Produkteigenschaften und Anforderungen

Die heute bekannten Holzfaserdämmstoffe sind aus den Holzweichfaserplatten bzw. porösen Holzfaserplatten hervorgegangen, die bereits seit 1932 in Deutschland industriell hergestellt wurden. In der historischen DIN 68 750 wurden sie schon 1958 erstmals genormt und zählen damit zu den „bewährten und gebräuchlichen“ Baustoffen.

 

Verwendbarkeitsnachweis und Kennzeichnung

Seit 2001 erfolgt der Verwendbarkeitsnachweis für platten- und mattenförmige Holzfaserdämmstoffe durch die Zertifizierung gemäß harmonisierter europäischer Norm DIN EN 13171 [49]. Da diese Norm lediglich eine Stoffnorm ohne anwendungsbezogene Anforderungen ist, wurde in der nationalen Norm DIN 4108-10 [51] festgelegt, welche Mindesteigenschaften des Dämmstoffes für bestimmte Bauanwendungen erforderlich sind. Erläuterungen hierzu enthält der Abschnitt „Anwendungstypen“. Auf der Basis der Leistungserklärung des Herstellers werden sie mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet. Die Berechnung des Bemessungswertes λB der Wärmeleitfähigkeit auf Basis des deklarierten Nennwertes λD ist vollumfänglich in DIN 4108-4 [05] geregelt (siehe auch Abb. 11). Ein beispielhafter Beipackzettel mit CE-Zeichen ist in Abbildung 7 wiedergegeben.

Der Verwendbarkeitsnachweis für lose, einblasfähige Holzfaserdämmstoffe wird teils noch über nationale allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ mit Ü-Kennzeichnung), überwiegend jedoch über Europäische Technische Bewertungen (ETA mit CE-Kennzeichnung) erbracht.

Abb. 6 | Keymark Abb. 6 | Keymark

Das europaweit vereinheitlichte freiwillige CEN-Zertifizierungsverfahren „Keymark“ (siehe Abb. 6) dokumentiert darüber hinaus, dass der Hersteller nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der CE-Kennzeichnung erfüllt, sondern alle im Kennzeichnungsschlüssel nach DIN EN 13171 genannten Eigenschaften zusätzlich und freiwillig durch unabhängige Prüfinstitute überwacht werden, (siehe auch [06]).

Dies schafft Vertrauen bei Anwendern und Verbrauchern, und zwar europaweit.

Bereits bei der Ausschreibung des Dämmstoffes sind die konkreten Produkteigenschaften anzugeben und auf der Baustelle vom Verwender anhand des Beipackzettels zu kontrollieren.

Abb. 7 | Muster eines Beipackzettels Abb. 7 | Muster eines Beipackzettels

Lieferformen

Holzfaserdämmplatten
Abb. 8

Holzfaserdämmstoffe werden als Platten, Matten und in loser Form hergestellt. Das Format der Platten und Matten wird lediglich durch die Breite der Produktionsanlage beschränkt und kann bis zu 2.500 mm betragen. Darunter sind zahlreiche, anwendungsorientierte Formate am Markt, die zum Teil auch die verschnittfreie Verarbeitung bei üblichen Baurastermaßen ermöglichen.

Beim Nassverfahren werden Dicken von etwa 3 bis 32 mm produziert, wobei sich der Rohdichtebereich zwischen 100 und 300 kg/m³ bewegt. Um Dämmplatten größerer Dicke herzustellen werden mehrere Lagen werkseitig miteinander verklebt.

Im Trockenverfahren werden Dicken von 20 bis 300 mm mit Rohdichten von 40 bis 230 kg/m³ hergestellt.

Lose Holzfaserdämmstoffe weisen im eingeblasenen Zustand Rohdichten von 25 bis 60 kg/m³ auf.

Bearbeitung

Bearbeitung
Abb. 9a/9b

Vor allem die Holzfaserdämmplatten mit mehr als 100 kg/m³ Rohdichte lassen sich gut profilieren und mit Nut- und Federverbindung oder Stufenfalz ausbilden, wie dies werkseitig z. B. für die Verwendung als Unterdeckplatten erfolgt. Auch der bauseitige Plattenzuschnitt erfolgt mit üblichen, vorzugsweise hartmetallbestückten Holzbearbeitungswerkzeugen.

Notwendige Befestigungen können anwendungsspezifisch mit Breitkopfnägeln, Dämmstoffbefestigern oder Klammern bzw. Breitrückenklammern vorgenommen werden. Weitere Hinweise hierzu enthalten die Abschnitte „Dach“ und „Wand“.

Ökologie und Entsorgung

Von der Herstellung über die Verwendung bis zur Entsorgung wird die positive ökologische Bilanz von Holzfaserdämmstoffen vor allem dadurch bestimmt, dass ein nachwachsender Rohstoff aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern verwendet wird. Die meisten am Markt befindlichen Produkte verfügen heute über freiwillige bauökologische Zertifizierungen anerkannter Organisationen. Dadurch wird die besonders hohe Qualität in Bezug auf Gesundheit, Umwelt und Funktion über den gesamten Produktzyklus bescheinigt.

Hinsichtlich der Entsorgung können Restmengen und Dämmplatten aus Abbruch oder Rückbau beispielsweise von holzverarbeitenden Betrieben, die über Feuerungsanlagen mit mind. 30 kW Nennwärmeleistung verfügen, verbrannt werden [07].

Ein Recycling von nicht verunreinigten Plattenresten ist prinzipiell möglich.

Zerkleinerte Materialreste von Holzfaserdämmplatten können auch kompostiert werden.

Abb. 10 | Abfallschlüssel für Holzfaserdämmstoffe gemäß EAV / AVV [66] Abb. 10 | Abfallschlüssel für Holzfaserdämmstoffe gemäß EAV / AVV [66]

Wärmeleitfähigkeit

Kennzeichnend für den Wärmeschutz ist eine möglichst niedrige Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes. Gemäß der Stoffnorm deklariert der Hersteller einen Nennwert der Wärmeleitfähigkeit λD. Aus diesem Nennwert wird gemäß DIN 4108-4 [05] der für Wärmeschutznachweise maßgebliche Bemessungswert λB abgeleitet. Für lose Holzfaserdämmstoffe mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung wird der Bemessungswert direkt in der vom DIBt erteilten Zulassung ausgewiesen. Lose Dämmstoffe mit einer ETA werden mit dem Nennwert der Wärmeleitfähigkeit deklariert, welcher mit dem festgelegten Umrechnungsfaktor multipliziert werden muß. Wie bei vielen anderen gebräuchlichen Dämmstoffen liegt bei Holzfaserdämmstoffen der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λB zwischen 0,038 und 0,050 W/(m K).

Abb. 11 | Bestimmung der Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit für Holzfaserdämmstoffe Abb. 11 | Bestimmung der Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit für Holzfaserdämmstoffe

BILDNACHWEIS

Dipl.-Ing. F. Förster
Abb. 7, 11 (nach DIN 4108-4 [05])

Steico SE
Abb. 6, 9a

Holzwerk Gebr. Schneider GmbH
Abb. 8

vdnr e.V.
Abb. 9b, 10

[05] DIN 4108-4:2020-11, Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden - Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte
[06] vdnr - Verband Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen e.V.: Merkblatt "Deklaration der Wärmleitfähigkeit von Holzfaserdämmstoffen"; 3. Auflage 2019
[07] BMU: Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, 1. BImSchV (1. Bundesimmissionsschutzverordnung); 01-2010, letzte Änderung 10-2021
[49] DIN EN 13171:2015-04  Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezifikationen; Deutsche Fassung EN 13171:2012+A1:2015
[51] DIN 4108-10:2021-11   Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden – Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe
[66] BMU: Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis EAV (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV); 2017