Hinweis: Bei Wänden in Holzbauweise dürfen Wärmedämmverbundsysteme auf Basis von Holzfaserdämmplatten derzeit nicht als dauerhafte Knick- und Kippaussteifung der Holzrippen sowie nicht zur Aufnahme und Weiterleitung von Lasten aus dem Gebäude angesetzt werden.
Die nationale Zulassung führt zum Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen), welches an den Systemkomponenten bzw. Beipackzetteln oder Lieferscheinen auszuweisen ist.
Die Zulassungen enthalten u. a. Bestimmungen für die Verarbeitung, die stets verbindlich sind. Die Verarbeitungshinweise der Hersteller können jedoch ergänzend auf Teile der DIN 55699 [50] verweisen. Mit dieser nationalen Norm wurde bereits die Verarbeitung von WDVS mit anderen Dämmstoffen geregelt. WDVS auf der Basis von Holzfaserdämmstoffen sollen künftig durch eine europäische Norm geregelt werden.
Bei den Zulassungen für WDVS handelt es sich um sogenannte System-Zulassungen, d. h. dass das Gesamtsystem bestehend aus Dämmstoff, Putzkomponenten, Befestigungsmitteln, Zubehörteilen und gegebenenfalls Anstrichen geregelt wird. Es dürfen daher nur die in der jeweiligen Zulassung geregelten Komponenten verwendet werden. Werden systemfremde Komponenten verwendet, so ist dies baurechtlich unzulässig und es erlischt zudem der Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Zulassungsinhaber. Das ist auch der Fall, wenn systemfremde Komponenten verwendet werden, die für andere WDVS zugelassen sind.
Nicht zuletzt aus diesem Grunde sind die Systemgeber verpflichtet, alle systemrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Zulassungen der verwendeten Systeme müssen den Planern und Verwendern vorliegen und werden von den Systemanbietern bereitgestellt. Der Verarbeiter hat diese Informationen zu berücksichtigen und darüber hinaus eine Übereinstimmungsbestätigung gemäß Zulassung über die sachgerechte Ausführung des WDVS anzufertigen und dem Bauherren zu übergeben. Vorlagen für die Übereinstimmungsbestätigung finden sich als Anhang in den Zulassungen oder sind, in erweiterter Form, bei den Systemhaltern erhältlich.
Abb. 75 | Muster für die Übereinstimmungsbestätigung des ausführenden Fachbetriebes