Neben der Anwendung in der Holztafel-, Holzständer- und Holzrahmenbauweise kommen Holzfaserdämmplatten und Holzfaser-Unterdeckplatten auch als Fassadendämmung bei flächigen Wandbausystemen aus massiven Holz- und Holzwerkstoffelementen zum Einsatz. Dabei wird die Dicke der Dämmplatten den Erfordernissen des Wärmeschutzes angepasst und die Dämmschicht anschließend mit einer wasserableitenden Schicht aus Holzfaser-Unterdeckplatten abgedeckt. Die lastabtragende Befestigung erfolgt wie bei Aufsparrendämmungen über entsprechend dimensionierte Grundlatten, die mit bauaufsichtlich zugelassenen Holzbauschrauben befestigt werden.
Als Vorhangfassaden kommen z. B. Bretterschalungen, Schiefer, Schindeln und Platten sowie andere kleinformatige Bekleidungen in Betracht – außerdem großformatige Fassadentafeln und hinterlüftete Putzträgerplatten sowie Blechbekleidungen u.a.. Nach den Fachregeln [22e] [67] werden Außenwandbekleidungen zudem unterschieden in hinterlüftete, belüftete, nicht be- bzw. hinterlüftete sowie luftdurchlässige Bekleidungen. Zudem gibt es Außenwandbekleidungen mit offenen Fugen oder aus perforierten Bekleidungselementen, die zusätzliche Anforderungen mit sich bringen, wie beispielsweise die UV-Beständigkeit der dahinter liegenden Materialschicht. Auch hierfür bieten die Mitgliedsunternehmen dauerhafte Lösungen an.
Die Anwendung von Holzfaserdämmplatten bei Außenwänden in Holzbauweise mit Fassaden aus Mauerwerk-Vorsatzschalen ist in DIN 68800-2 [53] geregelt.
Abb. 43 | Holzfaserdämmplatten als Fassadendämmung und Holzfaser-Unterdeckplatten als wasserableitende Schicht bei Außenwänden in Massivholzbauweise mit Vorhangfassaden