingebaut, die bereits das nötige Gefälle für die Fensterbank von mind. 5% aufweisen.

Hinsichtlich des Dichtsystems für die Fensteranschlüsse und die Abdeckung des Brüstungsriegels gelten die gleichen Hinweise wie bei den Details 23.2.

Ergänzend gelten die Hinweise zum „Gewerkeloch“ sowie den Kopplungsnuten und Gehrungsspalten im Blendrahmen in den Abb. 153, 154 und 155 im Abschnitt  > Außenwände mit WDVS-Fassaden. 

Detail 25.2.1 | Vertikalschnitt Rollladenkasten und Fensterbank / Isometrie Brüstungsbereich Detail 25.2.1 | Vertikalschnitt Rollladenkasten und Fensterbank / Isometrie Brüstungsbereich

25.2.2 | Seitliche Anschlüsse von Fenster und Terrassentür

Bei Sockelausführungen, wie sie in den Details 25.1.1 und 25.1.2 dargestellt werden, sind die Laibungsausführungen bei Fenstern (A) und Terrassentüren (B) identisch. Wird ein niveaugleicher Austritt auf die Terrasse gewünscht, kann davor z. B. eine Holzterrasse als sog. „offene Konstruktion“ gem. der Fachregel des Zimmererhandwerks 02 – Balkone und Terrassen [45] aufgeständert werden (siehe auch Detail 1.2.2 im Abschnitt > Außenwände mit WDVS-Fassade). Der Schwellenbereich der Terrassentür wird dabei durch einen Gitterrost oder eine Kombination aus Entwässerungsrinne mit Gitterrost vor Spritz- und Sickerwasser geschützt.
Wenn wie in diesen Details Führungsschienen für Rollläden, Raffstores o. ä. montiert werden, kann mit Kastenprofilen (11) ein Schalenzwischenraum (SZR) zwischen Außenkante Holztragwerk bzw. Außenkante Blendrahmen und Innenkante Mauerwerk-Vorsatzschale bis etwa 80 mm überbrückt, und damit die Laibung geschlossen werden. Bei größeren Schalenzwischenräumen (wie bei C) aufgrund dickerer Holzfaserdämmplatten (20) wird das Kastenprofil (19) z. B. mit einer Laibungszarge (21) kombiniert, die es in verschiedenen Ausführungen gibt. 

Detail 25.2.2 | Horizontalschnitte Fensterlaibungen und Terrassentürlaibung Detail 25.2.2 | Horizontalschnitte Fensterlaibungen und Terrassentürlaibung

25.3 | Dachanschlüsse

Ausführliche Informationen zur Dämmung von Dächern und zu Unterdeckungen enthält das Kapitel
> Dach.
Bei den geneigten Dächern mit Dachdeckungen werden eine Variante mit Aufsparrendämmung, sowie eine Variante mit Zwischen- und Untersparrendämmung dargestellt, jeweils mit Unterdeckungen aus Holzfaser-Unterdeckplatten.
Als Flachdach mit Dachabdichtung wird ein unbelüftetes, begrüntes Dach aus Holzmassivelementen dargestellt. 

25.3.1 | Traufausführung bei Aufsparrendämmung

Die Traufausführung weist hier optisch keinen Dachüberstand auf, oberhalb der Mauerwerk-Vorsatzschale kragt die Konterlattung jedoch knapp 20 cm frei aus, sodass die Luftschicht und die Vorsatzschale von Unterdeckung und Dacheindeckung witterungsgeschützt überdeckt werden. Den Traufabschluss bildet ein profiliertes Blech mit einem gelochten Bereich an der Unterseite für die Entlüftung der Luftschicht. Das Mauerwerk der Vorsatzschale muss damit nicht aufwändig um zahlreiche auskragende Sparrenköpfe herumgeführt werden.

Bauphysikalische Daten des beispielhaften Dachaufbaus in den Details 25.3.1 und 25.3.2 mit 35 mm Holzfaser-Unterdeckplatten und 240 mm Holzfaserdämmplatten:
U-Wert = 0,139 W/(m² K)  |  Phasenverschiebung φ = 18,3 Std.  |  TAV = 0,0111 (≅ 1,0%).
Mit diesem U-Wert wird die Bauteilanforderung an den höchstzulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten U ≤ 0,14 W/(m² K) für Dachflächen von zu errichtenden Wohngebäuden erfüllt, und ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21].
Die Dachaufbauten erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist (sog. „nachweisfreie Bauteile). Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt.

Detail 25.3.1 | Vertikalschnitt Traufe ohne Dachüberstand bei Aufsparrendämmung Detail 25.3.1 | Vertikalschnitt Traufe ohne Dachüberstand bei Aufsparrendämmung

25.3.2 | Ortgangausführung bei Aufsparrendämmung

Die Optik und das Ausführungsprinzip des Ortgangs entsprechen der Traufe. Während jedoch dort die stabileren Konterlatten, die bei Aufsparrendämmungen einen Mindestquerschnitt von 40x60 mm haben müssen, frei auskragen, kragen am Ortgang die Traglatten frei aus. Gemäß ZVDH-Fachregel für Dachdeckungen [48] ist dieser freie Überstand auf 30 cm begrenzt, sofern nicht zusätzliche, verstärkende Maßnahmen getroffen werden. 

Detail 25.3.2 | Vertikalschnitt Ortgang ohne Dachüberstand bei Aufsparrendämmung (Schnittebene idealisiert) Detail 25.3.2 | Vertikalschnitt Ortgang ohne Dachüberstand bei Aufsparrendämmung (Schnittebene idealisiert)

25.3.3 | Traufausführung bei Zwischen- und Untersparrendämmung

Das beispielhafte Dach mit Zwischensparrendämmung aus 200 mm flexiblen Holzfaserdämmmatten oder losem Holzfaser-Einblasdämmstoffe, einer raumseitigen Untersparrendämmung aus 40 mm flexiblem Holzfaserdämmstoff, sowie mit einer Unterdeckung aus 60 mm dicken Holzfaser-Unterdeckplatten wird mit Dachüberständen an Traufe und Ortgang dargestellt.
Durch einen sog. Dachkasten (14), eine kastenförmige Traufverkleidung an einer Unterkonstruktion aus Latten oder Metallprofilen, muss auch hier das Mauerwerk der Vorsatzschale trotz des Dachüberstandes nicht aufwändig um zahlreiche auskragende Sparrenköpfe herumgeführt werden. Als Material für die Verkleidung kommen Holz, witterungsbeständige Holzwerkstoffe (NKL 3), Blech oder wie hier, HPL-Platten (= High Pressure Laminate) zur Anwendung.
Bauphysikalische Daten des beispielhaften Dachaufbaus in den Details 25.3.3 und 25.3.4:
Um-Wert = 0,140 W/(m² K)  |  Phasenverschiebung φGefach = 15,5 Stunden  |  TAVGefach = 0,0325 (≅ 3%).
Dieser Um-Wert ≤ 0,14 W/(m² K) ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21].
Die Dachaufbauten erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist (sog. „nachweisfreie Bauteile). Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt.

Detail 25.3.3 | Vertikalschnitt Traufe mit Dachüberstand bei Zwischen- und Untersparrendämmung Detail 25.3.3 | Vertikalschnitt Traufe mit Dachüberstand bei Zwischen- und Untersparrendämmung

25.3.4 Ortgangausführung bei Zwischen- und Untersparrendämmung

Auch am Ortgang wird durch einen Dachkasten (8) vermieden, dass sehr viele Verblender entsprechend der Dachneigung schräg zugeschnitten werden müssen. Die Steinreihen der Giebel erhalten lediglich an ihren Enden einen Mörtelglattstrich entsprechend der Dachneigung. Auf diesen wird die Wandschalungsbahn (10) aufgeklebt und bildet damit den oberen Abschluss der Luftschicht, welche über offene Stoßfugen (9) entlüftet wird. 

Detail 25.3.4 | Vertikalschnitt Ortgang mit Dachüberstand bei Zwischen- und Untersparrendämmung (Schnittebene idealisiert) Detail 25.3.4 | Vertikalschnitt Ortgang mit Dachüberstand bei Zwischen- und Untersparrendämmung (Schnittebene idealisiert)

25.3.5 | Flachdach aus Massivholz-Deckenelementen mit Attika und Abdichtung

Aus den zahlreichen Konstruktionsvarianten von Flachdächern mit Abdichtungen wurde beispielhaft eine mit mind. 240 mm Holzfaser-Flachdachdämmplatten bzw. -Gefälledämmplatten gedämmte Dachdecke aus Holzmassiv-Deckenelementen (CLT), hier mit einer Dachrandaufkantung (Attika) (12), gewählt.
Die Ausführung von ungenutzten und genutzten Dächern mit Abdichtungen wird durch die ZVDH-Fachregel für Abdichtungen („Flachdachrichtlinie“) [22d], hier ergänzt mit der ZVDH-Fachregel Metallarbeiten [64], sowie in DIN 18531-1/2/3 [83/84/85] geregelt. 
Gemäß Flachdachrichtlinie und vorgenannten Normen „sollen Unterlagen von Abdichtungen, unabhängig von der Art der Unterlage, mit einem Gefälle von mindestens 2% in der Fläche geplant werden.“ Aber „wird in begründeten Fällen das geplante Mindestgefälle von 2 % unterschritten oder wird gefällelos geplant, sind die Abdichtungsbauarten nach DIN 18531-3 [85] für ein Gefälle von < 2 % zu planen und auszuführen.“
Darüber hinaus ist die Ausführung begrünter Dächer in den „Dachbegrünungsrichtlinien“ [90] geregelt.
Wird die Dampfsperrbahn (14) unmittelbar nach Montage der Holzmassiv-Elemente aufgebracht, kann diese als Behelfsabdichtung dienen. Ansonsten ist ein Bauzeitenschutz vorzusehen.

Bauphysikalische Daten des beispielhaften Dachaufbaus im Detail 25.3.5:
U-Wert = 0,139 W/(m² K)  |  Phasenverschiebung φ = 21,9 Stunden  |  TAV = 0,0037 (< 0,5%).
Dieser U-Wert ≤ 0,14 W/(m² K) ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21].
Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt.

Ein Dachaufbau wie in Detail 25.3.5 gilt gemäß DIN 4108-3 [29] als sog. „nachweisfreies Bauteil“, wenn zwischen Tragkonstruktion (15) und Dämmschicht (13) eine diffusionssperrende Schicht (14) mit sd,i ≥ 100 m verlegt ist. Ergänzend heißt es in der Norm: „Bei Dachbegrünungen und massiven Terrassenbelägen in Bettungsschicht sollte der sd-Wert der Dachabdichtung (11) ≥ 100 m betragen.“
Bei Abweichung von diesen Vorgaben ist laut vorgenannter Norm „bei begrünten und bekiesten Dachkonstruktionen sowie solchen mit Plattenbelägen und Holzrosten zur Berechnung von Diffusionsvorgängen das Periodenbilanzverfahren nach Glaser nicht anzuwenden.“ Die Feuchteschutzbemessung soll deshalb durch hygrothermische Simulation erfolgen. 

Detail 25.3.5 | Vertikalschnitt Holzmassiv-Flachdach mit Abdichtung Detail 25.3.5 | Vertikalschnitt Holzmassiv-Flachdach mit Abdichtung

25.4 | Wandanschlüsse und -übergänge

25.4.1 | Wandanschlüsse bei Aufstockung oder Anbau an Bestandswände aus Mauerwerk

Bei Aufstockungen auf Flachdächern oder obersten Decken und bei Anbauten an Bestandsgebäude ist die gleichzeitige energetische Ertüchtigung der bestehenden Außenwände sinnvoll.
Bei dem Detail Aufstockung wird ein neues Geschoss in Holzrahmenbauweise auf eine ausreichend tragfähige Bestandskonstruktion aufgesetzt. Die vormals ungedämmte monolithische Porenbeton-Wand (13) hatte im Beispiel einen k-Wert von 0,352 W/(m² K), was einem Dämmstandard des Jahres 2000 entsprach. Mit der 60 mm dicken Holzfaserdämmplatte (14), die auf mineralischen Untergründen keine zusätzliche Wandschalungsbahn benötigt, verbessert sich der Wärmeschutz auf den U-Wert 0,234 W/(m² K), was den Anforderungen des GEG [21] bei Änderungen an Bestandsgebäuden entspricht.
Bei dem Detail Anbau wird eine monolithische Kalksandstein-Wand (1) angenommen, die vormals z.B. mit einem WDVS mit 60 mm dicken Dämmplatten WLG 040 gedämmt war, und damit einen k-Wert von 0,496 W/(m² K) aufwies. Dies entsprach beispielsweise der Wärmeschutzverordnung 1995. Mit der 160 mm dicken Holzfaserdämmplatte (12) verbessert sich der Wärmeschutz auf den U-Wert 0,232 W/(m² K), was auch hier den Anforderungen ≤ 0,24 W/(m² K) des GEG [21] bei Änderungen an Bestandsgebäuden entspricht.
In beiden Beispielen werden die Außenwände abschließend mit neuen Fassaden aus hinterlüfteten Mauerwerk-Vorsatzschalen versehen, wobei der Anbau durch eine Trennfuge vom Bestandsgebäude entkoppelt wird.

Detail 25.4.1 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandanschlüssen an Bestandsgebäude Detail 25.4.1 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandanschlüssen an Bestandsgebäude

25.4.2 | Wandübergänge bei Mix-Fassaden – Variante 1

Abb. 25-06 | Beispiel für eine Mix-Fassade aus Holz-Bekleidung und Mauerwerk-Vorsatzschale (Detail 25.4.2 – Variante 1) Abb. 25-06 | Beispiel für eine Mix-Fassade aus Holz-Bekleidung und Mauerwerk-Vorsatzschale (Detail 25.4.2 – Variante 1)

Mix-Fassaden sind bei Neubauten als gestalterisches Element anzutreffen, oder sie ergeben sich bei Bestandsbauten durch Sanierung, Aufstockung oder Anbau.
Die Fassadenübergänge sind wie alle An- und Abschlüsse schlagregensicher auszuführen.
In den dargestellten Details wird die Fassade aus Verblendmauerwerk mit einer hinterlüfteten, geschlossen senkrechten Boden-Deckel-Bekleidung (2g) (13) aus Vollholz gem. Fachregel 01 des Zimmererhandwerks [96] kombiniert. Da diese Bekleidung einen wesentlich schlankeren Querschnitt als die Mauerwerk-Vorsatzschale aufweist, wird die Differenz mit einer sog. Aufrippung aus Stegträgern (2f) (9) ausgeglichen, welche nach dem Befestigungsprinzip für Aufsparrendämmungen schub- und sogsicher mit den tragenden Holzständern (4) verschraubt wird (1) (5).

Detail 25.4.2 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandübergängen bei Mix-Fassaden – Variante 1 Detail 25.4.2 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandübergängen bei Mix-Fassaden – Variante 1

25.4.3 | Wandübergänge bei Mix-Fassaden – Variante 2

Als Alternative zur Variante 1 mit Aufrippung kann auch eine übliche senkrechte Grundlattung (2f) mind. 40x60 mm angebracht werden, die nach dem gleichen Prinzip schub- und sogsicher verschraubt wird. Der dadurch beim horizontalen Fassadenübergang entstehende Versatz von der Holzbekleidung zur vorstehenden Mauerwerk-Vorsatzschale wird dann z. B. mit einem Alu-Z-Profil (7) mit mind. 15° Gefälle und mind. 20 mm überstehender Tropfkante überbrückt (siehe auch Abb. 42).
Oder die Geschossdecke wird von vorne herein mit etwas Überstand über die darunter liegende Außenwand geplant, womit der Versatz in der Fassade ausgeglichen wird. 

Detail 25.4.3 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandübergängen bei Mix-Fassaden – Variante 2 Detail 25.4.3 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandübergängen bei Mix-Fassaden – Variante 2

25.4.4 | Außen- und Innenecken

Zur Begrenzung von Zwangsbeanspruchungen aus klimatisch bedingten Längenänderungen ist bei Mauerwerk-Vorsatzschalen eine Unterteilung durch senkrechte Dehnungsfugen erforderlich: Bei langen Mauerwerksscheiben, bei großen Fenster- und Türöffnungen und im Bereich von Gebäudeecken oder –kanten. Genaue Angaben zu Planung und Ausführung der Fugen können den Planungs- und Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Steinhersteller bzw. ihrer Verbände entnommen werden, z. B. die erhöhte Anzahl von Drahtankern im Eck- und Fugenbereich.
Grundsätzlich werden geschlossene Fugen entweder mit spritzbarem Fugendichtstoff (9), vorkomprimierten, imprägnierten Fugendichtungsbändern (1) oder auch mit geeigneten Abdeckprofilen ausgeführt.
Die außenseitige Bekleidung mit Holzfaserdämmplatten Typ WZ kann an den Außenecken je nach Vorfertigungsgrad unterschiedlich ausgeführt werden: Entweder mit einem separaten Passstück (3), welches nach Montage der Wandelemente eingesetzt wird, oder durch einen entsprechenden Überstand bei der Vorfertigung. Gleiches gilt für die raumseitige, aussteifende Beplankung (8). 

Detail 25.4.4 | Horizontalschnitte von Außen- und Innenecke Detail 25.4.4 | Horizontalschnitte von Außen- und Innenecke

Holzmassivbau mit Außenwandbekleidungen

Neben der Anwendung in der Holztafel- und Holzrahmenbauweise kommen Holzfaserdämmplatten des Typs WAB auch als außenseitige Dämmung bei flächigen Wandbausystemen aus massiven Holz- und Holzwerkstoffelementen zum Einsatz, z. B. Wandelemente aus Brettschichtholz (BSH) oder Brettsperrholz (BSP/CLT). Dabei wird die Dicke der Dämmplatten, die bis 240 mm einlagig verarbeitet werden können, den Erfordernissen des Wärmeschutzes angepasst. Dank der hohen Druckfestigkeit der Dämmplatten ist keine Konstruktions- bzw. Kreuzlattung in der Dämmebene erforderlich, wodurch sich der Arbeits- und Materialaufwand verringert und eine homogene Wärmedämmung geschaffen wird.
Wenn die raumseitige Oberfläche der Holzmassivwand nicht aus gestalterischen Gründen sichtbar bleiben soll, kann optional eine raumseitige, gedämmte Installationsebene angebracht werden.
Bei einlagiger Verlegung sollten Platten mit Nut und Feder oder Stufenfalz verwendet werden, um durchgehend offene Fugen zu vermeiden. Platten bis derzeit 140 mm Dicke können mit Klammern fixiert werden, darüber hinaus kommen schraub- oder nagelbare Dämmstoffbefestiger mit Kunststoff-Halteteller zum Einsatz. Die endgültige Befestigung erfolgt dann auch hier über die senkrechten Latten, welche mit entsprechend bemessenen 60°-Schub- und 90°-Sogschrauben in den Holzmassivelementen verankert werden. Dafür stehen bis zu 400 mm lange, zugelassene Holzschrauben zur Verfügung, mit denen bis zu 240 mm dicke Dämmplatten bei 40 mm dicken Grundlatten befestigt werden können.
Diese Tragkonstruktion ermöglicht nun die Befestigung aller Arten von hinterlüfteten Bekleidungen. Bei offenen Bekleidungen dann wiederum mit zusätzlicher Wandschalungsbahn zwischen senkrechter Traglattung und Holzfaserdämmplatte Typ WAB. Beispielhaft wird nachfolgend eine geschlossene, kleinformatige Plattenbekleidung aus Schiefer auf Holzschalung beschrieben (siehe Abb. 26-02).

Beispiel: Holzmassivbau mit kleinformatiger Plattenbekleidung aus Schiefer

Schieferplatten als Dach- und Fassadenbaustoff haben eine lange Geschichte, die bis in die Antike zurückreicht, und ihre Hochzeit im Mittelalter erlebten. Seitdem hat sich Schiefer als langlebiges und witterungsbeständiges Baumaterial bewährt, auch wenn moderne Materialien zwischenzeitlich seinen Einsatz verdrängten. Heute wird der nahezu wartungsfreie Naturbaustoff, der an der Fassade durch zahlreiche Deckungsarten viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet, wieder in zunehmendem Maße geschätzt.

Die Verlegung erfolgt entweder als sog. „luftdurchlässige Bekleidung“ auf einer waagerechten Traglattung, die einen Mindestquerschnitt von 30x50 mm haben muss, alternativ auch waagerechte Metallprofile. Oder die Verlegung erfolgt als hinterlüftete Bekleidung auf einer Holzschalung. Die Bretter hierfür müssen mind. 24 mm dick und mind. 120 mm breit sein. Schalungen aus geeigneten, mind. 22 mm dicken Holzwerkstoffen sind ebenfalls möglich. Damit eine ausreichende Nagelbarkeit gegeben ist, soll der Achsabstand der senkrechten Grundlattung 70 cm nicht überschreiten. Schalungen aus Holz können, Schalungen aus Holzwerkstoffen müssen zum Schutz vor von außen einwirkender Feuchtigkeit z. B. mit einer Vordeckung aus geeigneten Bahnen, bei Bitumenbahnen mindestens Dachbahn V 13 besandet, versehen werden. Weitere Festlegungen für Planung und Ausführung sind in der ZVDH-Fachregel für Außenwandbekleidungen mit Schiefer [99] enthalten, ergänzt durch das Produktdatenblatt für Schiefer [100] sowie die Hinweise Holz und Holzwerkstoffe [101] des ZVDH.

Abb. 26-01 | Wohnhaus in Holzbauweise mit Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen und Fassade aus Schieferbekleidung Abb. 26-01 | Wohnhaus in Holzbauweise mit Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen und Fassade aus Schieferbekleidung

Das Konstruktionsprinzip in Abb. 26-02 und alle Wandaufbauten in Abb. 26-03 erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt. 

Abb. 26-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzmassivbauweise mit optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Bekleidung aus Schieferplatten auf Holzschalung Abb. 26-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzmassivbauweise mit optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Bekleidung aus Schieferplatten auf Holzschalung

Beispielhafte Außenwandaufbauten von zu errichtenden Gebäuden

In Abb. 26-03 sind Varianten von beispielhaften Wandaufbauten mit unterschiedlichen Dämmstoffdicken und deren U-Werte aufgeführt. Alle U-Werte ≤ 0,20 W/(m²  K) ermöglichen das vereinfachte Nachweisverfahren (GEG-easy) gemäß GEG [21] für zu errichtende Wohngebäude. Alle U-Werte < 0,15 W/(m² K) erfüllen die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH.
Alle U-Werte gelten gleichermaßen auch für andere geschlossen hinterlüftete, belüftete, luftdurchlässige sowie offene Außenwandbekleidungen bei gleicher Dicke und Wärmeleitfähigkeit der Holzmassivelemente.

Zur Orientierung sind die jeweils erforderlichen Schraubenlängen für die 90°-Sogverschraubung und 60°-Schubverschraubung angegeben, die Herstellerinformationen [97] entnommen wurden.
Bei der ersten Variante mit sichtbarer Holzoberfläche, d.h. ohne raumseitige Bekleidung, ist auf die luftdichte Ausführung aller Elementstöße und –anschlüsse sowie Einbauten zu achten. 

Abb. 26-03 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzmassivbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung Abb. 26-03 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzmassivbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung

27 | Mauerwerks- und Betonbau mit Außenwandbekleidungen

Für die Dämmung von Wänden aus monolithischen, mineralischen Baustoffen mit hinterlüfteten Außenwandbekleidungen kommen zwei unterschiedliche Konstruktionsprinzipien zur Anwendung:

Konstruktionsprinzip 1
Diese Art der Ausführung (siehe Abb. 27-01) hat sich insbesondere bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden bewährt, da hohe Dämmstandards erreicht werden und Unebenheiten der vorhandenen Wände sehr gut ausgeglichen werden können. Hierbei werden an den tragenden Untergrund aus Mauerwerk oder Beton sog. Aufrippungen angebracht, beispielsweise mit einem Achsabstand von 62,5 cm, welche im Sockelbereich auf eine lastabtragende Schwelle aufgestellt werden. Für die Rippen kommen bis 140 mm Dämmschichtdicke Vollholzquerschnitte in Betracht, z. B. 60x140 mm. Ab 160 mm Dämmschichtdicke bieten sich Stegträger an, die energetisch günstiger sind. Die Zwischenräume werden entweder mit flexiblen Holzfaserdämmmatten ausgefüllt, wonach abschließend eine Bekleidung mit Holzfaserdämmplatten Typ WAB erfolgt. Damit bei Rippen aus Stegträgern die Mattendämmung hohlraumfrei ausgeführt werden kann, werden Träger mit holzfasergedämmten Stegen verwendet. Oder die Holzfaserdämmplatten Typ WAB werden zuerst an den Rippen befestigt, wonach die Gefache zwischen den Rippen mit losem Holzfaser-Einblasdämmstoff hohlraumfrei ausgefüllt werden. Diese Variante ist zu bevorzugen, wenn sehr große Unebenheiten der Bestands-Außenwand auszugleichen sind. Die senkrechte Lattung zur Aufnahme der Fassadenbekleidung wird wie beim Holzrahmenbau sog- und schubsicher mit Holzbauschrauben an den Rippen befestigt. Dieses Konstruktionsprinzip kann für alle Arten von hinterlüfteten Bekleidungen angewendet werden, auch auf zusätzlicher waagerechter Lattung oder Holzschalung. Offene Bekleidungen sind in Verbindung mit einer Wandschalungsbahn ebenfalls möglich (siehe Abschnitt 24).
Grundsätzlich gelten auch für nachträglich angebrachte hinterlüftete Außenwandbekleidungen die Vorgaben der DIN 18516-1 [96] hinsichtlich der Verwendbarkeitsnachweise für die Materialien.

Abb. 27-01 | Isometrie des Konstruktionsprinzips 1 einer Bestands-Außenwand in Mauerwerksbauweise mit außenseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff zwischen Aufrippungen, einer Bekleidung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Bekleidung Abb. 27-01 | Isometrie des Konstruktionsprinzips 1 einer Bestands-Außenwand in Mauerwerksbauweise mit außenseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff zwischen Aufrippungen, einer Bekleidung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Bekleidung

Das Konstruktionsprinzip 1 in Abb. 27-01 und alle Wandaufbauten in Abb. 27-02 erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. Für die Luftdichtheit ist gemäß DIN 4108-7 [09] bei Außenwänden in Mauerwerksbauweise mind. ein Innenputz erforderlich.

Beispielhafte Außenwandaufbauten nach Konstruktionsprinzip 1 - Bestandsgebäude

In Abb. 27-02 sind Varianten von beispielhaften Wandaufbauten mit unterschiedlichen Bestandswänden aus Mauerwerk sowie verschiedenen Dämmstoffen und Dämmschichtdicken dargestellt. Alle Um-Werte ≤ 0,24 W/(m² K) erfüllen die Anforderungen des GEG [21] bei Änderungen an Bestandsgebäuden, d.h. für „Außenwände, die vor dem 1. Januar 1984 errichtet oder erneuert, und die, die nach dem 31. Dezember 1983 ohne Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden sind: Anbringen von Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand oder Erneuerung des Außenputzes einer bestehenden Wand.“
Für die Einhaltung der Anforderungen bei einer Sanierung zum Energieeffizienzgebäude mit Fördermöglichkeiten müssen deutlich niedrigere Um-Werte eingehalten werden.

Abb. 27-02 | Wärmeschutz beispielhafter, energetisch sanierter Mauerwerkswände mit hinterlüfteten Außenwandbekleidungen (Horizontalschnitte) Abb. 27-02 | Wärmeschutz beispielhafter, energetisch sanierter Mauerwerkswände mit hinterlüfteten Außenwandbekleidungen (Horizontalschnitte)

Besonders rationell kann die Gebäudehülle mit vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden. Für diese sog. „serielle Sanierung“ erhält die gedämmte Rahmen-/Rippenkonstruktion neben der außenseitigen Bekleidung aus Holzfaserdämmplatten auch eine gebäudeseitige Beplankung, z. B. aus Holzwerkstoffplatten, die der Aussteifung für Transport und Montage dienen. Der Grad der Vorfertigung kann dabei sogar fertig montierte Fenster sowie die Fassadenbekleidung umfassen.

Konstruktionsprinzip 2
Bei der zweiten Variante (siehe Abb. 27-04) werden wie bei den Holzmassivwänden druckfeste Holzfaserdämmplatten Typ WAB entsprechender Dicke als homogene Dämmschicht angebracht. Dabei können Dämmdicken bis 240 mm einlagig ausgeführt werden, wobei auch hier Platten mit Nut- und Feder- oder Stufenfalz-Profilierung verwendet werden sollen. Die Dämmplatten werden zunächst mit Dämmstoffbefestigern im Mauerwerk fixiert. Die Befestigung der senkrechten Grundlatten erfolgt mit zugelassenen Langschaftdübeln und Fassadenschrauben, die bis zu einer Länge von 390 mm erhältlich sind. Wie bei der Verschraubung in Holzuntergründe stellen mehrere Anbieter von Befestigungsmitteln entsprechende Berechnungsprogramme für die Vorbemessung der Dübel zur Verfügung oder erstellen anhand eines ausgefüllten Eingabeformulars als Serviceleistung eine Vorbemessung, die jedoch nicht den erforderlichen statischen Nachweis ersetzt.
Allerdings können diese Befestigungsmittel nur bis zu einem gewissen Grad die Biege- und Schrägzugbelastungen aus dem Gesamtgewicht der Außenwandbekleidung aufnehmen. Je nach Untergrund und Bekleidungsgewicht müssen bei größeren Dämmschichtdicken die Dämmplatten und die Grundlatten im Sockelbereich auf eine Konsolkonstruktion aufgestellt werden. Diese Konsole kann durch eine vorspringende Kellerdecke bzw. Bodenplatte gebildet werden, oder im Sockelbereich wird eine lastabtragende Schwelle zum Aufsetzen der Unterkonstruktion angebracht. Dieses Konstruktionsprinzip kommt vorzugsweise bei Neubauten zur Anwendung. Alternativ kann wie beim Konstruktionsprinzip 1 im Sockelbereich eine lastabtragende Schwelle zum Aufsetzen der Unterkonstruktion angebracht werden.

Beispiel: Mauerwerksbau mit großformatiger Blechbekleidung

Die ersten Dächer und Fassaden aus Blech wurden mit Erfindung des Wellblechs 1829 realisiert, damals vorwiegend für Fabriken und andere Nutzbauten. Seit den 1960er Jahren wurden Blechfassaden in den verschiedensten Ausführungen zunehmend auch als gestalterisches Element eingesetzt. Zum Einsatz kommen gewellte und trapezförmige, großformatige Bleche, Blechscharen für die Winkelstehfalzdeckung, kleinformatige Blechschindel und viele andere Deckungsarten. Die Bleche bestehen aus Titanzink bzw. Kupfer, oder aus Edelstahl bzw. Aluminium mit möglicher Farbbeschichtung. Blechfassaden sind nahezu wartungsfrei und sehr langlebig.
Die Verlegung erfolgt im Beispiel als hinterlüftete Bekleidung auf einer Holzschalung. Die Bretter hierfür müssen mind. 24 mm dick und zwischen 100 und 160 mm breit sein. Einige Systemanbieter begrenzen die Brettbreite auf 140 mm, um Verwölbungen zu vermeiden und sehen zwischen Holzschalung und Blech eine Trennlage vor. Weitere Festlegungen für Planung und Ausführung sind in der ZVDH-Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk [64] sowie in den Klempnerfachregeln [102] enthalten.

Abb. 27-03 | Wohnhaus mit Fassade aus farbbeschichteter Aluminium-Bekleidung in Winkelstehfalzdeckung Abb. 27-03 | Wohnhaus mit Fassade aus farbbeschichteter Aluminium-Bekleidung in Winkelstehfalzdeckung

Das Konstruktionsprinzip 2 in Abb. 27-04 und alle Wandaufbauten in Abb. 27-05 erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. Für die Luftdichtheit ist gemäß DIN 4108-7 [09] bei Außenwänden in Mauerwerksbauweise mind. ein Innenputz erforderlich. 

Abb. 27-04 | Isometrie des Konstruktionsprinzips 2 einer Außenwand in Mauerwerksbauweise mit außenseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Bekleidung aus Blech auf Holzschalung Abb. 27-04 | Isometrie des Konstruktionsprinzips 2 einer Außenwand in Mauerwerksbauweise mit außenseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Bekleidung aus Blech auf Holzschalung

Beispielhafte Außenwandaufbauten nach Konstruktionsprinzip 2 - zu errichtende Gebäuden

In Abb. 27-05 sind Varianten von beispielhaften Wandaufbauten mit unterschiedlichen Mauerwerksarten und Dämmstoffdicken und deren U-Werte aufgeführt. Alle U-Werte ≤ 0,20 W/(m² K) ermöglichen das vereinfachte Nachweisverfahren (GEG-easy) gemäß GEG [21] für zu errichtende Wohngebäude. Alle U-Werte < 0,15 W/(m² K) erfüllen die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH.
Alle U-Werte gelten gleichermaßen auch für andere hinterlüftete, belüftete, luftdurchlässige und offene Bekleidungen bei gleicher Dicke und Wärmeleitfähigkeit der Mauerwerkswand.

Abb. 27-05 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Mauerwerksbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung (Vertikalschnitte) Abb. 27-05 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Mauerwerksbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung (Vertikalschnitte)

Schraffuren und Füllungen

Abb. Schraffuren und Füllungen Abb. Schraffuren und Füllungen

BILDNACHWEIS

Bauwerk, Ingenieurbüro für Bauphysik & Dipl.-Ing. F. Förster
Abb. 23-05

Danhaus Deutschland GmbH
Abb. 25-06

Dipl.-Ing. F. Förster
Abb. 23-02, 23-03, 23-04, 23-06 B, 24-02, 24-03, 24-04, 25-02, 25-04, 26-02, 26-03, 27-01, 27-02, 27-04, 27-05
Info | Schraffuren und Füllungen
Details 23.1.1 bis 23.5.2, 24.1.1 bis 24.5.1, 25.1.1 bis 25.4.4

Gebr. Bodegraven B.V.
Abb. 25-03 A

Holzbau Fritz Kathe & Sohn GmbH
Abb. 42, 24-01 A, 25-01

Pflüger TOB GmbH
Abb. 23-06 A

Pro clima - MOLL bauökologische Produkte GmbH
Abb. 24-01 B, 25-03 B

PREFA GmbH
Abb. 27-03

Rathscheck Schiefer und Dach-Systeme - ZN der Wilh. Werhahn KG Neuss
Abb. 26-01

Scheiffele-Schmiederer KG
Abb. 24-01 C

Von „Sommerland“ über pixabay
Abb. 23-01

Literatur

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Stand: April 2026