Anwendungsbereich Wand

 

Außenwände

Holzfaserdämmstoffe können bei nahezu allen Bauarten von Außenwänden Anwendung finden. Zum Beispiel als Gefachdämmung bei hohlraumbildenden Konstruktionen wie Holzständer-, Holztafel- oder Holzrahmenbauweise sowie als zusätzliche raumseitige und/oder außenseitige Dämmschicht bei diesen Wänden. Bei massiven Wandbauarten aus Mauerwerk, Beton, Fertigteilen oder Massivholzelementen als homogene Dämmschicht hinter der Fassade oder als raumseitige Dämmung bei der Sanierung von Bestandsgebäuden.

Außenwände mit WDVS-Fassade

Die Anwendung von Holzfaserdämmplatten bei Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) wird in dem separaten Abschnitt > Holzfaser-WDVS ausführlich beschrieben. Ergänzend stehen die Broschüre des INFORMATIONSDIENST HOLZ „Holzfaser-Wärmedämmverbundsysteme“ des holzbau handbuch, Reihe 4, Teil 5, Folge 3 [31] sowie die WDVS-Detailkataloge als Download zur Verfügung.

Außenwände mit hinterlüfteten Fassaden

Abb. 42 | Mehrfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise mit einem Mix aus hinterlüfteten Fassaden (siehe auch Detail 25.4.3 V-2) Abb. 42 | Mehrfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise mit einem Mix aus hinterlüfteten Fassaden (siehe auch Detail 25.4.3 V-2)

Zu den Außenwänden mit hinterlüfteten Fassaden zählen solche mit Außenwandbekleidungen, auch Vorhangfassaden genannt, und solche mit Mauerwerk-Vorsatzschalen, auch Verblendschalen oder Vormauerschalen genannt. Beide Fassadenbauweisen müssen als Bestandteil der Außenwand ausreichend standsicher sein, um vor allem Windkräfte in die Tragkonstruktion abzuleiten. Sie gelten jedoch nicht als mittragend oder aussteifend.

Als Tragkonstruktionen kommen im Holzbau vorwiegend Holzrahmenbau- bzw. Holztafelbauweise sowie flächige Holzmassiv-Wandelemente zum Einsatz. In der mineralisch-monolithischen Bauweise kann die tragende Wand aus Mauerwerk oder Beton bzw. Betonfertigteilen bestehen.

Dieser Abschnitt beschreibt ausschließlich hinterlüftete Außenwandbekleidungen einschließlich Bekleidungen mit offenen Fugen sowie hinterlüftete Mauerwerk-Vorsatzschalen. Darüber hinaus gibt es Außenwandbekleidungen mit belüfteten, mit nicht be- bzw. hinterlüfteten sowie mit luftdurchlässigen Bekleidungen und Mauerwerk-Vorsatzschalen ohne Hinterlüftung mit sog. Kerndämmung.

Beispielhaft werden in diesem Abschnitt folgende Außenwände mit hinterlüfteten Fassaden näher beschrieben:

  • Wände in Holzrahmenbauweise mit geschlossener, brettformatiger Bekleidung
  • Wände in Holzrahmenbauweise mit offener, brettformatiger Bekleidung
  • Wände in Holzrahmenbauweise mit Mauerwerk-Vorsatzschale
  • Wände in Holzmassivbauweise mit kleinformatiger Plattenbekleidung auf Schalung
  • Wände in Mauerwerksbauweise mit großformatiger Blechbekleidung auf Schalung

Wände mit Außenwandbekleidungen

Der Begriff Außenwandbekleidung beschreibt eine nicht tragende oder aussteifende Konstruktion, die der Außenluft zugewandt und mit der tragenden Außenwand mechanisch verbunden ist. Sie besteht aus einer Unterkonstruktion, auch mit Dämmung, und einer außenseitigen Bekleidung.

Normative Regelungen und Anforderungen an Außenwandbekleidungen finden sich in „DIN 18516-1 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet“ [96]. Darüber hinaus werden in den „Hinweisen für Außenwandbekleidungen“ [22e] des Dachdeckerhandwerks die Materialien sowie Planungs- und Ausführungsgrundsätze beschrieben. Speziell für Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen gibt es die „Fachregeln des Zimmererhandwerks 01 – Außenwandbekleidungen aus Holz“ [67]. Diese werden ergänzt durch den umfangreichen „Regeldetailkatalog – Planungshilfen für Außenwandbekleidungen aus Holz“ [98], ebenfalls herausgegeben vom Zimmererhandwerk.
Für tragende Außenwände in Holzbauweise ist zudem die Holzschutznorm DIN 68800-2 [53] zu beachten. Weiterführende Informationen zum Holzschutz enthält die umfangreiche Schrift des Informationsdienst Holz „Holzschutz – Bauliche Maßnahmen“, Holzbau Handbuch Reihe 5, Teil 2, Folge 2 [47].
Für tragende Außenwände aus Mauerwerk sind die wichtigsten Normen die der Normenreihe DIN EN 1996 (Eurocode 6) für die Bemessung und Konstruktion sowie die zugehörigen nationalen Anhänge. Die Normenreihen DIN 1045 und DIN EN 1992 (Eurocode 2) mit nationalen Anhängen regeln die Bemessung und Konstruktion von tragenden Wänden aus Beton bzw. Betonfertigteilen.

Die Unterkonstruktion ist eine an der tragenden Wand befestigte Konstruktion zur Befestigung der Bekleidungselemente. Sie kann z. B. aus Holzlatten, Kanthölzern, Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen, Metallprofilen oder Konsolen bestehen.
Für die Bekleidungselemente kommen als sog. kleinformatige Bekleidungen z. B. Schiefer, Schindeln, Faserzementplatten und ähnliche in Betracht, welche eine Fläche ≤ 0,4 m² und ein Eigengewicht ≤ 5 kg aufweisen. Weiterhin sog. brettformatige Bekleidungen wie senkrechte oder waagerechte Bretterschalungen in geschlossener oder offener Ausführung, welche eine Breite ≤ 0,3 m und einen Achsabstand der Unterkonstruktion ≤ 0,8 m aufweisen. Außerdem sog. großformatige Bekleidungen mit Fassadentafeln aus verschiedenen Materialien sowie Blechbekleidungen und andere, welche eine Fläche > 0,4 m² und ein Eigengewicht > 5 kg aufweisen. Bei Bekleidungen mit offenen Fugen oder aus perforierten Bekleidungselementen werden zusätzliche Anforderungen an die UV- und Witterungsbeständigkeit der dahinter liegenden Materialschicht gestellt. Für alle Bekleidungsarten gilt, dass für sichtbare Befestigungen nur Befestigungsmittel aus Stahl mind. der Korrosionsbeständigkeitsklasse CRC II (Stahlsorte A2) zu verwenden sind.

Hinterlüftete Außenwandbekleidungen verfügen hinter der Bekleidung über eine durchgehende Luftschicht, die über Öffnungen am unteren und oberen Abschluss mit der Außenluft in Verbindung steht. Für eine ausreichende Hinterlüftung  zur Ableitung von Feuchtigkeit muss die Luftschicht mind. 20 mm betragen, wobei punktuelle Unterschreitungen bis auf 5 mm zulässig sind. Die Öffnungen am unteren und oberen Abschluss müssen mind. 50 cm² je 1 m Wandlänge aufweisen. Bei Öffnungen mit Spaltbreiten ≥ 10 mm ist ein Kleintierschutz, z. B. aus Lüftungsgittern notwendig, wobei der Lochanteil bei der Berechnung des Be- und Entlüftungsquerschnitts maßgeblich ist. Ein Kleintierschutz dient grundsätzlich nicht dem Fernhalten von Insekten. Gemäß der o.g. Fachregel 01 des Zimmererhandwerks [67] ist ein Insektenschutz bei Außenwandbekleidungen nicht erforderlich. 

Wände in Holzbauweise mit Außenwandbekleidungen

Während bei den Wärmedämmverbundsystemen der sog. „dauerhaft wirksame Wetterschutz“ für die tragende Holzkonstruktion durch das auf die Dämmplatten abgestimmte Putzsystem erfolgt, besteht der Wetterschutz bei den hier dargestellten Wänden gemäß DIN 68800-2 [53] aus der „hinterlüfteten Außenwandbekleidungen auf lotrechter Lattung oder auf waagerechter Lattung mit Konterlattung“. Das Konstruktionsprinzip einer solchen Außenwand, bei der die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 erfüllt sind, ist in dieser Norm in Bild A.1 und Bild A.2 dargestellt, und zeigt zwischen Lattung/Luftschicht und der Tragkonstruktion eine Bekleidung aus Holzfaserdämmplatten. Die Außenwandbekleidung schützt zwar vor der direkten Bewitterung der Konstruktion, sie ist aber nicht unbedingt dauerhaft regendicht. Deshalb übernehmen an dieser Stelle vergütete Holzfaserdämmplatten des Anwendungstyps WAB (= Außendämmung der Wand hinter Bekleidung) die Funktion einer „wasserableitenden Schicht“, die damit zugleich eine „winddichte Schicht“ im Sinne der Fachregel 01 [67] darstellt – bei gleichzeitig hoher Diffusionsoffenheit.

Die Platteneigenschaften entsprechen den bewährten Holzfaser-Unterdeckplatten UDP-A Typ IL, sodass sich praktisch die gleichen bauphysikalischen Vorzüge wie bei der Anwendung auf dem Dach ergeben, also Verbesserungen bei Wärme-, Hitze-, Schall- und Brandschutz. Außerdem stellt die fertige Plattenbekleidung einen befristeten Bauzeitenschutz für die Außenwände dar, dessen Dauer von den Herstellern produktspezifisch angegeben wird.

Holzrahmenbau mit Außenwandbekleidungen

Die Verlegung der allseitig mit Nut- und Federkanten ausgerüsteten Holzfaserdämmplatten Typ WAB erfolgt fortlaufen im Verband mit versetzten senkrechten Fugen. Dabei werden die Platten zunächst z. B. mit Breitrückenklammern an den Holzständern fixiert, was aktuell bis zu einer Plattendicke von 140 mm möglich ist. Dabei wird die genaue Position der Holzständer witterungsbeständig auf den Holzfaserdämmplatten markiert. Die endgültige Befestigung erfolgt dann über die lastabtragenden Grundlatten, die i.d.R einen Querschnitt von mind. 40x60 mm haben müssen. Wie bei dem Befestigungsprinzip für Konterlatten bei Aufsparrendämmungen werden bauaufsichtlich zugelassene Holzbauschrauben im 90° Winkel als Sogschrauben sowie im 60° Winkel als Schubschrauben in die Holzständer geschraubt. Da die Holzfaserdämmplatten für dieses Anwendungsgebiet WAB i.d.R. eine Druckfestigkeit (Druckspannung bei 10% Stauchung) von mind. 50 kPa aufweisen, kann das Befestigungsprinzip für „druckfeste Dämmung“ angewendet werden.

Mehrere Anbieter von Befestigungsmitteln stellen entsprechende Berechnungsprogramme für die Vorbemessung der Unterkonstruktion und der Schrauben zur Verfügung oder erstellen anhand eines ausgefüllten Eingabeformulars als Serviceleistung eine Vorbemessung, die jedoch nicht den erforderlichen statischen Nachweis ersetzt.
Für eine erste Orientierung, welche Schraubenanzahl und –längen erforderlich werden, stehen auch Planungshilfen [97] zur Verfügung.

Bei Außenwänden in Holztafel- oder Holzrahmenbauweise kann die Gefachdämmung gleichermaßen mit flexiblen Holzfaserdämmmatten oder losem Holzfaser-Einblasdämmstoff erfolgen. Bei Einblasdämmstoffen – auch aus anderen losen Dämmmaterialien - ist hersteller- und produktspezifisch ggf. eine Mindestdicke der Holzfaserdämmplatten Typ WAB zu beachten, die in Dicken von derzeit 22 bis 240 mm lieferbar sind.
Wenn raumseitig eine Installationsebene vorgesehen ist, können die Lattenzwischenräume ebenfalls mit flexiblen Holzfaserdämmmatten, die ab 30 mm Dicke erhältlich sind, ausgefüllt werden. 

Holzrahmenbau mit geschlossenen, brettformatigen Bekleidungen aus Vollholz

Zu dieser Gruppe zählen z. B. waagerechte Bekleidungen aus Stülpschalungsbrettern mit einfacher Stülpung bzw. mit Falz sowie aus konischen Stülpschalungsbrettern mit Nut und Feder bzw. mit Falz. Weiterhin Profilbrettbekleidungen für senkrechte, waagerechte oder diagonale Anordnung. Zu den senkrechten Bekleidungen gehören Schalungen aus gespundeten Brettern, die Deckleistenbekleidung und Leisten-Deckel-Bekleidung sowie die Boden-Deckel-Bekleidung, auf die nachfolgend stellvertretend für die übrigen geschlossenen Bekleidungen aus Vollholz näher eingegangen wird. 

Beispiel: Holzrahmenbau mit geschlossen senkrechter Boden-Deckel-Bekleidung

Diese Art von Bekleidung aus Brettern hat eine jahrhundertelange Tradition und war zuerst vor allem im waldreichen Skandinavien und dem Alpenraum verbreitet. Insbesondere nach Erfindung der Sägemühlen im 13. Jahrhundert konnten große Mengen maßhaltiger Bretter hergestellt werden. In Skandinavien sind diese Holzfassaden häufig in dem typischen „Schwedenrot“ anzutreffen.

Abb. 23-01 | Wohnhaus in Skandinavien mit Fassade aus Boden-Deckel-Bekleidung im klassischen Farbton „Schwedenrot“ Abb. 23-01 | Wohnhaus in Skandinavien mit Fassade aus Boden-Deckel-Bekleidung im klassischen Farbton „Schwedenrot“

Für die Bekleidung aus Vollholz-Brettern gibt es in der Fachregel 01 des Zimmererhandwerks [67] einige Festlegungen: Die Mindestdicke der Bretter beträgt 18 mm und zur Reduzierung von Verformungen soll die Breite der Bretter das 11-fache ihrer Dicke nicht überschreiten. Die Mindestüberdeckung beträgt 20 mm.

Abb. 23-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Außenwandbekleidung aus geschlossen senkrechter Boden-Deckel-Bekleidung Abb. 23-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Außenwandbekleidung aus geschlossen senkrechter Boden-Deckel-Bekleidung

Das Konstruktionsprinzip in Abb. 23-02 und alle Wandaufbauten in Abb. 23-03 erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist (sog. „nachweisfreie Bauteile“). Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt. 

Beispielhafte Außenwandaufbauten von zu errichtenden Gebäuden

Anhand der beispielhaften Wandaufbauten in Abb. 23-03 wird deutlich, dass sich mit Holzfaserdämmstoffen bei der Dämmung von Außenwänden hervorragende mittlere Bauteil-U-Werte (Um-Werte) erzielen lassen. Der orientierende U-Wert für Außenwände wird beim GEG-Referenzgebäude [21] für zu errichtende, beheizte Wohngebäude mit ≤ 0,28 W/(m² K) angegeben. Soll das „Vereinfachte Nachweisverfahren (GEG-easy) für ein zu errichtendes Wohngebäude“ gem. GEG [21], § 31 und Anlage 5 angewendet werden, gilt für Außenwände ein U-Wert ≤ 0,20 W/(m² K). Alle Um-Werte < 0,15 W/(m² K) erfüllen die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH.
Bei der Berechnung wurde in Gefachdämmungen aus flexiblen Holzfaserdämmmatten1) oder losem Holzfaser-Einblasdämmstoff2) unterschieden, da diese produktspezifisch unterschiedliche Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit aufweisen können (siehe Fußnote). 

Abb. 23-03 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung Abb. 23-03 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung

Am Beispiel des Fensteranschlusses in Abb. 23-04 und der entsprechenden Wärmebrückenberechnung in Abb. 23-05 wird nachgewiesen, dass mit Holzfaserdämmstoffen wärmebrückenfreie Bauteilanschlüsse (negative Ψ-Werte) möglich sind und damit eine besonders energieeffiziente Gebäudehülle realisiert werden kann. 

Abb. 23-04 | Horizontalschnitt Ausführungsbeispiel für den seitlichen Fensteranschluss Abb. 23-04 | Horizontalschnitt Ausführungsbeispiel für den seitlichen Fensteranschluss Abb. 23-05 | Wärmebrückennachweis für den seitlichen Fensteranschluss in Abb. 23-04 Abb. 23-05 | Wärmebrückennachweis für den seitlichen Fensteranschluss in Abb. 23-04

Beispiel: Holzrahmenbau mit offen waagerechter Rhombus- / Rhomboid-Bekleidung aus Vollholz

Außenwandbekleidungen aus Brettern oder Latten mit offenen Fugen haben vor allem im ländlichen Raum eine lange Tradition. Diese Fassaden ermöglichten eine besonders gute Durchlüftung von Scheunen, Schobern und Ställen. Durch die praktisch allseitige Belüftung der Bekleidung waren die Holzbauteile zudem sehr langlebig, da keine Staunässe entsteht.

In der Architektur werden Holzfassaden mit offenen Fugen gerne als gestalterisches Element eingesetzt (siehe Abb. 24-01 A). Die Fachregel 01 des Zimmererhandwerks [67] beschreibt allerdings nur die Außenwandbekleidung mit offen waagerechter Bekleidung aus Vollholz, wobei die Schalung mindestens an ihrer Oberseite eine Neigung von mind. 15° zur Wasserableitung aufweisen muss. Gängig sind deshalb sog. Rhombus- oder Rhomboidschalungen, die sich lediglich in Bezug auf ihre Seitenverhältnisse unterscheiden.

Zur Reduzierung von Verformungen beträgt die Mindestdicke der Bekleidungselemente auch hier 18 mm und die Breite darf das 11-fache ihrer Dicke nicht überschreiten. Die Fugenbreite darf nicht größer als die Elementdicke sein, und muss bei unbeschichteten Hölzern mind. 5 mm betragen. Bei beschichteten Hölzern soll die Fugenbreite 15 mm nicht unterschreiten, damit Überholungsbeschichtungen möglich sind.

Eine offene Bekleidung ist als Schlagregenschutz nicht ausreichend. Deshalb ist gemäß Fachregel 01 [67] sowie gemäß DIN 68800-2 [53] der dauerhaft wirksame Wetterschutz mit einer UV beständigen, Wasser ableitenden (Wasserdurchgang Klasse W1) und diffusionsoffenen Fassadenbahn sicherzustellen. Speziell für diese Anwendung werden Bahnen in Schwarz und ohne sichtbare Aufdrucke angeboten (siehe Abb. 24-01 B). Und auch die Traglatten für die senkrechte Unterkonstruktion sind in Schwarz als Lagerware erhältlich (siehe Abb. 24-01 C), denn die Wandschalungsbahn wird stets hinter der Lattung angeordnet.

Als Holzfaserdämmplatten kommen auch hier die Platten des Typs WAB zum Einsatz, die wie bei den oben beschriebenen geschlossenen Bekleidungen verlegt und zunächst an den Holzständern fixiert werden. Deren genaue Position ist zunächst auf den Dämmplatten zu markieren. Dann wird die Wandschalungsbahn mit Überlappung verlegt und mit Klammern an den Holzfaserdämmplatten fixiert (siehe Abb. 24-01 B). Die Klammern werden bei der im Bild unteren Bahn am oberen Rand in den Überlappungsbereich gesetzt. Bei der im Bild oberen Bahn werden die Klammern am unteren Rand dort gesetzt, wo sie später von den senkrechten Traglatten abgedeckt werden, was den Positionen der Holzständer entspricht. Diese Positionen sind deshalb auch auf der Wandschalungsbahn witterungsbeständig zu markieren. Die Bahnenüberlappungen werden mit Systemklebeband verklebt bzw. abgeklebt.

Die Befestigung der senkrechten Traglatten erfolgt nach dem gleichen Verschraubungsprinzip wie die Befestigung einer senkrechten Grundlattung.

Abb. 24-01 A | Bürogebäude mit Fassade aus offen waagerechter Rhomboid-Bekleidung 
 Abb. 24-01 B | Schwarze Wandschalungsbahn für Bekleidungen mit offenen Fugen 
 Abb. 24-01 C | Schwarze Traglatten für Bekleidungen mit offenen Fugen Abb. 24-01 A | Bürogebäude mit Fassade aus offen waagerechter Rhomboid-Bekleidung
Abb. 24-01 B | Schwarze Wandschalungsbahn für Bekleidungen mit offenen Fugen
Abb. 24-01 C | Schwarze Traglatten für Bekleidungen mit offenen Fugen

Das Konstruktionsprinzip der Außenwand in Abb. 24-02 erfüllt die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt. Hinsichtlich des Wärmeschutzes können die mittleren U-Werte von allen in Abb. 23-03 aufgeführten Wandaufbauten übernommen werden, da die Um-Werte für alle hinterlüfteten und offenen Bekleidungsarten identisch sind.

 

Abb. 24-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB mit Wandschalungsbahn, sowie einer Außenwandbekleidung aus offen waagerechter Rhomboid-Bekleidung Abb. 24-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB mit Wandschalungsbahn, sowie einer Außenwandbekleidung aus offen waagerechter Rhomboid-Bekleidung

Wände mit Mauerwerk-Vorsatzschale

Außenwände mit Fassaden aus Mauerwerk-Vorsatzschalen sind traditionell im Norden und Nordwesten Deutschlands verbreitet. Ursprünglich wurden in diesen Regionen vor allem Klinker aus gebranntem Ton verbaut, da diese sehr widerstandsfähig gegen das oft raue Klima mit Stürmen, Regen, Schnee und salzhaltiger Luft sind. Zunächst fast ausschließlich als zweischaliges Mauerwerk mit Luftschicht ausgeführt, wird bei dieser Bauweise ein Durchschlagen von Nässe in die innere Schale verhindert. Mit steigenden Ansprüchen an den Wärmeschutz wurde der Schalenzwischenraum dann zusätzlich gedämmt, zunächst mit belüfteter Luftschicht, später auch ohne Luftschicht als sog. Kerndämmung.

Wände in Holzbauweise mit Mauerwerk-Vorsatzschale

Seit den 1970er Jahren wurden zunächst Fertighäuser in Holzbauweise auch mit Fassaden aus Mauerwerk-Vorsatzschalen versehen. Mit dem steigenden Erfolg der zimmermannsmäßigen Holzbauweise wurden diese nahezu wartungsfreien Fassaden zunehmend beliebter, auch in Kombination mit anderen Fassadenbaustoffen.

Im Folgenden wird nur auf die Holzrahmenbauweise mit Mauerwerk-Vorsatzschale eingegangen, da derzeit nur die Verankerung an tragenden Holzständern bauaufsichtlich geregelt ist. Grundsätzlich wäre aber auch die Holzmassivbauweise für diese Fassaden sehr gut geeignet.

Beispiel: Holzrahmenbau mit Mauerwerk-Vorsatzschale

Bei Gebäuden in Holzrahmenbauweise mit einer Fassade aus einer Mauerwerk-Vorsatzschale – auch Vormauerschale, Verblendschale oder Verblendmauerwerk genannt – verbinden sich zwei traditionelle Bauweisen zu einem behaglichen und langlebigen Gebäude mit hervorragenden Dämmeigenschaften und einer robusten Fassade. Insbesondere die Kombination von Holzfaserdämmstoffen im Inneren der Konstruktion mit einer schweren Mauerwerksschale auf der Außenseite erzielt mit ihren hohen Dämm- und Speichereigenschaften eine hervorragende Energieeffizienz im Winter sowie im Sommer und vor allem in den Übergangszeiten. 

 

Abb. 25-01 | Einfamilienhaus in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Fassade aus Mauerwerk-Vorsatzschale Abb. 25-01 | Einfamilienhaus in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Fassade aus Mauerwerk-Vorsatzschale

Neben den traditionellen roten Klinkern, die durch Hochtemperaturbrand gesintert werden und dadurch sehr dicht und widerstandsfähig sind, gibt es weitere Vormauersteine aus Ton: Keramikklinker weisen eine noch höhere Dichte und Widerstandsfähigkeit auf. Vormauerziegel haben eine größere Wasseraufnahmefähigkeit, müssen aber wie alle Vormauersteine frost- und witterungsbeständig sein. Handformziegel zeichnen sich aufgrund der traditionellen Herstellung durch ihre rustikale Optik aus und dürfen leicht von der prismatischen Form abweichen. KS-Verblender aus Kalksandstein gibt es in zahlreichen Formaten und mit glatter oder rauer Oberfläche. Sie können bereits werksseitig imprägniert sein.

Vormauersteine aus normgerecht hergestelltem Beton ermöglichen vielfältige Formate, Farben und Oberflächenstrukturen.

Aber auch Vorsatzschalen aus Natursteinen sind möglich, wobei Granit, Quarzit und Basalt besonders widerstandsfähig sind.

Abb. 25-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WZ mit Wandschalungsbahn, sowie einer hinterlüfteten Mauerwerk-Vorsatzschale Abb. 25-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzrahmenbauweise mit Gefachdämmung und optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WZ mit Wandschalungsbahn, sowie einer hinterlüfteten Mauerwerk-Vorsatzschale

Die Holzfaserdämmplatten auf der Außenseite des Holzständerwerkes entsprechen in ihren Eigenschaften den bewährten Holzfaser-Unterdeckplatten und sind mit dem Anwendungs-Kurzzeichen WZ gemäß DIN 4108-10 [51] gekennzeichnet („Dämmung von zweischaligen Wänden“. Hinweis: Jedoch nicht als sog. Kerndämmung ohne hinterlüftete Luftschicht).
Wie bei den Unterdeckplatten für geneigte Dächer stehen mit Nut und Feder profilierte Platten ab 22 mm Dicke zur Verfügung, darüber hinaus auch Großformate mit stumpfen Kanten für die werksseitige Vorfertigung. Wenn als Gefachdämmung Einblasdämmstoff zur Anwendung kommen soll, sind hersteller- und produktspezifisch ggf. Mindestdicken der Dämmplatten vorgegeben, um ein Ausbeulen zu vermeiden.
Die Holzfaserdämmplatten werden im Verband mit versetzten senkrechten Plattenstößen verlegt und bis zu einer Plattendicke von derzeit 140 mm besonders rationell mit Breitrückenklammern aus nichtrostendem Stahl an immer mindestens zwei Holzständern befestigt.

Normative Regelungen für Außenwände in Holzrahmen- und Holzmassivbauweise mit Mauerwerk-Vorsatzschalen finden sich in der Holzschutznorm DIN 68800-2 [53]. Dort wird in Bild A.8 das Konstruktionsprinzip dargestellt, welches auch der Abb. 25-02 sowie den nachfolgenden Details in diesem Abschnitt zugrunde liegt. Wesentliche Aspekte sind dabei Witterungs- und Tauwasserschutz, sowie die Einstufung der Holzkonstruktionen in die Gebrauchsklasse GK 0.
Danach ist ein „dauerhaft wirksamer Wetterschutz“ mit folgender Konstruktion gegeben: „Mauerwerk-Vorsatzschale mit mindestens 40 mm dicker Luftschicht. Lüftungs- und Entwässerungsöffnungen mit ca. 75 cm² Öffnungsfläche auf 20 m² Wandfläche einschließlich Türen und Fenster. Auf der äußeren Wandbekleidung oder -beplankung bzw. auf der Massivholzwand Wasser ableitende Schicht sd > 0,3 m bis 1,0 m.“ (Wandschalungsbahn wie beispielhaft in Abb. 25-03 B)

Die genannten Öffnungen für die Hinterlüftung werden beispielsweise durch eine ausreichende Anzahl unvermörtelter Stoßfugen hergestellt. In diese können optional während des Aufmauerns der Vorsatzschale oder auch nachträglich sog. Stoßfugenlüfter aus Kunststoff oder Edelstahl eingesetzt werden. Weniger gebräuchlich, aber möglich, ist das Vermauern kompletter Lüftersteine.

Der Tauwasserschutz für die raumseitige Oberfläche und für den Querschnitt von Bauteilen wird gemäß DIN 4108-3 [29] nachgewiesen. Ein rechnerischer Nachweis des Tauwasserschutzes ist für das Konstruktionsprinzip nach Bild A.8 der Holzschutznorm bzw. für die Wandquerschnitte in Abb. 25-04 jedoch nicht erforderlich, da es sich um sog. „nachweisfreie Bauteile“ handelt (DIN 4108-3, Abs. 5.3.2.3 d) [29].

Die Vorgabe der „Wasser ableitenden Schicht“ in der Holzschutznorm resultiert aus einer Besonderheit bei der Kombination von Holzrahmenbau mit Mauerwerk-Vorsatzschale: Bei starkem, lang anhaltendem Regen kann je nach Verblendmauerwerk und Mauermörtel Feuchtigkeit durch die Vorsatzschale dringen. In der Folge kann sich hinter der Vorsatzschale durch nachfolgendes Erwärmen von außen eine erhöhte Luftfeuchtigkeit einstellen. Die Holzfaserdämmplatten Typ WZ auf der Außenseite des Holzständerwerkes sind aufgrund ihrer Unterdeckplatten-Qualität zwar ein hervorragender Schutz gegen flüssiges Wasser, aber da sie sehr diffusionsoffen sind (sd-Werte ab 0,07 m), können Feuchtemengen in die Dämmebene der Holzrahmenbauwand diffundieren und an der raumseitigen Beplankung sogar einen Tauwasserausfall verursachen.
Herstellerspezifisch stehen auch Holzfaserdämmplatten für diese Anwendung WZ mit bereits aufkaschierter Wandschalungsbahn zur Verfügung. Grundsätzlich sind alle Bahnenüberlappungen mit Systemklebeband zu verkleben bzw. abzukleben.
Für die richtige Positionierung der Drahtanker ist auf der Wandschalungsbahn die genaue Lage der Holzständer witterungsbeständig zu markieren.

Weiterführende Informationen zum Holzschutz enthält die umfangreiche Schrift des Informationsdienst Holz „Holzschutz – Bauliche Maßnahmen“, Holzbau Handbuch Reihe 5, Teil 2, Folge 2 [47]. 

Abb. 25-03 A | Kombiclip und Holzschraubanker / Abb. 25-03 B | Wandschalungsbahn Abb. 25-03 A | Kombiclip und Holzschraubanker / Abb. 25-03 B | Wandschalungsbahn

Die Ausführung der Mauerwerk-Vorsatzschale orientiert sich an den Bestimmungen für die Planung, Bemessung und Ausführung von zweischaligem Mauerwerk, welche in DIN EN 1996-2/NA [95] enthalten sind. Maßgeblich sind aber vor allem die Festlegungen in den jeweiligen allgemeinen Bauartgenehmigungen für die Drahtanker (Abb. 25-03 A), auch Luftschichtanker genannt, mit der die Mauerwerk-Vorsatzschale an den tragenden Holzständern verankert wird. Diese Anker aus nichtrostendem Stahl gibt es als Holzeinschraubanker und Holzeinschlaganker, sowie jeweils in den Varianten mit gewelltem Ankerende oder abgewinkeltem Ankerende für den festen Halt in den Lagerfugen des Verblendmauerwerks. Während der Montage werden ein Halteteller, auch Klemmscheibe genannt, mit üblicherweise 60 mm Durchmesser sowie eine kleinere Tropfscheibe aufgesteckt. Beides gibt es auch als kombinierten Clip (Abb. 25-03 A). Die Halteteller dienen der Befestigung der Wandschalungsbahn, die während der Verlegung zunächst mit Klammern an den Holzfaserdämmplatten fixiert wurde (Abb. 25-03 B). Die Tropfscheibe bzw. integrierte Tropfnase verhindert, dass bei Schlagregen eingedrungenes flüssiges Wasser an den Drahtankern entlang kapillar in die Holzkonstruktion eindringt.

Beispielhafte Außenwandaufbauten von zu errichtenden Gebäuden

In Abb. 25-04 sind Varianten von beispielhaften Wandaufbauten mit unterschiedlichen Dämmstoffkombinationen und -dicken und deren U-Werte aufgeführt. Alle U-Werte ≤ 0,20 W/(m² K) ermöglichen das vereinfachte Nachweisverfahren (GEG-easy) gemäß GEG [21]. Alle U-Werte < 0,15 W/(m² K) erfüllen die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH. Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt.

Neben den hier genannten Normen und Regelwerken sind die herstellerspezifischen Verarbeitungsrichtlinien und Verwendbarkeitsnachweise zu beachten. 

Abb. 25-04 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Mauerwerk-Vorsatzschale Abb. 25-04 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzrahmenbauweise mit hinterlüfteter Mauerwerk-Vorsatzschale

25 | Details für den Holzrahmenbau mit Mauerwerk-Vorsatzschale

Alle Details werden einheitlich mit dem Außenwand-Regelquerschnitt, der in Abb. 25-04 gekennzeichnet ist, dargestellt.
Dabei wird raumseitig die Installationsebene mit 40 mm dicken, flexiblen Holzfaserdämmmatten ausgedämmt. Die Gefachdämmung zwischen den Holzständern besteht aus 160 mm flexiblen Holzfaserdämmmatten oder losem Holzfaser-Einblasdämmstoff. Die außenseitige Dämmung besteht aus 40 mm dicken Holzfaserdämmplatten Typ WZ. 

Bedeutung der Schraffuren und Füllungen in den Details 

Abb. 25-05 | Schraffuren und Füllungen Abb. 25-05 | Schraffuren und Füllungen

Die Zeichnungen sind maßstäblich, jedoch wird die Dicke von sehr dünnen Materialschichten, wie Bahnenwerkstoffe und Klebebänder, vergrößert dargestellt.

Verbindungsmittel, wie Schrauben und Dübel, werden überwiegend nur dort gezeigt, wo es dem besseren Verständnis der Konstruktion dient. Außerhalb der Schnittebenen werden diese Verbindungsmittel transparent dargestellt.

Die Verbindung der Mauerwerk-Vorsatzschale mit dem tragenden Holzständerwerk wird einheitlich mit einem schraubbaren Drahtanker mit gewelltem Ankerende dargestellt, welcher mit einer Kombination aus Halteteller und Tropfscheibe ausgerüstet ist (Abb. 25-03 A).

 

Alle Details stehen als hochauflösende pdf-Dokumente zum Download zur Verfügung.
Die Links zum Download als Einzelblatt finden sich oberhalb der jeweiligen Details.

25.1 | Sockelanschlüsse

Für die Holzbauweise ist die Sockelausführung im Hinblick auf den Holzschutz in DIN 68800-2 [53] geregelt: „Bei Außenwänden mit einem dauerhaft wirksamen Wetterschutz  sind Sockelausbildungen mit folgenden Abständen zwischen Unterkante Holz und Oberkante Gelände ohne weiteren Nachweis zulässig: ≥ 30 cm oder ≥ 15 cm (siehe Detail 25.1.1), wenn zusätzlich ein Kiesbett (Korngröße mindestens 16/32) mit mindestens 15 cm Breite und einem Abstand Außenkante Kiesbett zur Außenkante Schwelle von mindestens 30 cm oder ein Wasser ableitender Belag mit mindestens 2% Gefälle vorhanden ist; oder ≥ 5 cm mit zusätzlichen geeigneten Abdichtungsmaßnahmen nach der Normenreihe für Bauwerksabdichtung DIN 18533 [56] (siehe Detail 25.1.2).
Können diese Abstände nicht eingehalten werden, z. B. im Eingangs- oder Terrassenbereich, sind besondere Maßnahmen erforderlich, um dadurch eine unzuträgliche Feuchteerhöhung der Holzbauteile zu verhindern: Durch Anordnung von ausreichend breiten Gitterrosten über Abläufen kann der Spritzwasserhorizont abgesenkt und dadurch der Schutz des Holzbauteils gesichert werden; oder durch Schutz des Holzbauteils mittels Dachüberständen, so dass zwischen Vorderkante Dachüberstand und Unterkante Holz ein Winkel von höchstens 60°, bezogen auf die Horizontale, vorhanden ist.“
Beispiele für solche niveaugleichen Terrassenaustritte werden im Abschnitt > Außenwände mit WDVS-Fassaden detailliert dargestellt und sind sinngemäß anwendbar (Details 1.1.4, 10.1.3, 10.1.4 und 17.1.4).

Die Angabe zum Maximalabstand der untersten Reihe der Drahtanker über dem Auflager der Vorsatzschale leitet sich aus DIN EN 1996-2/NA [95] ab, wonach der vertikale Abstand der Drahtanker höchstens 50 cm betragen soll.
Die Angabe zum Mindestabstand der offenen Stoßfugen über OK Fertiggelände ist nicht normativ festgelegt. In den Verarbeitungsrichtlinien der Steinhersteller können auch abweichende Abstände vorgegeben werden.
Je nach Mauerwerksart werden hersteller- und produktspezifische Vorgaben für die Vormauersteine, den Mauermörtel und ggf. einer Hydrophobierung im Sockelbereich gemacht. 

25.1.1 | Sockel mit Kiesstreifen bei Geländeoberfläche im Endzustand („Fertigmaß“)

Ausführung mit beheiztem Keller

Die sog. L-Sperre (6) ist eine Abdichtung aus Bahnenstreifen (sog. Mauersperrbahn) gem. DIN 18533-1/-2 [56] des Anwendungstyps MSB-nQ oder MSB-Q gem. DIN/TS 20000-202 [94]. Sie wird zunächst durch Fixieren und dann durch Ankleben an der Holzfaserdämmplatte befestigt, und mit ausreichendem Gefälle in die Mitte der Lagerfuge unter den Vormauersteinen mit den Belüftungs- und Entwässerungsöffnungen geführt. Über diese L-Sperre, die dann von der Wandschalungsbahn überlappt wird, wird ggf. abtropfendes Wasser nach außen abgeführt.
Für die Sockelabdichtung (7) kommen vorzugsweise Bahnenstreifen des Anwendungstyps MSB-Q zum Einsatz. Diese Mauersperrbahnen mit rauer Oberfläche werden für die Abdichtung in oder unter Wänden mit Querkraftübertragung in der Abdichtungsebene eingesetzt, um ein Verschieben oder Abrutschen der Vorsatzschale zu vermeiden. Die Sockelabdichtung (7) wird mit einer rückstaudichten Überlappung zur Abdichtung der erdberührten Außenwand (12c) verlegt. Die Abdichtungsmaterialien sowie ihre Kleb- und Hilfsstoffe müssen untereinander verträglich sein.

*Hinweis gemäß DIN 68800-2 [53] zur Oberkante (OK) der L-Sperre (6):
Wenn sich in den äußeren Schichten einer Wandkonstruktion eine Abdichtung - hier die L-Sperre (6) - mit hohem Diffusionswiderstand befindet, sind die Vorgaben gem. Holzschutznorm DIN 68800-2, Bild A.12/A.13 [53] zu beachten: Sofern die OK der Abdichtung (6) höher als die OK des Fertigfußbodens (FFB) im Gebäudeinneren ist, muss außerhalb dieser Abdichtung eine Dämmschicht vorhanden sein, deren Wärmedurchlasswiderstand R mind. ein Drittel des Wärmedurchlasswiderstandes der gesamten Wand betragen muss und dabei 1,2 (m² K)/W nicht unterschreiten darf. Da es bei diesem Detail keine Dämmschicht außerhalb der Abdichtung/L-Sperre (6) gibt, darf deren OK die OK FFB nicht übersteigen.

Der beispielhafte Aufbau der im Detail 25.1.1 dargestellten Kelleraußenwand weist einen U-Wert von 0,239 W/(m² K) auf. Damit wird die Bauteilanforderung an den höchstzulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten U ≤ 0,25 W/(m² K) für Außenwände, die an das Erdreich grenzen, bei zu errichtenden Wohngebäuden erfüllt, und ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21]. 

Detail 25.1.1 | Vertikalschnitt Sockelausführung bei Geländeoberfläche im Endzustand Detail 25.1.1 | Vertikalschnitt Sockelausführung bei Geländeoberfläche im Endzustand

25.1.2 | Sockel mit zusätzlicher Abdichtungsmaßnahme

Ausführung ohne Keller und mit Streifenfundamenten

Die zusätzliche Abdichtungsmaßnahme (6) wird bei der hier gezeigten Ausführung vorzugsweise mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen gem. DIN 18533-2 [56] ausgeführt, die auch auf Holzuntergründen anwendbar sind. Dabei ist die Materialverträglichkeit zwischen Abdichtungsstoffen und Kerndämmplatten (8) zu beachten. Die Abdichtung darf unterhalb der 15 cm-Linie nicht durch Befestigungsmittel o. ä. perforiert werden. Ansonsten gelten die *Hinweise zur L-Sperre (5) und Sockelabdichtung (6) wie beim Detail 25.1.1.

Um das vereinfachte Nachweisverfahren „GEG-easy“ [21] anwenden zu können, gilt für Bodenflächen gegen Erdreich ein U-Wert ≤ 0,25 W/(m² K).
Im dargestellten Bauteil wird mit 180 mm dicken, ausreichend druckfesten Holzfaserdämmplatten (12c) unter dem Estrich ein U-Wert von 0,238 W/(m² K) erzielt. Die herstellerspezifischen Vorgaben (sog. Anwendungsmatrix) für die zulässige Dicke und erforderliche Druckfestigkeit der Holzfaserdämmplatten in Abhängigkeit von der Art des Estrichs oder Trockenestrichs, sowie den zu erwartenden Flächen- und Punktlasten sind zu beachten. 

Detail 25.1.2 | Vertikalschnitt Sockelausführung mit zusätzlicher Abdichtungsmaßnahme Detail 25.1.2 | Vertikalschnitt Sockelausführung mit zusätzlicher Abdichtungsmaßnahme

25.2 | Fenster- und Türanschlüsse mit Anschlag außenbündig zum Tragwerk

Als Fenster bzw. Fenstertür wurde bei allen Details beispielhaft ein Kunststofffenster aus PVC Profil 88 gewählt. Alle andere Rahmenmaterialien und Verglasungen sind möglich.
Aus den verschiedenen Möglichkeiten des Fensteranschlages wurde bei den Details 25.2.1 und 25.2.2 die Einbausituation gewählt, bei der die Außenseite des Blendrahmens bündig mit der Außenseite des Tragwerks (Holzständer sowie Brüstungs- und Sturzriegel bzw. Rähm) abschließt und der Blendrahmen gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 [78] mind. 30 mm mit - einem hier separaten Streifen - der Holzfaserdämmplatte (10 in Detail 25.2.2) überdämmt wird. Andere Einbausituationen, wie innenbündig oder mittig in der Laibung mit entsprechender Laibungsdämmung sind ebenfalls möglich.

Auf Basis der zu erwartenden Beanspruchung in Abhängigkeit von Gebäudestandort, Einbaulage, Fensterkonstruktion, Nutzung und Anschlussausbildung muss eine objektspezifische Auswahl des richtigen Dichtsystems erfolgen.
Die Anforderungen nach Luftdichtheit innen, Schlagregensicherheit außen, lückenloser Dämmung und Aufnahme von Bauteilbewegungen/-verformungen werden bei den hier dargestellten Fensteranschlüssen mit einem Dichtsystem aus Fensteranschlussbändern, vorkomprimierten Dämm- und Dichtbändern, oder alternativ mit elastischem Fenster- und Fassadenschaum erfüllt. Der Diffusionswiderstand des raumseitigen Anschlussbandes muss dabei höher als der des äußeren sein, was auch mit einem feuchtevariablen Anschlussband auf beiden Seiten erreicht wird.
Je nach Beanspruchung können auch andere Dichtsysteme zur Anwendung kommen, welche die notwendige Gebrauchstauglichkeit aufweisen. 

25.2.1 | Anschluss von Rollladenkasten (Außenrevision) und Fensterbank

Über Fenster- und Türöffnungen sowie unterhalb der Fensterbank sind wie im Sockelbereich Lüftungs- und Entwässerungsöffnungen (4) (12m) vorzusehen, und auch eine L-Sperre (5) im Sturzbereich wird auf gleiche Weise eingebaut.
Bei außenbündigem Fensteranschlag und Dämmplattendicken bis 80 mm ist ein Schrägschnitt der Holzfaserdämmplatte (13h) unter der Fensterbank möglich. Andernfalls werden Dämmkeile aus Holzfaser, Kork oder Hartschaum eingebaut, die bereits das nötige Gefälle für die Fensterbank von mind. 5% aufweisen.

Im Detail 25.2.1 ist auf dem Brüstungsriegel eine Abdeckung (13c) aus einem Streifen wasserundurchlässiger Unterdeckbahn (UDB) dargestellt (siehe auch Isometrie rechts). Diese Abdeckung entspricht den aktuellen Empfehlungen des „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren bei Neubau und Renovierung“ [82]. Der Bahnenstreifen wird von der Innenkante der raumseitigen, aussteifenden Beplankung (13a) bis zur Außenkante der Holzfaserdämmplatte (13h) auf den Brüstungsriegel aufgelegt, seitlich an den Laibungsflächen mind. 15 cm hochgeführt und dort angeklebt sowie mit der Wandschalungsbahn verklebt (13i). Diese Abdeckung dient sofort nach Montage der Wandelemente als Bauzeitenschutz und später als dauerhafter Feuchteschutz für den Brüstungsbereich.
Diese sog. 2. Dichtungsebene wird nach der Fenstermontage mit der Abdichtungsbahn (13j) unter der Fensterbank (13l) komplettiert, welche an der Außenseite des Blendrahmens bzw. hier des Fensterbank-Anschlussprofils (13f) schlagregendicht und hinterlaufsicher angeschlossen, und seitlich mit der UDB (13c) verklebt wird.
Ergänzend gelten die Hinweise zum „Gewerkeloch“ sowie den Kopplungsnuten und Gehrungsspalten im Blendrahmen in den Abb. 153, 154 und 155 im Abschnitt  > Außenwände mit WDVS-Fassaden. 

Detail 25.2.1 | Vertikalschnitt Rollladenkasten und Fensterbank / Isometrie Brüstungsbereich Detail 25.2.1 | Vertikalschnitt Rollladenkasten und Fensterbank / Isometrie Brüstungsbereich

25.2.2 | Seitliche Anschlüsse von Fenster und Terrassentür

Bei Sockelausführungen, wie sie in den Details 25.1.1 und 25.1.2 dargestellt werden, sind die Laibungsausführungen bei Fenstern (A) und Terrassentüren (B) identisch. Wird ein niveaugleicher Austritt auf die Terrasse gewünscht, kann davor z. B. eine Holzterrasse als sog. „offene Konstruktion“ gem. der Fachregel des Zimmererhandwerks 02 – Balkone und Terrassen [45] aufgeständert werden (siehe auch Detail 1.2.2 im Abschnitt > Außenwände mit WDVS-Fassade). Der Schwellenbereich der Terrassentür wird dabei durch einen Gitterrost oder eine Kombination aus Entwässerungsrinne mit Gitterrost vor Spritz- und Sickerwasser geschützt.
Wenn wie in diesen Details Führungsschienen für Rollläden, Raffstores o. ä. montiert werden, kann mit Kastenprofilen (11) ein Schalenzwischenraum (SZR) zwischen Außenkante Holztragwerk bzw. Außenkante Blendrahmen und Innenkante Mauerwerk-Vorsatzschale bis etwa 80 mm überbrückt, und damit die Laibung geschlossen werden. Bei größeren Schalenzwischenräumen (wie bei C) aufgrund dickerer Holzfaserdämmplatten (20) wird das Kastenprofil (19) z. B. mit einer Laibungszarge (21) kombiniert, die es in verschiedenen Ausführungen gibt. 

Detail 25.2.2 | Horizontalschnitte Fensterlaibungen und Terrassentürlaibung Detail 25.2.2 | Horizontalschnitte Fensterlaibungen und Terrassentürlaibung

25.3 | Dachanschlüsse

Ausführliche Informationen zur Dämmung von Dächern und zu Unterdeckungen enthält das Kapitel
> Dach.
Bei den geneigten Dächern mit Dachdeckungen werden eine Variante mit Aufsparrendämmung, sowie eine Variante mit Zwischen- und Untersparrendämmung dargestellt, jeweils mit Unterdeckungen aus Holzfaser-Unterdeckplatten.
Als Flachdach mit Dachabdichtung wird ein unbelüftetes, begrüntes Dach aus Holzmassivelementen dargestellt. 

25.3.1 | Traufausführung bei Aufsparrendämmung

Die Traufausführung weist hier optisch keinen Dachüberstand auf, oberhalb der Mauerwerk-Vorsatzschale kragt die Konterlattung jedoch knapp 20 cm frei aus, sodass die Luftschicht und die Vorsatzschale von Unterdeckung und Dacheindeckung witterungsgeschützt überdeckt werden. Den Traufabschluss bildet ein profiliertes Blech mit einem gelochten Bereich an der Unterseite für die Entlüftung der Luftschicht. Das Mauerwerk der Vorsatzschale muss damit nicht aufwändig um zahlreiche auskragende Sparrenköpfe herumgeführt werden.

Bauphysikalische Daten des beispielhaften Dachaufbaus in den Details 25.3.1 und 25.3.2 mit 35 mm Holzfaser-Unterdeckplatten und 240 mm Holzfaserdämmplatten:
U-Wert = 0,139 W/(m² K)  |  Phasenverschiebung φ = 18,3 Std.  |  TAV = 0,0111 (≅ 1,0%).
Mit diesem U-Wert wird die Bauteilanforderung an den höchstzulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten U ≤ 0,14 W/(m² K) für Dachflächen von zu errichtenden Wohngebäuden erfüllt, und ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21].
Die Dachaufbauten erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist (sog. „nachweisfreie Bauteile). Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt.

Detail 25.3.1 | Vertikalschnitt Traufe ohne Dachüberstand bei Aufsparrendämmung Detail 25.3.1 | Vertikalschnitt Traufe ohne Dachüberstand bei Aufsparrendämmung

25.3.2 | Ortgangausführung bei Aufsparrendämmung

Die Optik und das Ausführungsprinzip des Ortgangs entsprechen der Traufe. Während jedoch dort die stabileren Konterlatten, die bei Aufsparrendämmungen einen Mindestquerschnitt von 40x60 mm haben müssen, frei auskragen, kragen am Ortgang die Traglatten frei aus. Gemäß ZVDH-Fachregel für Dachdeckungen [48] ist dieser freie Überstand auf 30 cm begrenzt, sofern nicht zusätzliche, verstärkende Maßnahmen getroffen werden. 

Detail 25.3.2 | Vertikalschnitt Ortgang ohne Dachüberstand bei Aufsparrendämmung (Schnittebene idealisiert) Detail 25.3.2 | Vertikalschnitt Ortgang ohne Dachüberstand bei Aufsparrendämmung (Schnittebene idealisiert)

25.3.3 | Traufausführung bei Zwischen- und Untersparrendämmung

Das beispielhafte Dach mit Zwischensparrendämmung aus 200 mm flexiblen Holzfaserdämmmatten oder losem Holzfaser-Einblasdämmstoffe, einer raumseitigen Untersparrendämmung aus 40 mm flexiblem Holzfaserdämmstoff, sowie mit einer Unterdeckung aus 60 mm dicken Holzfaser-Unterdeckplatten wird mit Dachüberständen an Traufe und Ortgang dargestellt.
Durch einen sog. Dachkasten (14), eine kastenförmige Traufverkleidung an einer Unterkonstruktion aus Latten oder Metallprofilen, muss auch hier das Mauerwerk der Vorsatzschale trotz des Dachüberstandes nicht aufwändig um zahlreiche auskragende Sparrenköpfe herumgeführt werden. Als Material für die Verkleidung kommen Holz, witterungsbeständige Holzwerkstoffe (NKL 3), Blech oder wie hier, HPL-Platten (= High Pressure Laminate) zur Anwendung.
Bauphysikalische Daten des beispielhaften Dachaufbaus in den Details 25.3.3 und 25.3.4:
Um-Wert = 0,140 W/(m² K)  |  Phasenverschiebung φGefach = 15,5 Stunden  |  TAVGefach = 0,0325 (≅ 3%).
Dieser Um-Wert ≤ 0,14 W/(m² K) ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21].
Die Dachaufbauten erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist (sog. „nachweisfreie Bauteile). Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt.

Detail 25.3.3 | Vertikalschnitt Traufe mit Dachüberstand bei Zwischen- und Untersparrendämmung Detail 25.3.3 | Vertikalschnitt Traufe mit Dachüberstand bei Zwischen- und Untersparrendämmung

25.3.4 Ortgangausführung bei Zwischen- und Untersparrendämmung

Auch am Ortgang wird durch einen Dachkasten (8) vermieden, dass sehr viele Verblender entsprechend der Dachneigung schräg zugeschnitten werden müssen. Die Steinreihen der Giebel erhalten lediglich an ihren Enden einen Mörtelglattstrich entsprechend der Dachneigung. Auf diesen wird die Wandschalungsbahn (10) aufgeklebt und bildet damit den oberen Abschluss der Luftschicht, welche über offene Stoßfugen (9) entlüftet wird. 

Detail 25.3.4 | Vertikalschnitt Ortgang mit Dachüberstand bei Zwischen- und Untersparrendämmung (Schnittebene idealisiert) Detail 25.3.4 | Vertikalschnitt Ortgang mit Dachüberstand bei Zwischen- und Untersparrendämmung (Schnittebene idealisiert)

25.3.5 | Flachdach aus Massivholz-Deckenelementen mit Attika und Abdichtung

Aus den zahlreichen Konstruktionsvarianten von Flachdächern mit Abdichtungen wurde beispielhaft eine mit mind. 240 mm Holzfaser-Flachdachdämmplatten bzw. -Gefälledämmplatten gedämmte Dachdecke aus Holzmassiv-Deckenelementen (CLT), hier mit einer Dachrandaufkantung (Attika) (12), gewählt.
Die Ausführung von ungenutzten und genutzten Dächern mit Abdichtungen wird durch die ZVDH-Fachregel für Abdichtungen („Flachdachrichtlinie“) [22d], hier ergänzt mit der ZVDH-Fachregel Metallarbeiten [64], sowie in DIN 18531-1/2/3 [83/84/85] geregelt. 
Gemäß Flachdachrichtlinie und vorgenannten Normen „sollen Unterlagen von Abdichtungen, unabhängig von der Art der Unterlage, mit einem Gefälle von mindestens 2% in der Fläche geplant werden.“ Aber „wird in begründeten Fällen das geplante Mindestgefälle von 2 % unterschritten oder wird gefällelos geplant, sind die Abdichtungsbauarten nach DIN 18531-3 [85] für ein Gefälle von < 2 % zu planen und auszuführen.“
Darüber hinaus ist die Ausführung begrünter Dächer in den „Dachbegrünungsrichtlinien“ [90] geregelt.
Wird die Dampfsperrbahn (14) unmittelbar nach Montage der Holzmassiv-Elemente aufgebracht, kann diese als Behelfsabdichtung dienen. Ansonsten ist ein Bauzeitenschutz vorzusehen.

Bauphysikalische Daten des beispielhaften Dachaufbaus im Detail 25.3.5:
U-Wert = 0,139 W/(m² K)  |  Phasenverschiebung φ = 21,9 Stunden  |  TAV = 0,0037 (< 0,5%).
Dieser U-Wert ≤ 0,14 W/(m² K) ermöglicht die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens „GEG-easy“ gemäß GEG, Anlage 5 zu § 31 Abs. 1 [21].
Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt.

Ein Dachaufbau wie in Detail 25.3.5 gilt gemäß DIN 4108-3 [29] als sog. „nachweisfreies Bauteil“, wenn zwischen Tragkonstruktion (15) und Dämmschicht (13) eine diffusionssperrende Schicht (14) mit sd,i ≥ 100 m verlegt ist. Ergänzend heißt es in der Norm: „Bei Dachbegrünungen und massiven Terrassenbelägen in Bettungsschicht sollte der sd-Wert der Dachabdichtung (11) ≥ 100 m betragen.“
Bei Abweichung von diesen Vorgaben ist laut vorgenannter Norm „bei begrünten und bekiesten Dachkonstruktionen sowie solchen mit Plattenbelägen und Holzrosten zur Berechnung von Diffusionsvorgängen das Periodenbilanzverfahren nach Glaser nicht anzuwenden.“ Die Feuchteschutzbemessung soll deshalb durch hygrothermische Simulation erfolgen. 

Detail 25.3.5 | Vertikalschnitt Holzmassiv-Flachdach mit Abdichtung Detail 25.3.5 | Vertikalschnitt Holzmassiv-Flachdach mit Abdichtung

25.4 | Wandanschlüsse und -übergänge

25.4.1 | Wandanschlüsse bei Aufstockung oder Anbau an Bestandswände aus Mauerwerk

Bei Aufstockungen auf Flachdächern oder obersten Decken und bei Anbauten an Bestandsgebäude ist die gleichzeitige energetische Ertüchtigung der bestehenden Außenwände sinnvoll.
Bei dem Detail Aufstockung wird ein neues Geschoss in Holzrahmenbauweise auf eine ausreichend tragfähige Bestandskonstruktion aufgesetzt. Die vormals ungedämmte monolithische Porenbeton-Wand (13) hatte im Beispiel einen k-Wert von 0,352 W/(m² K), was einem Dämmstandard des Jahres 2000 entsprach. Mit der 60 mm dicken Holzfaserdämmplatte (14), die auf mineralischen Untergründen keine zusätzliche Wandschalungsbahn benötigt, verbessert sich der Wärmeschutz auf den U-Wert 0,234 W/(m² K), was den Anforderungen des GEG [21] bei Änderungen an Bestandsgebäuden entspricht.
Bei dem Detail Anbau wird eine monolithische Kalksandstein-Wand (1) angenommen, die vormals z.B. mit einem WDVS mit 60 mm dicken Dämmplatten WLG 040 gedämmt war, und damit einen k-Wert von 0,496 W/(m² K) aufwies. Dies entsprach beispielsweise der Wärmeschutzverordnung 1995. Mit der 160 mm dicken Holzfaserdämmplatte (12) verbessert sich der Wärmeschutz auf den U-Wert 0,232 W/(m² K), was auch hier den Anforderungen ≤ 0,24 W/(m² K) des GEG [21] bei Änderungen an Bestandsgebäuden entspricht.
In beiden Beispielen werden die Außenwände abschließend mit neuen Fassaden aus hinterlüfteten Mauerwerk-Vorsatzschalen versehen, wobei der Anbau durch eine Trennfuge vom Bestandsgebäude entkoppelt wird.

Detail 25.4.1 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandanschlüssen an Bestandsgebäude Detail 25.4.1 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandanschlüssen an Bestandsgebäude

25.4.2 | Wandübergänge bei Mix-Fassaden – Variante 1

Abb. 25-06 | Beispiel für eine Mix-Fassade aus Holz-Bekleidung und Mauerwerk-Vorsatzschale (Detail 25.4.2 – Variante 1) Abb. 25-06 | Beispiel für eine Mix-Fassade aus Holz-Bekleidung und Mauerwerk-Vorsatzschale (Detail 25.4.2 – Variante 1)

Mix-Fassaden sind bei Neubauten als gestalterisches Element anzutreffen, oder sie ergeben sich bei Bestandsbauten durch Sanierung, Aufstockung oder Anbau.
Die Fassadenübergänge sind wie alle An- und Abschlüsse schlagregensicher auszuführen.
In den dargestellten Details wird die Fassade aus Verblendmauerwerk mit einer hinterlüfteten, geschlossen senkrechten Boden-Deckel-Bekleidung (2g) (13) aus Vollholz gem. Fachregel 01 des Zimmererhandwerks [96] kombiniert. Da diese Bekleidung einen wesentlich schlankeren Querschnitt als die Mauerwerk-Vorsatzschale aufweist, wird die Differenz mit einer sog. Aufrippung aus Stegträgern (2f) (9) ausgeglichen, welche nach dem Befestigungsprinzip für Aufsparrendämmungen schub- und sogsicher mit den tragenden Holzständern (4) verschraubt wird (1) (5).

Detail 25.4.2 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandübergängen bei Mix-Fassaden – Variante 1 Detail 25.4.2 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandübergängen bei Mix-Fassaden – Variante 1

25.4.3 | Wandübergänge bei Mix-Fassaden – Variante 2

Als Alternative zur Variante 1 mit Aufrippung kann auch eine übliche senkrechte Grundlattung (2f) mind. 40x60 mm angebracht werden, die nach dem gleichen Prinzip schub- und sogsicher verschraubt wird. Der dadurch beim horizontalen Fassadenübergang entstehende Versatz von der Holzbekleidung zur vorstehenden Mauerwerk-Vorsatzschale wird dann z. B. mit einem Alu-Z-Profil (7) mit mind. 15° Gefälle und mind. 20 mm überstehender Tropfkante überbrückt (siehe auch Abb. 42).
Oder die Geschossdecke wird von vorne herein mit etwas Überstand über die darunter liegende Außenwand geplant, womit der Versatz in der Fassade ausgeglichen wird. 

Detail 25.4.3 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandübergängen bei Mix-Fassaden – Variante 2 Detail 25.4.3 | Vertikal- und Horizontalschnitt von Wandübergängen bei Mix-Fassaden – Variante 2

25.4.4 | Außen- und Innenecken

Zur Begrenzung von Zwangsbeanspruchungen aus klimatisch bedingten Längenänderungen ist bei Mauerwerk-Vorsatzschalen eine Unterteilung durch senkrechte Dehnungsfugen erforderlich: Bei langen Mauerwerksscheiben, bei großen Fenster- und Türöffnungen und im Bereich von Gebäudeecken oder –kanten. Genaue Angaben zu Planung und Ausführung der Fugen können den Planungs- und Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Steinhersteller bzw. ihrer Verbände entnommen werden, z. B. die erhöhte Anzahl von Drahtankern im Eck- und Fugenbereich.
Grundsätzlich werden geschlossene Fugen entweder mit spritzbarem Fugendichtstoff (9), vorkomprimierten, imprägnierten Fugendichtungsbändern (1) oder auch mit geeigneten Abdeckprofilen ausgeführt.
Die außenseitige Bekleidung mit Holzfaserdämmplatten Typ WZ kann an den Außenecken je nach Vorfertigungsgrad unterschiedlich ausgeführt werden: Entweder mit einem separaten Passstück (3), welches nach Montage der Wandelemente eingesetzt wird, oder durch einen entsprechenden Überstand bei der Vorfertigung. Gleiches gilt für die raumseitige, aussteifende Beplankung (8). 

Detail 25.4.4 | Horizontalschnitte von Außen- und Innenecke Detail 25.4.4 | Horizontalschnitte von Außen- und Innenecke

Holzmassivbau mit Außenwandbekleidungen

Neben der Anwendung in der Holztafel- und Holzrahmenbauweise kommen Holzfaserdämmplatten des Typs WAB auch als außenseitige Dämmung bei flächigen Wandbausystemen aus massiven Holz- und Holzwerkstoffelementen zum Einsatz, z. B. Wandelemente aus Brettschichtholz (BSH) oder Brettsperrholz (BSP/CLT). Dabei wird die Dicke der Dämmplatten, die bis 240 mm einlagig verarbeitet werden können, den Erfordernissen des Wärmeschutzes angepasst. Dank der hohen Druckfestigkeit der Dämmplatten ist keine Konstruktions- bzw. Kreuzlattung in der Dämmebene erforderlich, wodurch sich der Arbeits- und Materialaufwand verringert und eine homogene Wärmedämmung geschaffen wird.
Wenn die raumseitige Oberfläche der Holzmassivwand nicht aus gestalterischen Gründen sichtbar bleiben soll, kann optional eine raumseitige, gedämmte Installationsebene angebracht werden.
Bei einlagiger Verlegung sollten Platten mit Nut und Feder oder Stufenfalz verwendet werden, um durchgehend offene Fugen zu vermeiden. Platten bis derzeit 140 mm Dicke können mit Klammern fixiert werden, darüber hinaus kommen schraub- oder nagelbare Dämmstoffbefestiger mit Kunststoff-Halteteller zum Einsatz. Die endgültige Befestigung erfolgt dann auch hier über die senkrechten Latten, welche mit entsprechend bemessenen 60°-Schub- und 90°-Sogschrauben in den Holzmassivelementen verankert werden. Dafür stehen bis zu 400 mm lange, zugelassene Holzschrauben zur Verfügung, mit denen bis zu 240 mm dicke Dämmplatten bei 40 mm dicken Grundlatten befestigt werden können.
Diese Tragkonstruktion ermöglicht nun die Befestigung aller Arten von hinterlüfteten Bekleidungen. Bei offenen Bekleidungen dann wiederum mit zusätzlicher Wandschalungsbahn zwischen senkrechter Traglattung und Holzfaserdämmplatte Typ WAB. Beispielhaft wird nachfolgend eine geschlossene, kleinformatige Plattenbekleidung aus Schiefer auf Holzschalung beschrieben (siehe Abb. 26-02).

Beispiel: Holzmassivbau mit kleinformatiger Plattenbekleidung aus Schiefer

Schieferplatten als Dach- und Fassadenbaustoff haben eine lange Geschichte, die bis in die Antike zurückreicht, und ihre Hochzeit im Mittelalter erlebten. Seitdem hat sich Schiefer als langlebiges und witterungsbeständiges Baumaterial bewährt, auch wenn moderne Materialien zwischenzeitlich seinen Einsatz verdrängten. Heute wird der nahezu wartungsfreie Naturbaustoff, der an der Fassade durch zahlreiche Deckungsarten viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet, wieder in zunehmendem Maße geschätzt.
Die Verlegung erfolgt entweder als sog. „luftdurchlässige Bekleidung“ auf einer waagerechten Traglattung, die einen Mindestquerschnitt von 30x50 mm haben muss, oder als hinterlüftete Bekleidung auf einer Holzschalung. Die Bretter hierfür müssen mind. 24 mm dick und mind. 120 mm breit sein. Damit eine ausreichende Nagelbarkeit gegeben ist, soll der Achsabstand der senkrechten Grundlattung 70 cm nicht überschreiten. Weitere Festlegungen für Planung und Ausführung sind in der ZVDH-Fachregel für Außenwandbekleidungen mit Schiefer [99] enthalten, ergänzt durch das Produktdatenblatt für Schiefer [100] sowie die Hinweise Holz und Holzwerkstoffe [101] des ZVDH. 

Abb. 26-01 | Wohnhaus in Holzbauweise mit Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen und Fassade aus Schieferbekleidung Abb. 26-01 | Wohnhaus in Holzbauweise mit Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen und Fassade aus Schieferbekleidung

Das Konstruktionsprinzip in Abb. 26-02 und alle Wandaufbauten in Abb. 26-03 erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. Außerdem sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 0 gemäß DIN 68800-2 [53] erfüllt. 

Abb. 26-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzmassivbauweise mit optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Bekleidung aus Schieferplatten auf Holzschalung Abb. 26-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Holzmassivbauweise mit optionaler raumseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmstoff, einer außenseitigen Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Bekleidung aus Schieferplatten auf Holzschalung

Beispielhafte Außenwandaufbauten von zu errichtenden Gebäuden

In Abb. 26-03 sind Varianten von beispielhaften Wandaufbauten mit unterschiedlichen Dämmstoffdicken und deren U-Werte aufgeführt. Alle U-Werte ≤ 0,20 W/(m² K) ermöglichen das vereinfachte Nachweisverfahren (GEG-easy) gemäß GEG [21] für zu errichtende Wohngebäude. Alle U-Werte < 0,15 W/(m² K) erfüllen die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH.
Zur Orientierung sind die jeweils erforderlichen Schraubenlängen für die 90°-Sogverschraubung und 60°-Schubverschraubung angegeben, die Herstellerinformationen [97] entnommen wurden.
Bei der ersten Variante mit sichtbarer Holzoberfläche, d.h. ohne raumseitige Bekleidung, ist auf die luftdichte Ausführung aller Elementstöße und –anschlüsse sowie Einbauten zu achten. 

 

Abb. 26-03 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzmassivbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung Abb. 26-03 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Holzmassivbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung

Mauerwerks- und Betonbau mit Außenwandbekleidungen

Bei dieser Anwendung von Holzfaserdämmplatten des Typs WAB können Dämmschichten bis 240 mm einlagig ausgeführt werden, wobei auch hier Platten mit Nut- und Feder- oder Stufenfalz-Profilierung verwendet werden sollen.
Obwohl Außenwände aus Mauerwerk üblicherweise hohe Flächengewichte aufweisen, können mit Holzfaserdämmplatten zusätzliche, spürbare Verbesserungen des Schallschutzes und des sommerlichen Hitzeschutzes erzielt werden.
Die Dämmplatten werden zunächst mit Dämmstoffbefestigern im Mauerwerk fixiert. Dank der hohen Druckfestigkeit der Dämmplatten ist wie bei der Anwendung auf Holzmassivwänden auch bei dicken Dämmschichten keine Konstruktions- bzw. Kreuzlattung in der Dämmebene erforderlich, wodurch eine homogene Wärmedämmung geschaffen wird. Die Befestigung der senkrechten Grundlatten erfolgt mit zugelassenen Rahmendübeln und Fassadenschrauben, die bis zu einer Länge von 390 mm erhältlich sind. Allerdings können diese Befestigungsmittel nur bis zu einem gewissen Grad die Biege- und Schrägzugbelastungen aus dem Gewicht der Außenwandbekleidung aufnehmen, sodass je nach Untergrund, Dämmschichtdicke und Bekleidungsgewicht diese Lasten im Sockelbereich durch eine Konsolkonstruktion aufgenommen werden müssen. Diese Konsole kann durch eine vorspringende Kellerdecke bzw. Bodenplatte gebildet werden, oder es werden zugelassene Stahlkonsolen im Sockelbereich angeschraubt, die wiederum eine aufgelegte Schwelle zum Aufsetzen der Außenwandbekleidung erhalten. Auch Kombinationen aus beiden Varianten sind möglich.

Auf dieser Unterkonstruktion können alle Arten von hinterlüfteten Bekleidungen zur Anwendung kommen. Bekleidungen mit offenen Fugen oder Perforierung sind ebenfalls möglich, wobei dann eine schwarze, UV-beständige und diffusionsoffene Wandschalungsbahn (siehe Abb. 24-01 B) auf den Holzfaserdämmplatten verlegt wird. Beispielhaft wird nachfolgend eine geschlossene, großformatige Bekleidung aus Blech auf Holzschalung beschrieben.

Beispiel: Mauerwerksbau mit großformatiger Blechbekleidung

Die ersten Dächer und Fassaden aus Blech wurden mit Erfindung des Wellblechs 1829 realisiert, damals vorwiegend für Fabriken und andere Nutzbauten. Seit den 1960er Jahren wurden Blechfassaden in den verschiedensten Ausführungen zunehmend auch als gestalterisches Element eingesetzt. Zum Einsatz kommen gewellte und trapezförmige, großformatige Bleche, Blechscharen für die Winkelstehfalzdeckung, kleinformatige Blechschindel und viele andere Deckungsarten. Die Bleche bestehen aus Titanzink oder Kupfer, oder aus Edelstahl bzw. Aluminium mit möglicher Farbbeschichtung. Blechfassaden sind nahezu wartungsfrei und sehr langlebig.
Die Verlegung erfolgt im Beispiel als hinterlüftete Bekleidung auf einer Holzschalung. Die Bretter hierfür müssen mind. 24 mm dick und zwischen 100 und 160 mm breit sein. Einige Systemanbieter begrenzen die Brettbreite auf 140 mm, um Verwölbungen zu vermeiden und sehen zwischen Holzschalung und Blech eine Trennlage vor. Weitere Festlegungen für Planung und Ausführung sind in der ZVDH-Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk [64] enthalten.

 

Abb. 27-01 | Wohnhaus mit Fassade aus farbbeschichteter Aluminium-Bekleidung in Winkelstehfalzdeckung Abb. 27-01 | Wohnhaus mit Fassade aus farbbeschichteter Aluminium-Bekleidung in Winkelstehfalzdeckung

Das Konstruktionsprinzip in Abb. 27-02 und alle Wandaufbauten in Abb. 27-03 erfüllen die Bedingungen gemäß DIN 4108-3 [29] für Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. Für die Luftdichtheit ist gemäß DIN 4108-7 [09] bei Außenwänden in Mauerwerksbauweise ein Innenputz erforderlich. 

Abb. 27-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Mauerwerksbauweise mit außenseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Bekleidung aus Blech auf Holzschalung Abb. 27-02 | Isometrie des Konstruktionsprinzips einer Außenwand in Mauerwerksbauweise mit außenseitiger Dämmung aus Holzfaserdämmplatten Typ WAB, sowie einer hinterlüfteten Bekleidung aus Blech auf Holzschalung

Beispielhafte Außenwandaufbauten von zu errichtenden Gebäuden

In Abb. 27-03 sind Varianten von beispielhaften Wandaufbauten mit unterschiedlichen Mauerwerksarten und Dämmstoffdicken und deren U-Werte aufgeführt. Alle U-Werte ≤ 0,20 W/(m² K) ermöglichen das vereinfachte Nachweisverfahren (GEG-easy) gemäß GEG [21] für zu errichtende Wohngebäude. Alle U-Werte < 0,15 W/(m² K) erfüllen die Anforderung an opake Außenbauteile der Passivhaus Institut GmbH. 

Abb. 27-03 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Mauerwerksbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung Abb. 27-03 | Wärmeschutz beispielhafter Wandaufbauten in Mauerwerksbauweise mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung

BILDNACHWEIS

Bauwerk, Ingenieurbüro für Bauphysik & Dipl.-Ing. F. Förster
Abb. 23-05

Danhaus Deutschland GmbH
Abb. 25-06

Dipl.-Ing. F. Förster
Abb. 23-02, 23-03, 23-04, 24-02, 25-02, 25-04, 25-05, 26-02, 26-03, 27-02, 27-03
Details 25.1.1 bis 25.4.4

Gebr. Bodegraven B.V.
Abb. 25-03 A

Holzbau Fritz Kathe & Sohn GmbH
Abb. 42, 24-01 A, 25-01

Pro clima - MOLL bauökologische Produkte GmbH
Abb. 24-01 B, 25-03 B

PREFA GmbH
Abb. 27-01

Rathscheck Schiefer und Dach-Systeme - ZN der Wilh. Werhahn KG Neuss
Abb. 26-01

Scheiffele-Schmiederer KG
Abb. 24-01 C

Von „Sommerland“ über pixabay
Abb. 23-01

Literatur

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DIN 4108-10:2021-11  Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden – Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe

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DIN 68800-2:2022-02  Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau

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DIN 18533-1/-2/-3:2017-07  Abdichtung von erdberührten Bauteilen - Teil 1, 2 und 3

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Produktdatenblatt für Schiefer, aufgestellt und herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) - Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - e.V.; Ausgabe 02-2016

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Stand: Januar 2026